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   VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09   

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VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 (https://dejure.org/2009,9792)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 (https://dejure.org/2009,9792)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - DL 13 K 598/09 (https://dejure.org/2009,9792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen bezüglich anvertrauter Schülerinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung i.R.e. Anfechtungsklage auf der Grundlage der vorhandenen Ermittlungsergebnisse unter Einschluss präsenter Beweismittel; Dienstenthebung eines Lehrers wegen Fotografierens minderjähriger und volljähriger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Lehrers bei Anfertigung fetischbezogener Videoclips mit Schülerinnen; Umfang gerichtlicher Überprüfung einer vorläufigen Dienstenthebung im Rahmen einer Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - 21d B 1024/07

    Antrag auf Aussetzung disziplinarrechtlicher Maßnahmen wegen eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Dies bedeutet, dass bereits ein Sachverhalt festgestellt sein muss, aus dem sich ein Verdacht ergibt, der die individuelle, auf den konkreten Fall bezogene Prognose zulässt, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat, das voraussichtlich zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird (vgl. auch bereits die Rechtsprechung zu §§ 38 Abs. 1, 63 Abs. 2 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl 2008, 128 ff., m. w. N.; Gansen, a. a. O., § 38 BDG Rn. 9; zu § 92 Abs. 1 BDO: BVerwG, Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - D 17 S 13/93 -, VBlBW 1994, 209).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. zu § 38 Abs. 1 S. 1 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007, a. a. O.; Gansen, a. a. O., § 38 Rn. 10; zu § 92 Abs. 1 BDO: vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376, 378; Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993, a. a. O.).

    Der Untersuchungsgrundsatz ist hier hinsichtlich des Umfangs der Sachverhaltsaufklärung - ähnlich wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO - grundsätzlich dahingehend eingeschränkt, dass auf der Grundlage einer lediglich summarischen Prüfung des zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Sachverhalts entschieden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 AV 4/09 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.11.2007, a. a. O.; Ganser, a. a. O., § 63 BDG Rn. 11; Weiß, a. a. O., § 63 Rn. 50 ff.; zur bisherigen Rechtslage in Baden-Württemberg auf der Grundlage der §§ 89, 93 LDO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.2004 - DL 17 S 11/04 - m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 30.01.1987 - 2 U 195/86

    Pornografische Fotos; Recht am eigenen Bild; Sittenwidrige Einwilligung; Eingriff

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Dadurch, dass der Antragsteller die Fotos im Internet veröffentlichte, dürfte er zugleich auch gegen § 22 KunstUrhG, der das Recht am eigenen Bild gegen die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung schützt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.01.1987 - 2 U 195/86 -, NJW-RR 1987, 1434 f., m. w. N.), verstoßen haben.

    Da die Mädchen für einen gedrehten Clip lediglich einmalige Beträge zwischen 10 und 15 EUR erhielten, die Clips bei "xxx" zum beliebig häufigen downloaden für 9, 99 USD bis 21, 99 USD bereitstanden und einer im Internet von "xxx.com" veröffentlichten Preisliste zufolge beispielsweise zertretene Lebensmittel für 20 EUR bzw. eine Dose Speichel für 5 EUR zum Verkauf angeboten wurden (vgl. S. 112 der Beiakte zur I. Personalakte des Regierungspräsidiums Karlsruhe), erscheint - ohne dass es für die Entscheidung letztlich hierauf ankäme - nicht ausgeschlossen, dass der Vorgehensweise des Antragstellers auch ein ausbeuterischer Charakter zukommt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.01.1987, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 03.02.2009 - DL 10 K 2701/08

    Vorläufige Dienstenthebung; Ermessensausfall

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Richtet sich der Rechtsschutz indes nunmehr nach allgemeinem Verwaltungsprozessrecht, beansprucht im Hauptsacheverfahren der Anfechtungsklage gegen die vorläufige Dienstenthebung, das regelmäßig mit einer mündlichen Verhandlung verbunden ist, der Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich in vollem Umfang Geltung, sodass dort von einer lediglich summarischen - im Sinne einer überschlägigen - Prüfung des dem Beamten zur Last gelegten Sachverhalts nicht mehr die Rede sein kann (vgl. LT-Drs. 14/2996, zu § 23, S. 84; a. A. wohl VG Freiburg, Urt. v. 03.02.2009 - DL 10 K 2701/08 -).

