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   VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14   

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https://dejure.org/2014,39820
VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14 (https://dejure.org/2014,39820)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2014 - 2 K 3715/14 (https://dejure.org/2014,39820)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 2 K 3715/14 (https://dejure.org/2014,39820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zur Unterlassung des Gebrauchmachens von einer Baugenehmigung; Vertragliche Vereinbarung des Absehens von einer innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzung auf dem Grundstück

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausschluss einer innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzung durch einen städtebaulichen Vertrag

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Investor darf von Baugenehmigung für Drogeriemarkt vorerst keinen Gebrauch machen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 2 K 2743/14 untersagt, von der mit Bescheid der Antragstellerin vom 11.11.2014 erteilten Baugenehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ..., Gemarkung ..., zu einem Drogeriemarkt Gebrauch zu machen.

    der Antragsgegnerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen sie unter dem Az. 2 K 2743/14 anhängigen Klageverfahrens zu untersagen, ihre Rechte aus der Genehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ..., Gemarkung ..., zu einem Drogeriemarkt wahrzunehmen,.

    Sie hat vor Vertragsschluss erklärt, dass bei der Umsetzung des Bauvorhabens "selbstverständlich" das EKO 2010 zugrunde gelegt werden solle (Schreiben vom 26.07.2012), und im Hauptsacheverfahren 2 K 2743/14 klargestellt, dass sie damals - bei Vertragsschluss - ebenfalls davon ausgegangen war, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes an diesem Standort mit dem EKO 2010 nicht vereinbar sei (Klageerwiderung vom 28.10.2014, S. 15 und 16 f.).

    Die Antragsgegnerin hat sinngemäß mitgeteilt, von dieser Baugenehmigung nach dem 20.12.2014 ungeachtet des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens 2 K 2743/14 Gebrauch machen zu wollen.

  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    Nicht maßgeblich ist dagegen der innere Wille einer Vertragspartei (vgl. Bay. VGH ebd. u.H. auf BGH, Urteil vom 12.07.2000 - VIII ZR 99/99 -, NJW 2000, 3344 und m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    a) Bei dem Vertrag der Beteiligten handelt es sich jedenfalls hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen zur baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne der §§ 54 ff. LVwVfG (vgl. Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 4), der gemäß § 62 Satz 2 LVwVfG den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1990 - 4 C 21/89 -, juris Rn. 36 = BVerwGE 84, 257 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 62 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09

    Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob der von der Antragsgegnerin behauptete Irrtum sie überhaupt zur Anfechtung berechtigten würde oder ob er nicht lediglich - wofür viel spricht - als unbeachtlicher Irrtum im Beweggrund, also als Motivirrtum einzuordnen wäre (vgl. zur Unbeachtlichkeit von Motivirrtümern beim Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen etwa BVerwG, Urteil vom 10.03.2010 - 6 C 15/09 u.a. -, juris Rn. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; s. ferner Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 62 Rn. 13a).
  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062

    Berufungszulassung (abgelehnt), Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    Neben dem Wortlaut und dem daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen kommt es entscheidend auf den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck einer Regelung, die beiderseitige Interessenlage und die Begleitumstände der Vereinbarung an (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062 -, juris Rn. 19, dort u.H. auf Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Aufl. 2012, § 133 Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 5 S 1867/15

    Verbot bauleitplanersetzender städtebaulicher Verträge

    Dem Senat liegen die Akten zum städtebaulichen Vertrag (1 Ordner), zum Baugenehmigungsantrag vom 31.8.2012 und zu einem Nachtragsbaugesuch vom 9.10.2013 (Az. 20120184 und 20130154), zu Nachtragsbaugesuchen vom 20.11.2012 und 5.12.2012 (Az. 20120154 und 20120248) und zur Bauvoranfrage vom 25.9.2013 (Az. 20130142) und eine Kopie der Akte zu dem Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung vom 17.9.2013 (Az. 20130137) sowie die Akten der gerichtlichen Verfahren 2 K 2743/14, 2 K 3715/14 und 5 S 44/15 vor.
  • VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14

    Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages zur baulichen Nutzbarkeit eines

    Das Gericht hat es der Beklagten mit Beschluss vom 10.12.2014 - 2 K 3715/14 - im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, von der mit Bescheid vom 11.11.2014 erteilten Baugenehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ... und ... zu einem Drogeriemarkt Gebrauch zu machen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die in diesem und dem Eilverfahren 2 K 3715/14 gewechselten Schriftsätze und die Verwaltungsakte der Klägerin (2 Bd. Bauakten) Bezug genommen.

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