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VG Karlsruhe, 12.03.2020 - 13 K 7090/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Auswahlentscheidung des Justizministeriums erneut fehlerhaft
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
- VG Karlsruhe, 12.03.2020 - 13 K 7090/19
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2020 - 4 S 2968/20
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
Richterbeförderung; Senatsvorsitz am OLG; Vergleichbarkeit richterlicher …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2020 - 13 K 7090/19 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.Dem hiergegen gerichteten weiteren Eilantrag des Antragstellers gab das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 12.03.2020 - 13 K 7090/19 - im Wesentlichen deshalb überwiegend statt, weil (a.) der Präsident des Oberlandesgerichts - insbesondere nach der eidesstattlichen Versicherung des zwischenzeitlich pensionierten früheren Vorsitzenden des Antragstellers - als Beurteiler voreingenommen gewesen sei, (b.) rechtsfehlerhaft davon ausgegangen worden sei, dass an das Amt des Vorsitzenden Richters am Landgericht höhere Anforderungen zu stellen seien als an "das gleiche Statusamt" eines Richters am Oberlandesgericht, weil (c.) die Ausschöpfung der Beurteilungen der Bewerber zu Lasten des Antragstellers nicht anhand der gleichen Maßstäbe erfolgt sei und weil der Auswahlvermerk (d.) rechtswidrig von der Beurteilung losgelöst Einzelaussagen in das Beurteilungssystem einpasse sowie (e.) in der Beurteilung enthaltene Aussagen selektiv ausgewählt bzw. sogar in ihr Gegenteil verkehrt und die eigene Einschätzung teilweise nicht hinreichend begründet habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die ausführliche Darstellung im angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.03.2020 - 13 K 7090/19 - (…Juris Rn. 2-14), die beigezogenen Personalakten der Beteiligten und Verwaltungsakten des Ministeriums sowie die Gerichtsakten Bezug genommen.