    Es bedarf vorliegend auch keiner Entscheidung, ob jedenfalls in § 22 Abs. 1 Nr. 1 LDG ein sogenanntes "intendiertes" Ermessen eingeräumt werden sollte (so zu § 91 BDO BVerwG, Beschl v. 17.05.2001 - 1 DB 15/01 -, NVwZ 2001, 1410 ff.; a. A. zu § 22 Abs. 1 Nr. 1 LDG VG Freiburg, Urt. v. 12.11.2008 - DL 10 K 2701/08 -).

  • BVerwG, 28.02.2000 - 1 DB 26.99

    Voraussetzung der Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamtes ist die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Dies bedeutet, dass bereits ein Sachverhalt festgestellt sein muss, aus dem sich ein Verdacht ergibt, der die individuelle, auf den konkreten Fall bezogene Prognose zulässt, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat, das voraussichtlich zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird (vgl. auch bereits die Rechtsprechung zu §§ 38 Abs. 1, 63 Abs. 2 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl 2008, 128 ff., m. w. N.; Gansen, a. a. O., § 38 BDG Rn. 9; zu § 92 Abs. 1 BDO: BVerwG, Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - D 17 S 13/93 -, VBlBW 1994, 209).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. zu § 38 Abs. 1 S. 1 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007, a. a. O.; Gansen, a. a. O., § 38 Rn. 10; zu § 92 Abs. 1 BDO: vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376, 378; Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - D 17 S 13/93

    Zur vorläufigen Dienstenthebung - hier: vielfältiges Fehlverhalten eines Lehrers;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Dies bedeutet, dass bereits ein Sachverhalt festgestellt sein muss, aus dem sich ein Verdacht ergibt, der die individuelle, auf den konkreten Fall bezogene Prognose zulässt, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat, das voraussichtlich zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird (vgl. auch bereits die Rechtsprechung zu §§ 38 Abs. 1, 63 Abs. 2 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl 2008, 128 ff., m. w. N.; Gansen, a. a. O., § 38 BDG Rn. 9; zu § 92 Abs. 1 BDO: BVerwG, Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - D 17 S 13/93 -, VBlBW 1994, 209).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. zu § 38 Abs. 1 S. 1 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007, a. a. O.; Gansen, a. a. O., § 38 Rn. 10; zu § 92 Abs. 1 BDO: vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376, 378; Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Vor diesem Hintergrund kann - unabhängig von der Frage, ob die in Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Menschen nicht ein objektiver, unverfügbarer Wert ist, auf den der Einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.12.1981 - 1 C 232/79 -, BVerwGE 64, 274; Robbers, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Grundgesetz, Mitarbeiterkommentar, Band 1, 2002, Art. 1 Rn. 22) - keinesfalls davon ausgegangen werden, dass hier die "Freiwilligkeit" des Handelns der Schülerinnen den Verstoß gegen deren Menschenwürde auszuschließen geeignet war (vgl. hierzu Robbers, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06

    Verbreitung kinderpornografischer Dateien durch einen beamteten Lehrer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Auch in dem vorliegenden Zusammenhang (vgl. im Zusammenhang mit Verstößen eines Lehrers gegen § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB a. F. VGH Bad.-Würrt., Urt. v. 07.12.2006, - DL 16 S 15/06 -) kann von den Eltern schlechterdings nicht verlangt werden, ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der die mit seinem Lehrerberuf verbundene besondere Autorität sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich in der beschriebenen Weise ausgenutzt und es ermöglicht hat, dass - von ihm gefertigte - Bilder und Videoclips von Schülerinnen ohne deren Wissen im Internet als Objekte besonderer sexueller Neigungen zum Abruf zur Verfügung stehen.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Erheblich ist der Disclaimer zudem nur, wenn ihn der Werbende auch tatsächlich beachtet (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 24/03 -, NJW 2006, 2630 ff.).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 1 DB 27.87

    Einbehaltung von Gehaltsteilen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Dienstentfernung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. zu § 38 Abs. 1 S. 1 BDG: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.11.2007, a. a. O.; Gansen, a. a. O., § 38 Rn. 10; zu § 92 Abs. 1 BDO: vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376, 378; Beschl. v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 -, Juris; zu § 89 LDO: vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - DL 16 S 1921/09

