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   VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22   

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VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22 (https://dejure.org/2022,14579)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 (https://dejure.org/2022,14579)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 19 K 1524/22 (https://dejure.org/2022,14579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 2 S 5 AufenthG 2004, § 16a Abs 1 AufenthG 2004
    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer; Ausbildungsvertrag; Berufsausbildung; Einreise, visumsfreie; Fiktionswirkung; Gesundheitspfleger; Integrationskurs; Sprachkurs; Verbalnote

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    a) Die vorläufige Sicherung des Aufenthaltsrechts während des anhängigen Verwaltungs- und auch Gerichtsverfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels hat dann in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erfolgen, wenn der Antrag auf Erteilung dieses Titels zum Entstehen einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG geführt hat und diese durch die Verbescheidung des Antrags wieder erloschen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, InfAuslR 2019, 12).

    Denn in den Fällen, in denen ein nach der EU-VisaVO von der Visumspflicht befreiter Ausländer - hier der Antragsteller als brasilianischer Staatsangehöriger - bereits bei der Einreise einen nicht kurzfristigen Aufenthalt anstrebt, ist jedenfalls der Aufenthalt nicht aufgrund der EU-VisaVO im Sinne des § 81 Abs. 3 AufenthG rechtmäßig; hier ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen - ein Visum für die Einreise erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 - InfAuslR 2019, 12; Samel, in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 81 Rn. 37).

    Geht es - wie hier - um die Sicherung eines Titelerteilungsverfahrens nach dem Aufenthaltsgesetz, bei dem die Beantragung des Aufenthaltstitels zu keiner Erlaubnis- oder Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG geführt hat, besteht ein Anordnungsanspruch allein dann, wenn die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil keine Zweifel am Anspruch auf Titelerteilung bestehen beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.10.2020 - 11 S 1812/20 - InfAuslR 2021, 106 und vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 - InfAuslR 2019, 12).

  • VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21

    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Nach der Rechtsprechung der Kammer können zwar die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung (dazu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 18) entgegengehalten werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe auch BVerwG, PM Nr. 36/2022 zum Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Das gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (BVerfG, Beschluss vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ; BVerfG (K), Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06 - BVerfGK 11, 179).
  • BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18

    Zum Begriff des Erwerbs umfassender deutscher Sprachkenntnisse im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Ein Sprachkurs nach § 16f AufenthG muss ein Intensivsprachkurs sein, der auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 29.10.2018 - 1 B 35.18 - juris Rn 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Sollte - entgegen der Rechtsauffassung der Kammer - das Ermessen zur Erteilung eines Titels nach § 16a oder § 16f AufenthG eröffnet sein, käme es allein auf mögliche Ermessensfehler für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 - zur Veröffentlichung vorgesehen), überwiegende Gründe, die für eine Erteilung sprechen könnten, hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht (siehe oben).
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    So bedürfen gerade Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung von Ausländern eine besondere Rechtfertigung, die eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Bezug auf den Zeitraum zwischen beabsichtigtem Vollzug und Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfordert (BVerfG (K), Beschluss vom 24.08 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Das gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (BVerfG, Beschluss vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ; BVerfG (K), Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06 - BVerfGK 11, 179).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Nach der Rechtsprechung der Kammer können zwar die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung (dazu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 18) entgegengehalten werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe auch BVerwG, PM Nr. 36/2022 zum Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21).
  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Nach der Rechtsprechung der Kammer können zwar die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung (dazu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 18) entgegengehalten werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe auch BVerwG, PM Nr. 36/2022 zum Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
    Dieser Anspruch ist gegenüber dem Rechtsträger der für die Erteilung zuständigen Ausländerbehörde und nicht gegenüber dem Rechtsträger der Behörde, die für die Aussetzung und / oder Vollziehung der Abschiebung zuständig ist, zu verfolgen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

  • BVerwG, 15.12.1955 - I C 1.54

    Rechtsmittel

  • VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20

    Aufenthaltserlaubnis; Berufsausbildung; Ausbildungsverhältnis;

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

    (2) Davon ausgehend können die in Art. 5 RL 2008/115 bezeichneten Belange einschließlich des Gebots der Nichtzurückweisung dem Erlass einer Abschiebungsandrohung entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 69; vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

    (2) Nach der Rechtsprechung der Kammer können die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung entgegengehalten werden (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe zu den Auswirkungen des Art. 5 RL 2008/115/EG auf die Abschiebungsandrohung die Vorlage des BVerwG an den EuGH: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835; anhängig beim EuGH unter C-484/22 ).
  • VG Sigmaringen, 07.02.2024 - A 14 K 3041/21

    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Rückkehrentscheidung; Familienzusammenhalt

    Entsprechend können die nach Art. 5 RFRL zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung entgegengehalten werden, wobei es insbesondere nicht ausreicht, wenn die geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend gemacht werden können, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken (maßgeblich: EuGH, Beschluss vom 15.02.2023, C-484/22; vgl. außerdem: EuGH, Urteile vom 11.03.2021, C112/20 und vom 14.01.2021, C-441/19; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - VG Sigmaringen, Urteile vom 11.04.2022 - A 8 K 1010/19 -, Rn. 43 und vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 -, Rn. 43 ff.; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2021 - A 10 K 2224/21 -, alle nach juris).
  • VG Aachen, 15.12.2022 - 8 L 530/22

    Einstweilige AnordnungAusstellung einer FiktionsbescheinigungMaßgeblichkeit des

    vgl. allgemein dazu bereits: OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 -, juris, Rn. 6; ebenso zur Auslegung von § 81 Abs. 3 AufenthG nach der Rechtsprechung des BGH: VG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 19 K 1524/22 -, juris, Rn. 21; OVG Bremen; Beschlüsse vom 25. November 2022 - 2 B 164/22 -, juris, Rn. 16 und vom 18. März 2021 - 2 B 32/21 -, juris, Rn. 12; zu § 81 Abs. 4 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 und 2a SDÜ: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 12 S 389/21 -, juris, Rn. 8.
  • VG Berlin, 30.08.2022 - 34 K 488.19

    Erlass einer Abschiebungsandrohung: Gebot der Berücksichtigung des Kindeswohls

    Denn aus Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie) folgt, dass vor Erlass der Abschiebungsandrohung das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen gebührend zu berücksichtigen sind (so auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 19 K 1524/22 - juris Rn. 61; VG Berlin, Urteil vom 3. Juni 2022 - VG 26 K 91.17 A - juris Rn. 18 ff.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 6 S 23.181

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel des Aufenthaltszwecks rechtmäßig

    Zum zweiten setzt das Prüfprogramm der Bundesagentur für die erforderliche Zustimmung das Bestehen eines - den Ausbildungsbetrieb bindenden - Vertrages voraus (VG Karlsruhe, B. v. 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359/363).
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