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   VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15   

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VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15 (https://dejure.org/2018,8891)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2018 - 9 K 659/15 (https://dejure.org/2018,8891)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 9 K 659/15 (https://dejure.org/2018,8891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    EGV 1698/2005
    Gewährung von Subventionen entgegen der Subventionsrichtlinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landschaftspflegerichtlinie; Subvention; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Verbotsgesetz; Unionsrecht; Vertragsnaturschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) angenommen, dass diesen Subventionsrichtlinien - in den entschiedenen Fällen ging es um durch Bescheid gewährte Subventionen aufgrund des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs - MEKA - durch Art. 3 GG auch Außenwirkung zukommen kann.

    Es liegt eine gewollte, aber im Einzelfall, nämlich im Fall des Beklagten irrtümlich nicht umgesetzte Handhabung vor, die zudem nicht vom Willen der für den Erlass der Richtlinie zuständigen Behörde gedeckt war und von dieser nicht geduldet wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 31 ff.).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) ausgeführt:.

    Die Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes wird unionsrechtlich ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen über die Verpflichtung zur Rückzahlung zu Unrecht bewilligter Subventionen geregelt (Vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 36, Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 31 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 39 f. m. w. N.).

    Der Umstand, dass die Behörde den Irrtum zunächst selbst nicht bemerkt hat, liegt in der Natur der Sache und entbindet den Empfänger einer Zuwendung nicht von der Verpflichtung, die Verträge selbst zu überprüfen und die Behörde auf Fehler und Ungereimtheiten aufmerksam zu machen und sich um Aufklärung zu bemühen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 40).

    Vorliegend wurde dem Beklagten jedoch kein Rechtsrat erteilt, auf den er sich aufgrund der besonderen Fachkunde der Behörde unter Umständen hätte verlassen können (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - 10 S 847/12

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    1 LPR - aufgrund eines von der Kommission gemäß einer Verordnung genehmigten und von der Union kofinanzierten nationalen Beihilfeprogramms ausgezahlt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 24 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 21).

    Diese Bestimmungen ermächtigen die Behörde jedoch nicht zur Rückforderung, sondern enthalten nur eine Vorgabe für die Geltendmachung der Forderung nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der durch das Unionsrecht gesetzten Grenzen, insbesondere hinsichtlich des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 25 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 22).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) angenommen, dass diesen Subventionsrichtlinien - in den entschiedenen Fällen ging es um durch Bescheid gewährte Subventionen aufgrund des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs - MEKA - durch Art. 3 GG auch Außenwirkung zukommen kann.

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) ausgeführt:.

    Die Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes wird unionsrechtlich ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen über die Verpflichtung zur Rückzahlung zu Unrecht bewilligter Subventionen geregelt (Vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 36, Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 31 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 39 f. m. w. N.).

    Der Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann aufgrund der durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen nur dann beachtet werden, wenn zum einen der gute Glaube des Empfängers nachgewiesen ist und zum anderen der Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung der Beihilfe den sich daraus ergebenden Vermögensvorteil durch die Beihilfe weitergegeben hat und ein eventueller Regressanspruch wertlos wäre (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Subventionsrichtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern verwaltungsinterne Weisungen, die eine gleichmäßige Ermessensausübung der zur Verteilung von Fördermitteln berufenen Stelle regeln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 33).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) angenommen, dass diesen Subventionsrichtlinien - in den entschiedenen Fällen ging es um durch Bescheid gewährte Subventionen aufgrund des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs - MEKA - durch Art. 3 GG auch Außenwirkung zukommen kann.

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - und vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - (a. a. O.) ausgeführt:.

    Unter einem Irrtum i. S. d. Art. 80 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1122/2009 ist unter Berücksichtigung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ein Fehler zu verstehen, der dem behördlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist; mit dem Irrtumsbegriff der Vorschrift wird nicht nur eine Ursache beschrieben, sondern eine Zurechnung vorgenommen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 870/13

    Rückforderung von auf Grund Landschaftspflegerichtlinie gewährten Fördermitteln;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    1 LPR - aufgrund eines von der Kommission gemäß einer Verordnung genehmigten und von der Union kofinanzierten nationalen Beihilfeprogramms ausgezahlt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 24 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 21).

