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   VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96   

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https://dejure.org/1998,14214
VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96 (https://dejure.org/1998,14214)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 (https://dejure.org/1998,14214)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. August 1998 - 5 K 4218/96 (https://dejure.org/1998,14214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtsweg: Kostenerstattung für behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperliche Leistungsfähigkeit eines Epileptikers; Rechtsweg für den Anspruch auf Sozialleistung und für den Erstattungsanspruch; Voraussetzungen der Gewährung einer vorläufigen Leistung nach dem Schwerbehindertenrecht; Auslegung des § 31 Abs. 5 S. 1 SchwbG und § 102 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 7 S 2557/94

    Subsidiarität der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach SchwbG

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96
    Für die Durchsetzung dieses Anspruchs ist nach § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., Urt.v. 06.04.1996 - 7 S 2557/94 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1997 - 6 S 2985/96

    Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander - vorläufige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96
    Für die hier im Vordergrund stehende Problematik von Erstattungsansprüchen der Leistungsträger untereinander enthalten die §§ 102 bis 114 SGB X eine in sich geschlossene Erstattungsregelung, die auch eine entsprechende Rechtswegregelung in § 114 SGB X einschließt (vgl. BVerwG, Urt.v. 12.09.1991, BVerwGE 89, 39, 41 [BVerwG 12.09.1991 - 5 C 52/88] = Buchholz 436.61 § 28 SchwbG Nr. 2; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 03.01.1997 - 6 S 2985/96-).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96
    Für die hier im Vordergrund stehende Problematik von Erstattungsansprüchen der Leistungsträger untereinander enthalten die §§ 102 bis 114 SGB X eine in sich geschlossene Erstattungsregelung, die auch eine entsprechende Rechtswegregelung in § 114 SGB X einschließt (vgl. BVerwG, Urt.v. 12.09.1991, BVerwGE 89, 39, 41 [BVerwG 12.09.1991 - 5 C 52/88] = Buchholz 436.61 § 28 SchwbG Nr. 2; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 03.01.1997 - 6 S 2985/96-).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00

    Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes

    Denn wäre die Beklagte zur Auffassung gelangt, die Hilfe könne nur an den Arbeitgeber geleistet werden, hätte sie diesen zur Stellung eines Antrages auf Leistungen nach § 237 SGB III auffordern müssen; insoweit werde auf das Urteil der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - verwiesen.

    An der in dem vom Kläger zitierten Urteil eines Berichterstatters der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - vertretenen Rechtsauffassung, dass es für Bestand und Umfang eines Erstattungsanspruchs nach § 31 Abs. 5 Satz 2 SchwbG rechtlich unerheblich sei, an wen die Hauptfürsorgestelle eine Leistung vorläufig erbracht habe, hält die Kammer nicht fest, da auf die konkret durchgeführte Maßnahme abzustellen ist (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

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