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   VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15   

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https://dejure.org/2017,46372
VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15 (https://dejure.org/2017,46372)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2017 - 3 K 3239/15 (https://dejure.org/2017,46372)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2017 - 3 K 3239/15 (https://dejure.org/2017,46372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 173 VwGO, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 19 AKG
    Bestellung des bergrechtlichen Sachverständigen für Aufgaben nach dem AKG - Abgrenzung privatrechtliches Arbeitsverhältnis und hoheitliche Bestellung - Grundsatz der Organleihe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidung zum Rechtsweg; Abgrenzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit; Bestellung zur bergrechtlichen Sachverständigen für Aufgaben nach dem AKG; Abgrenzung privatrechtliches Arbeitsverhältnis und hoheitliche Bestellung; Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 536 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15
    Für die hiernach zu treffende Entscheidung über den Rechtsweg ist der objektive rechtliche Charakter des Klageanspruchs maßgebend, so wie sich dieser nach den von der Klägerin zur Begründung der Klage vorgetragenen im Rahmen der Rechtswegentscheidung als zutreffend zu unterstellenden Tatsachen ergibt; auf die rechtliche Bewertung, die die Klägerin den von ihr vorgetragenen Tatsachen oder dem geltend gemachten Anspruch zuteil werden lässt, kommt es dagegen nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 30.79 -, juris Rn. 26 f. m.w.N.).

    23 Abzustellen ist dabei insbesondere darauf, ob das privatrechtliche Anstellungsverhältnis und die Berufung - hier zur bergrechtlichen Sachverständigen - aufspaltbar sind oder vielmehr ein einheitlich zu beurteilender Streitgegenstand vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 30.79 -, juris Rn. 29 ff. [Zulassung zur Lehramtsausbildung im Angestelltenverhältnis] und Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4 [Prüfer des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes]).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15
    21 a) Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verwaltungsrechtsweg bereits dann eröffnet, wenn eine behördliche Maßnahme vorliegt, die für den Adressaten objektiv erkennbar zur einseitig hoheitlichen Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung getroffen wird, selbst wenn die beabsichtigte Regelung eine privatrechtliche Rechtsbeziehung betrifft (BVerwG, Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4).

    23 Abzustellen ist dabei insbesondere darauf, ob das privatrechtliche Anstellungsverhältnis und die Berufung - hier zur bergrechtlichen Sachverständigen - aufspaltbar sind oder vielmehr ein einheitlich zu beurteilender Streitgegenstand vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 30.79 -, juris Rn. 29 ff. [Zulassung zur Lehramtsausbildung im Angestelltenverhältnis] und Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4 [Prüfer des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes]).

  • BAG, 09.12.1964 - 5 AZR 425/63

    Arbeitnehmer der öffentlichen Hand - Hoheitliche Funktionen - Beamte - Privater

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15
    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes könnten auch kraft des Direktionsrechts des öffentlichen Dienstherrn mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit beauftragt werden (BAG, Urteil vom 09.12.1964 - 5 AZR 425/63 -, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15
    Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig, dessen Weisungen es unterworfen ist und dem die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.1983 - 2 BvL 23/81 -, juris Rn. 103 m.w.N.).
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