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   VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14   

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https://dejure.org/2014,28244
VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14 (https://dejure.org/2014,28244)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2014 - 1 K 1791/14 (https://dejure.org/2014,28244)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2014 - 1 K 1791/14 (https://dejure.org/2014,28244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdrückliuche Erklärung des Interesses an der Bestellung zum Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 VwGO, § 64 BeurkG, § 3 Abs 1 BNotO, § 8 Abs 1 S 1 BNotO, § 114 Abs 1 BNotO
    Fehlendes Rechtsschutzinteresse eines Bezirksnotars für vorläufige Untersagung der Besetzung von Dienstposten bei staatlichen Notariaten in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; richtiger Beklagter; Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung - Notariatsreform; Bezirksnotar; Abteilung Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege; Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezirksnotar kann für Eilverfahren zur Sicherung von Bewerbungsverfahrensanspruch Rechtsschutzinteresse fehlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezirksnotar kann für Eilverfahren zur Sicherung von Bewerbungsverfahrensanspruch Rechtsschutzinteresse fehlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Dann auftauchende Rechtsfragen bedürfen im vorliegenden Verfahren mangels Erheblichkeit aber keiner Erörterung (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, NJW 2008, 638, zur Änderung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22.07.2005 , mit der dem Land die Befugnis, neben Notaren im Landesdienst Notare nach § 3 Abs. 1 BNotO zu bestellen, erstmals verliehen worden war; Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05 -, BVerfGK 7, 117, zur Neufassung des Landesjustizkostengesetzes bzgl. der Gebührengläubigerschaft der badischen Amtsnotare).

    Gegen eine als Nachteil daneben noch geltend gemachte zusätzliche Bereitstellung von 0, 2 AKA in der zu bildenden Beurkundungsabteilung des Notariats ... , in dessen Sitzgemeinde der Amtssitz eines Notars nach dem Standortkonzept vorgesehen ist, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.207, schützt - falls überhaupt ein externer Bewerber zum Zuge käme - auch § 4 BNotO den Antragsteller offensichtlich nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 42/07 -, BGHZ 173, 297; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    16 Dem Antragsteller fehlt für den erstrebten Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung seines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs (zum Begriff vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20) durch eine vorläufige Nichtbesetzung der ausgeschriebenen Dienstposten aber das erforderliche Rechtsschutzinteresse.

    Zum einen steht nicht die Übertragung eines Beförderungsdienstpostens in Streit, die in sogenannten Vorwirkungsfällen eine Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches der unterlegenen Bewerber aus diesem Grund erfordern kann (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Gegen eine als Nachteil daneben noch geltend gemachte zusätzliche Bereitstellung von 0, 2 AKA in der zu bildenden Beurkundungsabteilung des Notariats ... , in dessen Sitzgemeinde der Amtssitz eines Notars nach dem Standortkonzept vorgesehen ist, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.207, schützt - falls überhaupt ein externer Bewerber zum Zuge käme - auch § 4 BNotO den Antragsteller offensichtlich nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 42/07 -, BGHZ 173, 297; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13

    Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 S 439/13 -, NVwZ-RR 2013, 864).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Zum einen steht nicht die Übertragung eines Beförderungsdienstpostens in Streit, die in sogenannten Vorwirkungsfällen eine Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches der unterlegenen Bewerber aus diesem Grund erfordern kann (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272).
  • BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05

    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Dann auftauchende Rechtsfragen bedürfen im vorliegenden Verfahren mangels Erheblichkeit aber keiner Erörterung (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, NJW 2008, 638, zur Änderung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22.07.2005 , mit der dem Land die Befugnis, neben Notaren im Landesdienst Notare nach § 3 Abs. 1 BNotO zu bestellen, erstmals verliehen worden war; Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05 -, BVerfGK 7, 117, zur Neufassung des Landesjustizkostengesetzes bzgl. der Gebührengläubigerschaft der badischen Amtsnotare).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Die Rechtsstellung der Notare im Landesdienst bis zum 31.12.2017, die wie der Antragsteller eine solche berufliche Umorientierung nicht anstreben, bleibt von der - lediglich als beamtenrechtliches Instrument zur Umsetzung einer staatsorganisationsrechtlichen Maßnahme eingesetzten - temporären Einrichtung und Besetzung dieser Dienstposten mit Kolleginnen und Kollegen des Antragstellers, die diesen Schritt wagen wollen, ebenso gänzlich unberührt, wie die zwangsläufig mit Veränderungen seiner funktionalen Ämter und ggf. trotz der Regelungen in § 105 Abs. 2 LBesGBW auch seines statusrechtlichen Amtes (vgl. zu sog. statusberührenden Maßnahmen etwa BVerwG, Urteil vom 29.04.1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270; zu funktionsgebundenen Statusämtern auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.08.2014 - 4 S 1016/14 -, juris Rn 13) sowie gebührenrechtlichen Nachteilen verbundenen Rechtsfolgen, die zum 01.01.2018 nach den vorgenannten Vorschriften für den Antragsteller unmittelbar kraft Gesetzes eintreten und deren Verhinderung sein eigentliches Anliegen ist.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Dieses besteht nicht, wenn das angestrebte gerichtliche Verfahren für den Antragsteller keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann, die erstrebte Inanspruchnahme des Gerichts mithin eindeutig nutzlos wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25/03 -, BVerwGE 121, 1; Beschluss vom 14.06.2011 - 8 B 74/10 -, NVwZ-RR 2011, 749).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Dieses besteht nicht, wenn das angestrebte gerichtliche Verfahren für den Antragsteller keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann, die erstrebte Inanspruchnahme des Gerichts mithin eindeutig nutzlos wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25/03 -, BVerwGE 121, 1; Beschluss vom 14.06.2011 - 8 B 74/10 -, NVwZ-RR 2011, 749).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 4 S 1016/14

    Beförderung; Leistungsvergleich mit statusniedrigeren Beamten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
    Die Rechtsstellung der Notare im Landesdienst bis zum 31.12.2017, die wie der Antragsteller eine solche berufliche Umorientierung nicht anstreben, bleibt von der - lediglich als beamtenrechtliches Instrument zur Umsetzung einer staatsorganisationsrechtlichen Maßnahme eingesetzten - temporären Einrichtung und Besetzung dieser Dienstposten mit Kolleginnen und Kollegen des Antragstellers, die diesen Schritt wagen wollen, ebenso gänzlich unberührt, wie die zwangsläufig mit Veränderungen seiner funktionalen Ämter und ggf. trotz der Regelungen in § 105 Abs. 2 LBesGBW auch seines statusrechtlichen Amtes (vgl. zu sog. statusberührenden Maßnahmen etwa BVerwG, Urteil vom 29.04.1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270; zu funktionsgebundenen Statusämtern auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.08.2014 - 4 S 1016/14 -, juris Rn 13) sowie gebührenrechtlichen Nachteilen verbundenen Rechtsfolgen, die zum 01.01.2018 nach den vorgenannten Vorschriften für den Antragsteller unmittelbar kraft Gesetzes eintreten und deren Verhinderung sein eigentliches Anliegen ist.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

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