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   VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16   

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VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16 (https://dejure.org/2017,37838)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.2017 - 4 K 7092/16 (https://dejure.org/2017,37838)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 4 K 7092/16 (https://dejure.org/2017,37838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO, § 29 Abs 1 BauGB
    Baugenehmigung für Fremdwerbeanlage im unbeplanten Innenbereich; Gebietscharakter als reines Wohngebiet; Laden zur Gebietsversorgung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Werbeanlage; unbeplanter Innenbereich; nähere Umgebung; gebietsversorgender Laden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stellplatzsituation hat Indizfunktion für Gebietsbezug eines Supermarktes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    So wurde der Gebietsbezug bei einem Discountgeschäft im allgemeinen Wohngebiet mit 98 Stellplätzen verneint (Stock in: aaO, § 4 BauNVO Rn. 53; Fickert/Fieseler, aaO, § 4 Rn. 5.7; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2011 - 10 S 29.10 - juris Rn. 15 ff.).

    Demgegenüber spricht die Zahl von 70 Stellplätzen eines Discounters mit knapp 800 m² Verkaufsfläche, der verkehrsgünstig am Rande des Wohngebiets an einer überörtlichen Straße gelegen ist und damit das ruhige Wohngebiet von Verkehr entlastet, nicht unbedingt gegen einen Gebietsbezug (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2011, aaO, Rn. 15 ff.).

    Auch für diesen Kundenkreis ist daher die Vorhaltung von Parkmöglichkeiten von Bedeutung, ohne dass deswegen der Gebietsbezug zu verneinen ist (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2011, aaO, Rn.19).

    Indem die Zufahrt zu dem Lebensmittelmarkt über eine viel befahrene Straße erfolgt, bleibt der Innenbereich des Wohngebiets von diesen negativen Auswirkungen weitgehend verschont (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2011, aaO, Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - 2 L 88/16

    Baugenehmigung für eine Werbetafel - Abgrenzung der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Der Grenzverlauf der näheren Umgebung ist nicht davon abhängig, dass unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie (Straße, Schienenstrang, Gewässerlauf, Geländekante etc.) entkoppelt ist; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.03.2017 - 2 L 88/16 - juris Rn. 7).

    Der zu ziehende Rahmen kann bei einer Werbeanlage einen enger begrenzten Bereich betreffen, soweit sie eine nur geringe Ausstrahlungswirkung auf die umliegende Bebauung hat und Auswirkungen von weiter entfernt liegender Bebauung nicht festgestellt werden können (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.03.2017 - 2 L 88/16 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Außerdem ist zu beachten, dass die Eigenart der näheren Umgebung durch die in dem maßgeblichen Bereich tatsächlich vorhandenen baulichen oder sonstigen Anlagen bestimmt wird und zwar unabhängig davon, ob diese Anlagen materiell-rechtlich zulässig sind und ob sie aufgrund einer Baugenehmigung errichtet worden sind (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 - juris).

    Eine Ausnahme ist aber dann anzunehmen, wenn das Verhalten der zuständigen Behörde - wie namentlich durch den Erlass einer Beseitigungsverfügung - hinreichend klar ergibt, dass die Beseitigung der materiell-rechtlich unzulässigen Anlage absehbar ist (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968, aaO, Rn. 22).

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    In Gebieten dieser Art sind Werbeanlagen zwar nicht schlechthin unzulässig, sie sind aber eingegrenzt auf solche Werbeanlagen, die das Informationsbedürfnis der Bewohner befriedigen und damit der besonderen Funktion dieser vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete entsprechen (Sauter, LBO, Stand Februar 2016, § 11 Rn. 66; vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.1965 - IV C 73.65 - NJW 1966, 69 ).

    Diese Beschränkung ist als zulässige Bestimmung des Inhalts des Eigentums anzusehen und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.1965, aaO; Urt. v. 22.02.1980 - IV C 44.76 - juris Rn. 16 f.).

