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   VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04   

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VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04 (https://dejure.org/2004,19577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 K 913/04 (https://dejure.org/2004,19577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 K 913/04 (https://dejure.org/2004,19577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kläger die die Sicherheit des Bundes gefährdenden Bestrebungen der PKK (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01; Bayr.VGH, Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805; vgl. auch BGH, Urt.v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04) jedenfalls in der Vergangenheit unterstützt hat.

    Andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen im Rahmen des § 86 Nr. 2 AuslG herangezogen werden (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, m.w.N.).

    Abwenden verlangt mehr als ein bloßes äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen und setzt einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - Bayr.VGH, Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -).

    46 Denn die Glaubhaftmachung einer solchen Abwendung setzt grundsätzlich zunächst voraus, dass der Kläger einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher eine durch § 86 Nr. 2 AuslG inkriminierte Bestrebung unterstützt zu haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -).

    Dann aber ist eine Glaubhaftmachung der Abwendung nur möglich, wenn sie aufgrund objektiver Gegebenheiten überwiegend wahrscheinlich ist (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kläger die die Sicherheit des Bundes gefährdenden Bestrebungen der PKK (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01; Bayr.VGH, Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805; vgl. auch BGH, Urt.v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04) jedenfalls in der Vergangenheit unterstützt hat.

    Denn bereits die regelmäßige passive Teilnahme an PKK-Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum hinweg und erst recht die sich daran anschließende Unterzeichnung der "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK"ler", ist geeignet, eine dauernde Identifikation des Klägers mit den Bestrebungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG zu indizieren (vgl. Bayr.VGH Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -).

    Abwenden verlangt mehr als ein bloßes äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen und setzt einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - Bayr.VGH, Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Solche Selbstfestlegungen verschaffen den Verantwortlichen der PKK nämlich für künftige Aktionen Planungsgrundlagen und erleichtern ihnen so die Fortsetzung der verbotenen Aktivitäten (vgl. BGH, Urt.v. 27.03.2003 - 3 StR 377/02-).

    Der Kläger musste von der Ausrichtung der "Selbsterklärung" auch gewusst haben: Der von der PKK initiierten und gesteuerten Kampagne ging eine groß angelegte Werbung voraus; der Inhalt der Erklärung wurde unter den kurdischen Landsleuten erörtert (vgl. BGH, Urt.v. 27.03.2003 - 3 StR 377/02-).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Diese setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Einbürgerungsbewerbers und seiner (unterhaltsberechtigten) Angehörigen nachhaltig und dauerhaft ohne Bezug staatlicher Sozialleistungen gesichert ist (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 12.09.2002 - 13 S 880/00 -).

    Der Kläger und seine gesamte Familie erhalten fortlaufend (vgl. oben) Sozialleistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, nämlich Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl.v. 10.07.1997 - 1 B 141/97 -), sowie Arbeitslosenhilfe, bei der es sich auch um eine staatliche Sozialleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG handelt (BVerwG, Urt.v. 22.06.1999 - 1 C 16/98 - VGH Bad.-Württ., Urt.v. 12.09.2002 - 13 S 880/00 -).

  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Der Kläger und seine gesamte Familie erhalten fortlaufend (vgl. oben) Sozialleistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, nämlich Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl.v. 10.07.1997 - 1 B 141/97 -), sowie Arbeitslosenhilfe, bei der es sich auch um eine staatliche Sozialleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG handelt (BVerwG, Urt.v. 22.06.1999 - 1 C 16/98 - VGH Bad.-Württ., Urt.v. 12.09.2002 - 13 S 880/00 -).

    Anders als im Rahmen der erleichterten Einbürgerung nach § 85 Abs. 1 S.2 AuslG ist es hier zudem ohne Belang, ob die mangelnde Unterhaltsfähigkeit vom Kläger zu vertreten ist (BVerwG, Beschl.v. 10.07.1997 - 1 B 141/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Dass die Verurteilung im Wege eines Strafbefehlsverfahrens erfolgt ist, steht der Heranziehung im Einbürgerungsverfahren ebenso wenig entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -) wie der Umstand, dass es sich bei einer Beleidigung um eine Straftat im unteren Bereich handelt.

