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   VG Karlsruhe, 10.05.2001 - 9 K 2018/99   

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https://dejure.org/2001,15072
VG Karlsruhe, 10.05.2001 - 9 K 2018/99 (https://dejure.org/2001,15072)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99 (https://dejure.org/2001,15072)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99 (https://dejure.org/2001,15072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herausgabe beschlagnahmter Sachen - Beweislast für Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.05.2001 - 9 K 2018/99
    Eine solche Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB kann auch - wie im vorliegenden Fall - mit Hilfe von Beweisanzeichen (Indiztatsachen) und Erfahrungssätzen geführt werden (Staudinger-Gursky, BGB, Bearb. 1993, § 1006 Rd.Ziff. 42; BGH, Urt.v. 21.12.1960, NJW 1961, 777).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09

    Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der

    vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99 -, juris, Rn. 25; VG Hannover, Urteil vom 21. Januar 2008 - 10 A 2695/05 -, NVwZ-RR 2008, 616; Söllner, NJW 2009, 3339, 3343 unter c).
  • VG Freiburg, 28.10.2010 - 4 K 389/09

    Sicherstellung zum Schutz des wahren - noch nicht bekannten - Eigentümers

    Ob sich in diesem Fall die an sich bei der Behörde liegende materielle Beweislast mit der Folge umkehrt, dass der Kläger seinerseits den (vollen) Nachweis des von ihm behaupteten Eigentums an den sichergestellten Gegenständen zu erbringen hat ( so VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99 - m.w.N. ), oder ob es in diesem Fall ( in Anlehnung an die zum prima-facie-Beweis entwickelten Grundsätze, vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl. 2010, § 286 RdNrn. 12 ff., m.w.N. ) ausreicht, wenn der Kläger zumindest konkrete Tatsachen vorträgt und zur Überzeugung des Gerichts belegt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit des rechtmäßigen Eigentumserwerbs ergibt, kann hier dahingestellt bleiben.

    Diese Beweislastregel ist im vorliegenden Fall aufgrund der genannten Indizien, die für einen nicht rechtmäßigen Eigentums- und/oder Besitzerwerb sprechen, als widerlegt anzusehen ( vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2001, a.a.O., m.w.N. aus der Rspr. des BGH ).

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.01212

    Polizeiliche Sicherstellung von Geldscheinen, deren Eigentümer nicht mehr

    Es ist in der Natur der Sache begründet, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung der tatsächliche Eigentümer und/oder rechtmäßige Inhaber der tatsächlichen Gewalt noch nicht bekannt sein muss (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.5.2001, 9 K 2018/99 - juris -).

    Die Kammer geht aufgrund der oben genannten Beweisanzeichen, die gegen das Eigentum des Klägers an den sichergestellten Geldscheinen sprechen, deshalb hier davon aus, dass sich die, wie oben ausgeführt, grundsätzlich bei der Polizei liegende Beweislast mit der Folge umkehrt, dass der Kläger seinerseits den Nachweis des von ihm behaupteten Eigentums an den sichergestellten Geldscheinen (den er bisher auch nicht ansatzweise erbracht hat), zu erbringen hat (so zutreffend VG Karlsruhe Urteil vom 10.05.2001, Az 9 K 2018/99 - juris -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 5 A 1056/06

    Sicherstellung von Sachen durch die Polizei trotz der Eigentumsvermutung des §

    Der Hinweis des Klägers, das Verwaltungsgericht habe sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99 - berufen, dem ein ganz anders gelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen habe, geht ebenfalls fehl.
  • VG Düsseldorf, 10.12.2008 - 18 K 4188/08

    Sicherstellung Geld PolG NRW § 43 Nr. 2

    Insbesondere erstreckt sich die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht auf polizeiliche Präventivmaßnahmen vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 27. November 2003 - 3 BS 471/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99; VG Ansbach, Urteil vom 08.Oktober 2004, AN 5 K 04.00664; VG Aachen, Beschluss vom 10.Februar 2005 - 6 L 825/04; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.Januar 2007, 5 B 332/06 -.
  • VG Koblenz, 23.04.2008 - 5 K 1802/07

    Keine Herausgabe sichergestellter Kosmetikmittel

    Dass dieser nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnte, steht der Sicherstellung nicht entgegen und lässt diese insbesondere nicht unverhältnismäßig erscheinen, denn eine weitere Benutzung und/oder Verwertung der Gegenstände durch die Klägerin wäre in jedem Fall missbräuchlich (VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2001 - 9 K 2018/99 -, juris).
  • VG Hannover, 21.01.2008 - 10 A 2695/05

    Beweislast; Eigentum; Sicherstellung

    Eine solche Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Hilfe von Beweisanzeichen (Indiztatsachen) und Erfahrungssätzen geführt werden (VG Karlsruhe, Urteile vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99 -, juris und vom 25.07.2001 - 12 K 138/01 - n.v., jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 -, NJW 1961, S. 777; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2002 - 1 K 36/02, juris und VG Berlin, Urteil vom 02.02.2000 - 1 A 173.98 - n.v.).
  • VG Würzburg, 02.06.2010 - W 5 K 09.963
    Vielmehr kehrt sich in Fällen wie dem vorliegenden die an sich bei der Behörde liegende Beweislast mit der Folge um, dass die Betroffenen den Nachweis des von ihnen behaupteten Eigentums an den sichergestellten Gegenständen zu erbringen haben (VG Karlsruhe, U.v. 10.05.2001 Nr. 9 K 2018/99; VG Hannover, U.v. 21.01.2008 Nr. 10 A 2695/05; vgl. auch VG Köln, U.v. 10.12.2009 Nr. 20 K 842/09; NVwZ-RR 10, 352).
  • VG Köln, 10.12.2009 - 20 K 842/09

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände; Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden

    Dass im Anschluss an eine strafprozessuale Freigabe eine präventiv-polizeiliche Sicherstellung erfolgen kann, entspricht - soweit ersichtlich - auch der hierzu veröffentlichten Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.09.2002 1 N 13.00, OVG Lüneburg, Urteil vom 02.07.2009 - 11 LC 4/09-, VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99-, VG Aachen, Urteil vom 15.02.2007 - 6 K 1757/05, VG Braunschweig, Beschluss vom 19.10.2006 - 5 B 284/06 -.
  • VG Köln, 28.02.2008 - 20 K 1733/07

    Rechtmäßigkeit einer Sicherstellungsverfügung bzgl. eines Geldbetrages nach einer

    Dessen ungeachtet macht der Umstand, dass der wahre Eigentümer einer sichergestellten Sache (noch) unbekannt oder nur unter Schwierigkeiten zu ermitteln ist, die Sicherstellung nicht unverhältnismäßig, vgl. Tegmeyer/Vahle, Kommentar PolG NRW, 9. Aufl., 2004, § 43 Rn 12; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99-, NPA 779, Bl. 22.
  • VG Köln, 26.02.2015 - 20 K 2777/13

    Aufhebung der Sicherstellung des Schmucks wegen Eigentumsvermutung

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