Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausnahmsweise Zulassung von Spielstätten in einem faktischen Gewerbegebiet; Wahrung des Gebietscharakters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens durch den Umbau einer Werkhalle zu vier Spielstätten; Prägung eines faktischen Gewerbegebiets aufgrund seiner Eigenart durch das Vorhandensein eines Berufsbildungszentrums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Innenbereich (nicht beplant); Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme) - Gewerbegebiet; Vergnügungsstätte; Spielstätte; Ausnahme; Gebot der Rücksichtnahme; Gebietserhaltungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09
- VG Karlsruhe, 27.10.2009 - 5 K 358/09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 931
- ZfBR 2009, 486 (Ls.)
- ZfBR 2009, 486 DVBl 2009, 931 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08
Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Dass ein jüngst ergangener Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts als Öffnung für ein anderes Verständnis verstanden werden könnte (Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 - juris), liegt nicht nahe.12 Schließlich könnte das Vorhaben, selbst wenn es als Ausnahme noch genehmigt werden dürfte, dem auch im Rahmen von § 34 Abs. 2 BauGB zu beachtenden Gebot der Rücksichtnahme widersprechen, wie es in § 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauNVO enthalten ist (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008, a.a.O.).
- VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
Kein Spielcenter in Speyerer Gewerbegebiet
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Zieht man die Grenzen enger mit der Folge, dass das Vorhaben in der näheren Umgebung die erste und bislang einzige Vergnügungsstätte ist, könnte sie gleichwohl für sich allein die Grenzen für eine Ausnahme überschreiten (vgl. ebenso zu einem vergleichbaren Fall VG Neustadt, Urt. v. 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW - juris). - BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Diese Vorschrift vermittelt einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (BVerwG, Beschl. v. 13.05.2002 - 4 BN 86.01 - NVwZ 2002, 1384).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Wäre dies nicht der Fall, hätte die Antragstellerin, da ihr Betriebsgrundstück in der näheren Umgebung des Vorhabens, nämlich jenseits der Hugo-Stotz-Straße liegt, einen Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546 = juris Rdnrn. 11 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05
Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Jede einzelne der Spielstätten dürfte dabei das Störungspotential einer kerngebietstypischen Spielstätte aufweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - BauR 2007, 1373). - BVerwG, 12.02.1990 - 4 B 240.89
Mischgebiet: Geschoßweise Gliederung der Nutzungsart
Auszug aus VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09
Ob sie sich nach dem konkreten Gebietscharakter im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, ist, soweit § 34 Abs. 2 BauGB anwendbar ist, nicht zusätzlich zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1990 - 4 B 240.89 - NVwZ 1990, 474;… Hofherr, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 34 Rdnr. 70).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09
Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach …
Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. April 2009 - 5 K 358/09 - wird zurückgewiesen. - VG Karlsruhe, 27.10.2009 - 5 K 3864/08
Baurechtliche Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes im Obergeschoss …
Materiellrechtlich unzulässig ist die untersagte Nutzung jedoch, weil eine weitere bordellartige Nutzung nach Anzahl, Lage und Umfang der Eigenart des Baugebiets widerspricht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO; vgl. dazu Beschl. der Kammer vom 08.04.2009 - 5 K 358/09 - und hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.2009 - 3 S 1057/09 - beide juris).