    Sofortige Vollziehung von Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
    Die hier streitgegenständliche vorläufige Dienstenthebung gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 LDG ist als Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 LVwVfG zu qualifizieren; der Rechtsschutz hiergegen richtet sich nach den Vorschriften der VwGO und dem hierzu ergangenen Ausführungsgesetz (AGVwGO) i.d.F. des LDNOG (vgl. LT-Drs. 14/2996, Begründung zu Art. 1 LDNOG § 23 LDG, S. 84, sowie zu Art. 15 AGVwGO Teil 2, 2. Abschnitt, S. 140 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.11.2009 - DL 16 S 1921/09 -, Juris; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, 23. Aktualisierung Juli 2009, § 63 Rn. 20).
  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Für die gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 22 Abs. 1 LDG durch das Verwaltungsgericht ist deshalb auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. Urteil der Disziplinarkammer vom 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 - dies entspricht der Rechtsprechung zu den im Bundesrecht wie den übrigen Landesdisziplinargesetzen normierten Beschlussverfahren; zu § 126 Abs. 3 WDO vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2002 - 2 WDB 1/02 -, NVwZ-RR 2003, 287 f.; zu §§ 38, 63 Abs. 2 BDG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, - 83 DB 1, 09 -, juris; Ganser, a.a.O., § 63 BDG Rn. 12; Weiß, a.a.O., § 63 Rn. 49; zu §§ 89, 93 LDO v. Alberti/Roskamp/Gayer, LDO, § 93 Rn. 8).

    Im Hauptsacheverfahren gegen die vorläufige Dienstenthebung ist daher nicht eine lediglich summarische - im Sinne einer überschlägigen - Prüfung des dem Beamten zur Last gelegten Sachverhalts durchzuführen (vgl. Urteil der Disziplinarkammer vom 07.12.2009, a.a.O.; LT-Drs. 14/2996, zu § 23 LDG, S. 84; a. A. wohl VG Freiburg, Urt. v. 03.02.2009 - DL 10 K 2701/08 -).

    Denn nur so wird die Eigenart der Entscheidung nach § 22 LDG als mit einer Prognose verbundenen vorläufigen Maßnahme gewahrt und gewährleistet, dass die abschließende Klärung der Voraussetzungen der (endgültigen) Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 31 LDG dem diesbezüglichen behördlichen oder gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (vgl. zum Ganzen Urteil der Disziplinarkammer vom 07.12.2009, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

    g.) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt in einem Urteil vom 07.12.2009 (DL 13 K 598/09; juris) im Fall einer vorläufigen Dienstenthebung (nach der dortigen Gesetzeslage als Klage ausgestaltet) aus, dass voraussichtlich eine Entfernung angebracht sei, weil der verbeamtete Lehrer Fotos von Schülern fertigte und ins Internet stellte.
  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 22/12

    Disziplinarmaßnahme bei einer im Dienst begangenen sexuellen Nötigung

    d. d.) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt in einem Urteil vom 07.12.2009 (DL 13 K 598/09; juris) im Fall einer vorläufigen Dienstenthebung (nach der dortigen Gesetzeslage als Klage ausgestaltet) aus, dass voraussichtlich eine Entfernung angebracht sei, weil der verbeamtete Lehrer Fotos von Schülern fertigte und ins Internet stellte.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2015 - DL 13 S 1432/15

    Aussetzung eines Disziplinarverfahren

    Die abschließende und entscheidende Klärung der Voraussetzungen der (endgültigen) Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach § 31 LDG oder der (endgültigen) Aberkennung des Ruhegehalts nach § 33 LDG bleibt dem diesbezüglichen behördlichen Verfahren (vgl. §§ 12, 15 LDG) oder gegebenenfalls anschließend dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. dazu: VG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - DL 13 S 2211/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen entfernungsvorbereitende vorläufige

    Da im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, das sich seinem Wesen nach auf summarische Bewertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen zu beschränken hat (zum Prüfungsmaßstab für das Hauptsacheverfahren vgl. Amtliche Begründung zum LDNOG, a.a.O., S. 84 sowie VG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 -, juris), für (eingehende) Beweiserhebungen kein Raum ist, beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Frage, ob anhand des bisherigen Ergebnisses der Ermittlungen der hinreichend begründete Verdacht der Begehung eines Dienstvergehens besteht, das mit ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Verhängung der Höchstmaßnahme führen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.09.1997 - 2 WDB 3, 97, 2 WDB 4, 97 -, BVerwGE 113, 143 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 24.01.2013 - 8 B 23/12

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung bei Verdacht auf sexuelle

    Das VG Karlsruhe führt in einem Urteil vom 07.12.2009 (DL 13 K 598/09; juris) im Fall einer vorläufigen Dienstenthebung aus, dass voraussichtlich eine Entfernung angebracht sei, weil der verbeamtete Lehrer Fotos von Schülern fertigte und ins Internet stellte.
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