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   VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 187/01   

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https://dejure.org/2001,13447
VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 187/01 (https://dejure.org/2001,13447)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2001 - 3 K 187/01 (https://dejure.org/2001,13447)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 3 K 187/01 (https://dejure.org/2001,13447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einziehung eines Radarwarngerätes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Radarwarngerätes ; Einziehung und Vernichtung eines Radarwarngerätes als Maßnahme des Polizeirechts; Vorliegen einer gegenwärtige Gefahr durch das Mitführen eines Radarwarngerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 02.12.1999 - 1 A 524.98

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngeräts zum Zweck

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 187/01
    Insofern verleitet das Mitführen eines Radarwarngerätes gerade zu entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeiten und begründet eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Polizeirechts (VG Berlin, Gerichtsbescheid v. 02.12.1999, DAR 2000, 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Juli 2001 - 3 K 187/01 - wird abgelehnt.
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 6 K 1283/99

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige

    Der Betrieb eines Radarwarngerätes wird angesichts der fehlenden Abschreckungswirkung durch staatliche Sanktionen im Regelfall sogar dazu verleiten, sich -ungestraftüber Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, vgl. zur einhelligen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. August 2002 -3 L 76/02-; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. Dezember 2002 -3 K 1769/99-; VG Hannover, Urteile vom 22. November 2001 -10 A 2489/01-, ZfSch 2002, 160, und vom 5. Februar 2001 -10 A 5723/00-, sowie Beschluss vom 3. August 2001 -10 B 408/01- (zu Gegenblitzanlagen); VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2001 -3 K 187/01-; VG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2001 -14 VG 4363/00-, VD 2001, 239; VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 2. Dezember 1999 -1 A 524.98-, DAR 2000, 282; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 1999 -3 B 39/99-, NZV 00, 103; BayVGH, Beschluss vom 16. Juli 1998 -24 ZS 98.1588-, NZV 1998, 520; im Ergebnis ebenso: Möller, Radarwarngeräte - straf-, zivil- und polizeirechtliche Aspekte, NZV 2000, 115 ff.; Albrecht, Die Strategie des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen (Rückblick und Perspektiven), NZV 2001, 247 ff.; ders. -noch kritisch-, Radarwarngeräte - Rechtslage und Regelungsbedarf, DAR 1999, 145 ff.
  • LG Berlin, 23.04.2002 - 16 O 126/02

    Anbieten, Verkaufen und Bewerben von Radarwarngeräten ist sittenwidrig und als

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den von den Ordnungsbehörden zumindest geduldeten Warnhinweisen auf Geschwindigkeitskontrollen in verschiedenen privaten Radiosendern (vgl. VG Karlsruhe, Urt. V. 11.07.2001, Az: 3 K 187/01 - unveröffentlicht).
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