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   VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14   

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https://dejure.org/2014,30102
VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14 (https://dejure.org/2014,30102)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.09.2014 - 2 K 1499/14 (https://dejure.org/2014,30102)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. September 2014 - 2 K 1499/14 (https://dejure.org/2014,30102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 1 BauNVO, § 23 Abs 5 S 1 BauNVO
    Außenaufzug als Nebenanlage iSv § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO; Ermessen bei Nebenanlage zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu einer Hauptanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Genehmigung Einzelvorhaben - Außenaufzug; Nebenanlage; Barrierefreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 18.02.1983 - 4 C 18/81 - bei einer Windenergieanlage trotz der das Wohnhaus um etliche Meter überragenden Höhe des Mastes eine Nebenanlage angenommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine untergeordnete Nebenanlage vor, wenn die Nebenanlage sowohl nach ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder dem Nutzungszweck des Baugebiets sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urteil von 18.02.1983 - 4 C 18.81 -, BVerwGE 67, 23, juris Rn. 18).

    Dabei kommt es hinsichtlich der optischen Wirkung auf das gesamte bauliche Volumen einer Anlage an, so dass etwa eine etliche Meter über die Firsthöhe eines Wohnhauses hinausragende Windkraftanlage trotz der Höhe des Mastes und der Größe des vom Rotor bestrichenen Luftraumes wegen ihres geringen baulichen Volumens in der optischen Wirkung derart zurücktreten kann, dass sie gegenüber einem Einfamilienhaus, dessen Beheizung sie dient, auch räumlich-gegenständlich als untergeordnet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil von 18.02.1983, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2014 - 8 S 39/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.1998 - 3 K 1907/98 -, juris Rn. 43 hinsichtlich eines Schrägaufzugs).

  • VG Karlsruhe, 20.10.1998 - 3 K 1907/98

    Anspruch des Nachbarn auf Aufhebung einer Baugenehmigung; Errichtung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Der Aufzug sei auch nicht mit einem Schrägaufzug vergleichbar, wie er Gegenstand des Urteils des VG Karlsruhe vom 20.10.1998 - 3 K 1907/98 - (juris) gewesen sei.

    Dabei kommt es hinsichtlich der optischen Wirkung auf das gesamte bauliche Volumen einer Anlage an, so dass etwa eine etliche Meter über die Firsthöhe eines Wohnhauses hinausragende Windkraftanlage trotz der Höhe des Mastes und der Größe des vom Rotor bestrichenen Luftraumes wegen ihres geringen baulichen Volumens in der optischen Wirkung derart zurücktreten kann, dass sie gegenüber einem Einfamilienhaus, dessen Beheizung sie dient, auch räumlich-gegenständlich als untergeordnet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil von 18.02.1983, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2014 - 8 S 39/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.1998 - 3 K 1907/98 -, juris Rn. 43 hinsichtlich eines Schrägaufzugs).

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Berechtigte des Gebots sind in der Regel Menschen mit Behinderung, wobei sich der Behindertenbegriff in den letzten Jahren zunehmend vom verhältnismäßig eher engen Konzept des älteren deutschen Schwerbehindertenrechts (vgl. § 3 Abs. 1 SchwbG in der bis zum 30.06.2001 geltenden Fassung) gelöst hat und vor allem durch völkerrechtliche und unionsrechtliche Einflüsse heute zunehmend alle die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigenden und nicht nur vorübergehenden physischen oder psychischen Einschränkungen erfasst (vgl. etwa Art. 1 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention; § 2 Abs. 1 SGB IX; BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 -, juris Rn. 70 ff.).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Hinsichtlich seines Gewährleistungsgehalts zeichnet sich das Gebot der Barrierefreiheit dadurch aus, dass es nicht nur eine Abwehrdimension in Form eines Eingriffs- und Diskriminierungsverbotes, sondern darüber hinaus in besonders ausgeprägter Weise auch eine positives Handeln von öffentlichen und privaten Rechtsträgern fordernde Leistungsdimension aufweist (vgl. etwa § 8 BBG; §§ 4, 17 ff. SGB IX; allgemein hinsichtlich Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, juris Rn. 67 ff.).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Auch habe das Bundesverwaltungsgericht im Falle einer Tragluftschwimmhalle trotz deren Größe eine Unterordnung angenommen (Urteil vom 17.12.1976 - IV C 6/75 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
    Dabei kommt es hinsichtlich der optischen Wirkung auf das gesamte bauliche Volumen einer Anlage an, so dass etwa eine etliche Meter über die Firsthöhe eines Wohnhauses hinausragende Windkraftanlage trotz der Höhe des Mastes und der Größe des vom Rotor bestrichenen Luftraumes wegen ihres geringen baulichen Volumens in der optischen Wirkung derart zurücktreten kann, dass sie gegenüber einem Einfamilienhaus, dessen Beheizung sie dient, auch räumlich-gegenständlich als untergeordnet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil von 18.02.1983, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2014 - 8 S 39/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.1998 - 3 K 1907/98 -, juris Rn. 43 hinsichtlich eines Schrägaufzugs).
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