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.04.1995 - 4 B 55.95 - juris Rn. 4 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16

    Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Des Weiteren behält auch eine eingestellte Nutzung ihre prägende Wirkung für die Eigenart der näheren Umgebung solange, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 - juris Rn. 25; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2017 - 5 S 1389/16 - juris Rn. 8; vgl. auch Schrödter, BauGB, Kommentar, 8. Aufl. 2015, § 34 Rn. 19 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Das Merkmal des "Dienens" setzt nur voraus, dass der Betrieb nach seiner Lage und seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang von den Bewohnern des Gebiets aufgesucht zu werden; nicht erforderlich ist hingegen eine Notwendigkeit des Ladens zur Versorgung des Gebiets (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1999 - 5 S 1824/99 - juris Rn. 5; vgl. ferner Urt. v. 07.02.1979 - III 933/78 - BRS 35 Nr. 33; Fickert/Fieseler, aaO, § 2 Rn. 9).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Des Weiteren behält auch eine eingestellte Nutzung ihre prägende Wirkung für die Eigenart der näheren Umgebung solange, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 - juris Rn. 25; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2017 - 5 S 1389/16 - juris Rn. 8; vgl. auch Schrödter, BauGB, Kommentar, 8. Aufl. 2015, § 34 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Straßen und Wege können daher sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 28.83 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
    Des Weiteren behält auch eine eingestellte Nutzung ihre prägende Wirkung für die Eigenart der näheren Umgebung solange, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 - juris Rn. 25; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2017 - 5 S 1389/16 - juris Rn. 8; vgl. auch Schrödter, BauGB, Kommentar, 8. Aufl. 2015, § 34 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz -

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • VG Karlsruhe, 12.12.2017 - 1 K 847/15

    Plakatanschlagtafel im allgemeinen Wohngebiet

    Der Qualifizierung einer Plakatanschlagtafel als eine für Anschläge bestimmte Werbeanlage im Sinne des § 11 Abs. 4 Alt. 1 LBO steht nicht entgegen, dass diese nicht nur dem Informationsbedürfnis der Bewohner dient (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.1991 - 8 S 427/91 -, juris und entgegen VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2017 - 4 K 7092/16 -, juris).

    Eine Einschränkung dahingehend, dass die für Anschläge bestimmten Werbeanlagen zwingend ein Informationsbedürfnis der Anwohner befriedigen müssen, lässt sich dem Wortlaut des § 11 Abs. 4 LBO eindeutig nicht entnehmen (vgl. Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Auflage, 48. Lieferung, Stand: Februar 2016, § 11 Rn. 69 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.1991 - 8 S 427/91 -, juris; aA, allerdings ohne nähere Begründung oder Auseinandersetzung mit dem zuvor bezeichneten Urteil des VGH Baden-Württemberg, VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2017 - 4 K 7092/16 -, juris Rn. 47).

  • VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20

    Fremdwerbung; Dorfgebiet; Rechtsänderung im Verfahren

    Zulässig sind somit nur Werbeanlagen, die das Informationsbedürfnis der Bewohner befriedigen und damit der besonderen Funktion dieser vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1965 - IV C 73.65 -, NJW 1966, 69 [71]; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2017 - 4 K 7092/16 -, juris Rn 47; siehe auch Sauter, Stand: Nov. 2019, § 11 LBO Rn. 66).
  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2017 - 6 K 2894/16

    Fremdwerbeanlage; Werbetafel "Citystar"; sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb

    vgl. zur Zulässigkeit einer an der Fassade angebrachten Fremdwerbeanlage in einem allgemeinen Wohngebiet: OVG NRW, Urteil vom 12. Mai 2016 - 10 A 2452/14 -, juris, Rdnr. 61 und VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2017, 4 K 7092/16 -, juris; insoweit strenger: VG Würzburg, Urteil vom 29. Juli 2013 - W 4 K 12.912 -, juris.
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