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   VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21   

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VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21 (https://dejure.org/2022,3553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2022 - 6 K 3624/21 (https://dejure.org/2022,3553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 6 K 3624/21 (https://dejure.org/2022,3553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt wirksam

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 3 S 2249/20

    Bebauungsplan; Abwägung; Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
    Dies dürfte vorliegend umso mehr gelten, als der Planbereich und der potentielle Klinikstandort ersichtlich in einem engen konzeptionellen Zusammenhang stehen (vgl. zu letzterem VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.2021 - 3 S 2249/20 - juris, Rn. 74 f.).

    (dd) Mit der streitgegenständlichen Bauleitplanung verfolgt die Antragsgegnerin aller Voraussicht nach auch nicht dergestalt allein private Interessen, als sie das ihr zur Verfügung stehende Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in Form einer "Gefälligkeitsplanung" in zweckwidriger Art und Weise einsetzte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338 - juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.2021 - 3 S 2249/20 - juris, Rn. 56; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.2011 - 1 C 11407/10 - ZfBR 2012, 374 - juris, Rn. 39).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
    Vielmehr können Anlagen für gesundheitliche Zwecke, die ohne nähere Umschreibung in sämtlichen Baugebieten der §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind, nach Größe, betrieblicher Ausrichtung, räumlichem Einzugsbereich und Immissionspotenzial von derart unterschiedlicher Art sein, dass sie je nach ihrer Gebietsverträglichkeit den einzelnen Baugebieten zugeordnet werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.02.2008 - 4 B 60.07 - NVwZ 2008, 786 - juris, Rn. 9).

    Zu berücksichtigten ist in diesem Zusammenhang auch, dass § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auf freiberufliche Betriebe schon gar nicht anwendbar ist, da sich deren Zulässigkeit nach § 13 BauNVO und § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BauNVO beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.02.2008 - 4 B 60.07 - NVwZ 2008, 786 - juris, Rn. 8 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
    Dementsprechend hängt auch die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht von der Einhaltung von Verfahrensschritten und Voraussetzungen für den Erlass eines Bebauungsplans ab - etwa einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange -, die erst in einem späteren Stadium des Planaufstellungsverfahrens anstehen bzw. vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 - BauR 2017, 212 - juris, Ls.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258 - juris, Rn. 33 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200 - juris, Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - NVwZ 1999, 1001 - juris, Rn. 8).

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht, die die Konkordanz zwischen den verschiedenen Planungsebenen sicherstellen soll, führt zur Nichtigkeit eines von der Gemeinde erlassenen Bebauungsplans (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200 - juris, Rn. 28 f. m.w.N.).

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