    Diese Bestimmungen ermächtigen die Behörde jedoch nicht zur Rückforderung, sondern enthalten nur eine Vorgabe für die Geltendmachung der Forderung nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der durch das Unionsrecht gesetzten Grenzen, insbesondere hinsichtlich des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 25 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 22).

    Ermessenserwägungen bedarf es nur bei außergewöhnlichen Umständen des Einzelfalls (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 40 f.).

    Die Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes wird unionsrechtlich ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen über die Verpflichtung zur Rückzahlung zu Unrecht bewilligter Subventionen geregelt (Vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 - juris Rn. 36, Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 31 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 39 f. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Verbote i. S. d. § 134 BGB sind Vorschriften, die eine nach der Rechtsordnung grundsätzlich mögliche rechtsgeschäftliche Regelung wegen ihres Inhalts oder der Umstände ihres Zustandekommens untersagen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.2014 - 3 S 1743/03 - juris Rn. 17).

    Aus Sinn, Zweck und Systematik einer gesetzlichen Regelung kann sich ein Verbot auch ohne ausdrückliche Klarstellung im Wortlaut dann ergeben, wenn der Rechtsverstoß objektiv erheblich ist und ein im Einzelfall schutzwürdiges öffentliches Interesse an der Erhaltung der Rechtsordnung besteht, hinter der der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit zurückzutreten hat (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.2014 - 3 S 1743/03 - juris Rn. 17 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 27.10.1999 - 19 B 96.337
    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Dieser ist mit dem bürgerlich-rechtlichen Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung vergleichbar (Bay. VGH, Urteil vom 27.10.1999 - 19 B 96.337 - juris Rn. 35).

    Zu Unrecht empfangen sind Subventionen, wenn sie aufgrund eines unwirksam gebliebenen oder gewordenen öffentlich-rechtlichen Vertrages gewährt wurden (Bay. VGH, Urteil vom 27.10.1999 - 19 B 96.337 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Es muss also - wie vorliegend der Fall - auf Leistung geklagt worden sein (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24.9.1987 - 2 C 3/84 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1982 - 4 A 989/81
    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Im Subventionsrecht hat die Rechtsprechung zwar angenommen, die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit des nicht geförderten Konkurrenten aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, begründeten mangels Eindeutigkeit keine Verbotsgesetze, die zur Nichtigkeit eines Subventionsvertrags zu Gunsten eines Wettbewerbers führten (OVG NRW, Urteil vom 22.9.1982 - 4 A 989/81 - juris Rn. 63).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Diese Bestimmungen ermächtigen die Behörde jedoch nicht zur Rückforderung, sondern enthalten nur eine Vorgabe für die Geltendmachung der Forderung nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der durch das Unionsrecht gesetzten Grenzen, insbesondere hinsichtlich des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris Rn. 25 und Urteil vom 18.11.2014 - 10 S 847/12 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
    Bei diesem Rechtsinstitut handelt es sich um einen aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleiteten Anspruch, der gegeben ist, "wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert" (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1975 - VI C 163.73 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 14 B 04.2592

    Öffentlichrechtlicher Vertrag; Vertragsnaturschutz; Verletzung vertraglicher

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 10 S 945/18

    Pflicht zur Rückzahlung einer Zuwendung zur Förderung der Landschaftspflege;

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Februar 2018 - 9 K 659/15 - geändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Februar 2018 - 9 K 659/15 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 2987/20

    Landwirtschaftliche Beihilfe; Teilaufhebung und Rückforderung wegen

    Der Beklagte hat bereits keine Befugnis, die Rückforderung der aufgrund der mit der Klägerin geschlossenen LPR-Verträge zu viel ausbezahlten Beträge durch Verwaltungsakt durchzusetzen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 8. Februar 2018 - 9 K 659/15 - juris, Rn. 25; insoweit nicht beanstandet von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2020 - 10 S 945/18 - juris).
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