    Letztendlich ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt, dass die Privilegierungsvorschrift des § 88 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei Einbürgerungsbegehren nach dem StAG keine entsprechende Anwendung findet (Urt.v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -).

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Denn eine vorsätzlich begangene Straftat, um die es sich hier handelt, stellt grundsätzlich keinen geringfügigen Rechtsverstoß im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG dar (BVerwG, Urt.v. 24.09.1996 - 1 C 9/94 -).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Gemessen hieran ist das von der Kammer nach § 86 Nr. 2 AuslG für relevant gehaltene Engagement des Klägers für die PKK/ERNK als erheblich und einer Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 2. HS StAG entgegenstehender Belang anzusehen (vgl. Bayr. VGH, Urt.v. 27.05.2003 - 5 B 00.1819 -).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 152.96

    Ausländerrecht - Beschränkung des Einbürgerungsanspruchs durch Ausweisungsgrund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Der einem Einbürgerungsanspruch entgegenstehende Ausweisungsgrund im Sinne von § 46 AuslG erfordert weiterhin nicht, dass der Einbürgerungsbewerber tatsächlich ausgewiesen wird oder wie hier beim Kläger aufgrund seiner Deutschverheiratung und seiner sechs ehegemeinsamen Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden könnte (BVerwG, Beschl.v. 19.08.1996 - 1 B 152/96 -).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04
    Der Kläger und seine gesamte Familie erhalten fortlaufend (vgl. oben) Sozialleistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, nämlich Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl.v. 10.07.1997 - 1 B 141/97 -), sowie Arbeitslosenhilfe, bei der es sich auch um eine staatliche Sozialleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG handelt (BVerwG, Urt.v. 22.06.1999 - 1 C 16/98 - VGH Bad.-Württ., Urt.v. 12.09.2002 - 13 S 880/00 -).
  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Ein Arbeitsloser hat den Leistungsbezug zu vertreten, wenn er nicht in dem sozialrechtlich gebotenen Umfang bereit ist, seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen, ferner wenn er sich nicht um Arbeit bemüht oder bei der Arbeitssuche nachhaltig durch Gleichgültigkeit oder mögliche Arbeitgeber abschreckende Angaben zu erkennen gibt, dass er tatsächlich kein Interesse an einer Erwerbstätigkeit hat (Berlit, a.a.O., Rn. 247; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 9.12.2004 - 2 K 913/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist in der vom Kläger vorgenommenen Unterzeichnung der sog. PKK-Selbsterklärung eine i.S.v. § 11 S. 1 Nr. 2 StAG maßgebliche Unterstützungshandlung zu sehen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004 - 2 K 913/04 - Vensa; VG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2004 - 8 K 9265/03 - VG Saarland, Urteil vom 12.04.2005 - 12 K 80/04 - juris; ebenso wohl OVG Hamburg, Beschluss vom 08.09.2005 - 3 BF 172/04 - a.A. Berlit aaO RdNr. 121, wonach der Ausschlussgrund nur gegeben ist, soweit die Erklärung eine nachhaltige Identifizierung mit der PKK indiziert).
  • VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06

    Die fehlende Lebensunterhaltssicherung steht einer Einbürgerung nicht von

    Instanzgerichtliche Entscheidungen aus neuester Zeit prüfen die Frage, ob Sozialhilfebezug vom Einbürgerungsbewerber zu vertreten ist, unter Berücksichtigung von im Einzelfall auch durch informatorische Befragung des Einbürgerungsbewerbers in der mündlichen Verhandlung ermittelter Umstände wie das Alter des Bewerbers, ferner der Fragestellung, ob der Einbürgerungsbewerber aus eigenen Kräften etwas zur Verbesserung seiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt getan hat, ob er Vermittlungsvorschläge der Arbeitsverwaltung erhalten hat und ob ihm angesonnen werden kann, eine Tätigkeit zur Lebensunterhaltssicherung etwa in der Gastronomie oder im Reinigungsbereich anzunehmen (siehe VG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004 - 2 K 913/04 -, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 07.09.2004 - 4 A 4184/0 - juris).
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