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   VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20   

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VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20 (https://dejure.org/2020,11185)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2020 - 3 K 692/20 (https://dejure.org/2020,11185)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 3 K 692/20 (https://dejure.org/2020,11185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag der GTS gegen Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag der GTS gegen Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Fehlt es - wie hier in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung - an einer Legaldefinition des Zuverlässigkeitserfordernisses kann nach ständiger Rechtsprechung auf den gewerberechtlichen Begriff der Zuverlässigkeit zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 34 für den PI einer Überwachungsorganisation).

    Anknüpfungspunkt für die zu treffende Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 36).

    Unzuverlässig ist danach ein technischer Leiter, der bei prognostischer Betrachtung nach dem Gesamteindruck seines konkreten Verhaltens in der Vergangenheit nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die ihm übertragenen Aufgaben künftig ordnungsgemäß wahrnehmen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 34 ff.).

    Die Betrauung eines unzuverlässigen PI ist zu widerrufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19/17 - juris, Rn. 22 ff.).

    Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Prüfung von Kraftfahrzeugen auf ihren den verkehrssicherheitstechnischen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen genügenden Zustand, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen (BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19/17 - juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Die Verfassung verlangt, dass der Gesetzgeber selbst die Entscheidung trifft, dass bestimmte Fragen geregelt werden sollen, er muss die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - juris, Rn. 26 f.).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin können berufsbeschränkende Regelungen grundsätzlich auch durch die Exekutive getroffen werden; dies schließt grundsätzlich auch Tatbestände ein, die eine Berufsausübung beenden (vgl. etwa für die Beendigung der Zulassung als Vertragsarzt BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - juris, Rn. 23).

    Der Widerruf der Anerkennung als technische Überwachungsorganisation nach Ziffer 8 Satz 3 Anlage VIIIb zur StVZO, der eine Regelung der Berufsausübung darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85, NVwZ 1988, 143), die in ihrer faktischen Wirkung indes einer Beschränkung der Berufswahl nahekommt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - juris, Rn. 22), findet in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. n StVG eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

  • OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12

    OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    1.3.2.2.1 Der Vertreter einer juristischen Person erweist sich auch dann als persönlich unzuverlässig, wenn er einem Dritten, der die für die konkrete Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012 - 2 B 240/12 - juris, Rn. 9).

    Anhand der Verhältnisse im Einzelfall ist festzustellen, ob prognostisch die weitgehende Ausnutzung der Rechtsposition als Gesellschafter zur maßgeblichen Steuerung der Tätigkeit der Gesellschaft im operativen Bereich zu erwarten ist und ob der oder die Geschäftsführer nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch nicht in der Lage sein werden, dem zu widerstehen (OVG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012 - 2 B 240/12 - juris, Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Dies kann insbesondere für die gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG entsprechend anzuwendende Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG gelten; auch hier kann allerdings die Auslegung der sondergesetzlichen Norm ergeben, dass eine Befristung der Widerrufsmöglichkeit dem Schutz besonderer, höherrangiger öffentlicher Interessen entgegenstünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - BVerwG 1 C 12/95 - juris, Rn. 27; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris, Rn. 6, und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - juris, Rn. 13 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2014 - 14 A 1802/13 - juris, Rn. 6 ff.).

    Danach ergibt sich für die Anfechtungsklage im Allgemeinen, dass die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - BVerwG 8 C 28.11 - juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 18.12.2019 - 21 C 19.881 - juris, Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2017 - OVG 1 B 22.15 - juris, Rn. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris, Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs - Zulässigkeit der Klage einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Die Antragstellerin ist entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt; sie kann auch als eine mit hoheitlichen Befugnissen Beliehene geltend machen, durch den Widerruf ihrer Anerkennung als technische Überwachungsorganisation in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) geschützten Berufsausübungsfreiheit, die gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch für sie gilt, und damit in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2017 - 3 K 1390/16 - juris, Rn. 47).

    Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, auf deren Schutzbereich sich nach Art. 19 Abs. 3 GG und als mit hoheitlichen Befugnissen Beliehene auch die Antragstellerin berufen kann (VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2017 - 3 K 1390/16 - juris, Rn. 47), darf in die Berufsfreiheit nur durch oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung eingegriffen werden.

  • BVerfG, 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85

    Gewerberecht - Technische Überwachung - Verordnung über die Organisation -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine hinreichend bestimmte Ermächtigung für die Regelung der Anerkennung von technischen Überwachungsorganisation durch die Anlage VIIIb StVZO geschaffen; Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung lassen sich § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. n StVG ohne Weiteres entnehmen (vgl. zur Regelung der Anerkennung von Sachverständigen für eine technische Überwachung in § 24c GewO a.F. BVerfG, Beschluss vom 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85, NVwZ 1988, 143).

    Der Widerruf der Anerkennung als technische Überwachungsorganisation nach Ziffer 8 Satz 3 Anlage VIIIb zur StVZO, der eine Regelung der Berufsausübung darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85, NVwZ 1988, 143), die in ihrer faktischen Wirkung indes einer Beschränkung der Berufswahl nahekommt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - juris, Rn. 22), findet in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. n StVG eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 21 C 19.439

    Unzuverlässigkeit einer Hebamme wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Prognose der Zuverlässigkeit einer Person die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände entscheidend ist, so dass auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises von Bedeutung sein können (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.01.2020 - 21 C 19.439 - juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15

    Untersagung der Aufstellung eines Geldspielgerätes in einem Sportwettbüro

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Danach ergibt sich für die Anfechtungsklage im Allgemeinen, dass die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - BVerwG 8 C 28.11 - juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 18.12.2019 - 21 C 19.881 - juris, Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2017 - OVG 1 B 22.15 - juris, Rn. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Denn eine Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit kann nicht hingenommen werden, bis im Hauptsacheverfahren über die Klage entschieden ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20.09.2011 - 10 S 625/11 - juris, Rn. 4 für die fehlende Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
    Sie trägt der Regelungsabsicht der Anlage VIIIb StVZO Rechnung, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Überwachungsorganisationen als Beliehener und ihren PI von direkter staatlicher Einflussnahme so weit wie möglich frei zu halten, die Befugnisse gegenüber den PI bei dem technischen Leiter der Überwachungsorganisation zu konzentrieren und sich als Anerkennungsbehörde auf Befugnisse im Verhältnis zur Organisation zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - BVerwG 3 C 8/11 - juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 21 C 19.881

    Erfolglose PKH-Beschwerde wegen Widerrufs eines kleinen Waffenscheins

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.1722

    Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 4 B 480/15

    Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler aufgrund des

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15

    Erbteilungsklage: Standesrechtliches Tätigkeitsverbot für einen vorbefassten

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 14 A 1802/13

    Fristen für die Aufhebung der Zulassung eines öffentlich-bestellten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • VG Neustadt, 21.12.2020 - 3 K 691/20

    Unverzüglichkeit der Einberufung einer Gemeinderatssitzung; Anschaffung von

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Zum Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO wegen nachträglichen Wegfalls der Anerkennungsvoraussetzungen (Zurückweisung der Beschwerde gegen den voll dokumentierten Beschluss des VG Karlsruhe vom 07.05.2020 - 3 K 692/20 - juris).

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. Mai 2020 - 3 K 692/20 - wird zurückgewiesen.

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