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   VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16   

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https://dejure.org/2016,24142
VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16 (https://dejure.org/2016,24142)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2016 - 8 K 1899/16 (https://dejure.org/2016,24142)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2016 - 8 K 1899/16 (https://dejure.org/2016,24142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Calmbach: Kein Eilrechtsschutz gegen die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Gaststätte und Versammlungsort

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Calmbach - Kein Eilrechtsschutz gegen die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Gaststätte und Versammlungsort

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 749/09

    Verhältnis zwischen § 61 Abs. 1 S. 2 Bauordnungsrecht NRW ( BauO NRW ) und § 87

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25.08.2010 - 7 A 749/09 - juris, Rn. 51).

    Der Umstand, dass über mehrere Jahre hinweg kein Brand ausgebrochen ist, stellt, wie ebenfalls bereits ausgeführt, lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25.08.2010 - 7 A 749/09 -, juris, Rn. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Die Vorschrift schränkt im Sinne gesetzlicher Auflagenvorbehalte den baurechtlichen Bestands- und Vertrauensschutz zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter ein und geht der bauordnungsrechtlichen Generalermächtigung nach § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO als speziellere Ermächtigungsgrundlage vor, wenn an genehmigte bauliche Anlagen nachträglich weitere Anforderungen gestellt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2011 - 8 S 2910/10 -, juris, Rn. 23).

    Dies erfordert eine auf Tatsachen gestützte Prognose, dass in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2011 - 8 S 2910/10 -, juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97

    Vorliegen einer Abweichung der angefochtenen Beschwerde von vorherigen Urteilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Die Prüfung des Gerichts, ob ein solcher Missbrauch vorliegt, ist grundsätzlich darauf beschränkt, festzustellen, ob die Gründe des Entscheidungsträgers seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.1997 - 2 B 40/97 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Maßgeblich für diese Einschätzung ist wiederum die Erkenntnis, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, juris, Rn.22).
  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Nutzungsuntersagung; Gästezimmer;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Es entspricht allgemeiner Erfahrung, dass ein Rettungsweg durch den Brand selbst oder durch Rauch versperrt sein kann und die Personen, die über diesen Rettungsweg fliehen wollen, auf einen anderen Rettungsweg angewiesen sind (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.2016 - 28 K 2758/15 -, juris, Rn.70).
  • VG München, 21.08.2012 - M 8 S 12.3574

    Nutzungsuntersagung einer ungenehmigten Wohnung im 2. Dachgeschoss; erhebliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16
    Es ist vielmehr maßgeblich, ob für den Fall, dass es zu einem Brandereignis kommt, die bestehenden Mängel zu einer relevanten Gefahrerhöhung führen können, die sich auf der Grundlage einer an den Schutzgütern Leben und Gesundheit orientierten und damit die Erheblichkeitsschwelle niedrig ansetzenden Risikobewertung als nicht mehr hinnehmbar darstellt (VG München, Beschl. v. 21.08.2012 - M 8 S 12.3574 -, juris, Rn. 40).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 1 K 397/15

    Klage gegen abfallrechtliche Maßnahmen

    Wären sie maßgebliche Auswahlkriterien gewesen, hätte es nämlich nähergelegen, eine bauordnungsrechtliche Rechtsgrundlage - etwa § 58 Absatz 6 LBO (vgl. zur Beurteilung einer Brandgefahr VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2016 - 8 K 1899/16 -, juris) oder § 65 LBO - zu wählen oder die Räumungsverfügung sogar gemäß § 21 LVwVG ohne Androhung sofort zu vollstrecken.
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