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   VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10   

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https://dejure.org/2011,3319
VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10 (https://dejure.org/2011,3319)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2011 - 6 K 1487/10 (https://dejure.org/2011,3319)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2011 - 6 K 1487/10 (https://dejure.org/2011,3319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichtbeteiligung des Stadtrats bei Entscheidungen auf Grundlage der §§ 31, 33 bis 35 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Beteiligung eines Geimeinderats in bauplanungsrechtlichen Entscheidungen in Form eines Einvernehmens durch einen Stadtrat und Mitglied eines Ausschusses für Umwelt und Technik; Beachtung des Prinzips des subjektiven Rechtsschutzes in einem ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorhaben und Beteiligung des Gemeinderats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kein Beteiligungsrecht des Rats bei Entscheidungen einer Gemeinde als Baurechtsbehörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Weinheim: Gemeinderatsmitglied hat keinen Anspruch auf förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 1 S 1944/10

    Weinheim: Kein Mitentscheidungsrecht des Gemeinderats im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 06.10.2010 (Az. 1 S 1944/10) zurückgewiesen.

    Die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 58 LBO ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung; die Stadt Weinheim unterliegt insoweit als in den staatlichen Behördenaufbau eingegliederte untere Verwaltungsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 19 LVG) der Fachaufsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.07.2009, a.a.O. und Beschluss vom 06.10.2010 - 1 S 1944/10 -).

    Die von der Kammer geäußerte Rechtsaufassung wurde durch den VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 06.10.2010 - 1 S 1944/10 -) bestätigt.

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 10.000,-- EUR (in Anlehnung an Nr. 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.10.2010 - 1 S 1944/10 -) festgesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Richtiger Antragsgegner ist folglich das Organ, dem die behauptete Kompetenz- oder Rechtsverletzung anzulasten wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.1980 - 7 B 58/79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369 ).

    Da sich die Beteiligten damit aus Anlass eines konkreten Sachverhalts über Bestand und Reichweite zwischenorganschaftlicher Rechte und Pflichten streiten, besteht zwischen ihnen ein im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.1990 - 1 S 588/86 - NVwZ-RR 1990, 369).

  • VG Karlsruhe, 03.08.2010 - 6 K 1488/10

    Mitentscheidungskompetenz des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem baurechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Den vom Kläger in dieser Sache zugleich erhobenen Eilantrag gemäß § 123 VwGO hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 03.08.2010 (Az. 6 K 1488/10) abgelehnt.

    In ihrem Beschluss vom 03.08.2010 (Az. 6 K 1488/10) hat die Kammer hierzu ausgeführt:.

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Insoweit bestehe eine Obliegenheit, die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen und die Verwaltungspraxis auf den Wegfall des formellen Einvernehmens durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen; materiell-rechtliche Entscheidungen oder Beteiligungsformen der Gemeinde verbiete das vom Bundesverwaltungsgericht am 19.08.2004 - 4 C 16/03 - gefällte Urteil nicht.

    § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten und gilt nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 BVerwGE 121, 339; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.07.2009 - 8 S 1685 und 1686/09 - jeweils juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304 und vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 - NVwZ-RR 2000, 813).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Richtiger Antragsgegner ist folglich das Organ, dem die behauptete Kompetenz- oder Rechtsverletzung anzulasten wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.1980 - 7 B 58/79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369 ).
  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 B 211.89

    Gemeindliches Einvernehmen bei Identität von Baugenehmigungs- und Gemeindebehörde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Aus Sicht des Bundesgesetzgebers bestand keine Veranlassung für die Einführung eines gesonderten Verfahrens zur internen Abstimmung zwischen verschiedenen Organen der Gemeinde; das Bundesrecht enthält insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 4 B 211.89 - juris Rn. 3; Urteil vom 19.08.2004, a.a.O. = juris Rn. 12).".
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 1 S 2441/99

    Kompetenzstreit zwischen Gemeinderat und Ortschaftsrat über Personalfragen der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304 und vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 - NVwZ-RR 2000, 813).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. April 2011 - 6 K 1487/10 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 07.04.2011 (- 6 K 1487/10 - juris) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. April 2011 - 6 K 1487/10 - zu ändern und festzustellen,.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2011 - 1 S 1479/11
    Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. April 2011 - 6 K 1487/10 - zugelassen.
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