Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 11.08.2016 - 3 K 2786/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rückzahlung von Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten für Bereitstellung eines Förderdarlehens nach dem Wohnraumförderungsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen) - Wohnungsbau-Förderdarlehen; Verbraucherdarlehen; Bearbeitungsentgelte; Geldbeschaffungskosten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 22.04.2015 - 4 C 439/14
- VG Karlsruhe, 11.08.2016 - 3 K 2786/15
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 4 U 158/15
Darlehensvertrag: Kontrollfähigkeit laufzeitabhängiger Verwaltungskostenbeiträge
Diesem Gesichtspunkt wird mit dem VG Karlsruhe (Urteil vom 11.08.2016 - 3 K 2786/15 - Rn. 69) entgegenzuhalten sein, dass eine Bank auch bei der Gewährung öffentlich geförderter Darlehen weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz noch aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung eine Befugnis dafür herleiten kann, ihren Kunden Verwaltungskostenbeiträge aufzuerlegen, die eine unangemessene Benachteiligung ihrer Vertragspartner darstellen würden oder aus anderen Gründen rechtlich zu missbilligen wären.Ebenso erscheint es durchaus erwägenswert, ob mit dem VG Karlsruhe (Urteil vom 11.08.2016 - 3 K 2786/15 - Rn. 71 ff.) die Bestandskraft des dem Darlehensvertrag zugrunde liegenden Bewilligungsbescheides, der auch die Bedingungen der Förderung umfasst, zur Folge hat, dass den Klägern ein Berufen auf die Unangemessenheit der Darlehensbedingungen verwehrt ist.