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   VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16   

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https://dejure.org/2017,12243
VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16 (https://dejure.org/2017,12243)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2017 - 3 K 1390/16 (https://dejure.org/2017,12243)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2017 - 3 K 1390/16 (https://dejure.org/2017,12243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anl 8b Nr 3.7 StVZO, Anl 8b Nr 3.10 StVZO, Anl 8b Nr 3.5 StVZO, Anl 8b Nr 3.6 StVZO
    Klage einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation auf Erteilung der Zustimmung zur Betrauung des Prüfingenieurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs; Zulässigkeit der Klage einer amtlich anerkannte Überwachungsorganisation auf Erteilung der Zustimmung zur Betrauung des Prüfingenieurs; Verwaltungsakt; Regelungs- und Außenwirkung; kein Verwaltungsinternum; Zweijahresfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung der Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Vom Fehlen der Zuverlässigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Prüfingenieur seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben wird, ohne dass es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer zukünftig ordnungswidrigen Ausübung seiner Tätigkeit bedarf (vgl. zum Gewerberecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, juris; Beschluss vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, NVwZ-RR 1990, 186 m.w.N.; zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20/90 , juris).

    An die Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs sind hohe Anforderungen zu stellen, da dieser mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist und ihm im Rahmen seiner Kompetenz zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen gewichtige Schutzgüter, nämlich Leib, Leben und Eigentum der Verkehrsteilnehmer, überantwortet sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.1998 - 1 U 140/98 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.12.1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2014 - 1 L 131/13

    Berechnung der 2-Jahres-Frist der StVZO Anl 8b Nr 3.10

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    53 aa) Die Anerkennungsbehörde darf ihre Zustimmung zur Betrauung versagen, wenn der Prüfingenieur die nach Nr. 3.10 i.V.m. Nrn. 3.5 und 3.6 der Anlage VIII b zur StVZO erforderliche Ausbildung und Prüfung nicht absolviert hat (a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 L 131/13 -, juris).

    Die Anerkennungsbehörde hätte es durch schlichtes Zuwarten in der Hand, den Fristablauf herbeizuführen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.04.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 10.99

    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Sie ist durch die Versagung der Zustimmung in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit und damit in eigenen Rechten betroffen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, juris m.w.N., sowie zur amtlichen Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 3 C 10/99 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Sie ist durch die Versagung der Zustimmung in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit und damit in eigenen Rechten betroffen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, juris m.w.N., sowie zur amtlichen Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 3 C 10/99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Vom Fehlen der Zuverlässigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Prüfingenieur seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben wird, ohne dass es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer zukünftig ordnungswidrigen Ausübung seiner Tätigkeit bedarf (vgl. zum Gewerberecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, juris; Beschluss vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, NVwZ-RR 1990, 186 m.w.N.; zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20/90 , juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 14 S 1564/89

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Betriebsschließungsverfügung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Vom Fehlen der Zuverlässigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Prüfingenieur seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben wird, ohne dass es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer zukünftig ordnungswidrigen Ausübung seiner Tätigkeit bedarf (vgl. zum Gewerberecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, juris; Beschluss vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, NVwZ-RR 1990, 186 m.w.N.; zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20/90 , juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.12.1998 - 1 U 140/98
    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    An die Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs sind hohe Anforderungen zu stellen, da dieser mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist und ihm im Rahmen seiner Kompetenz zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen gewichtige Schutzgüter, nämlich Leib, Leben und Eigentum der Verkehrsteilnehmer, überantwortet sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.1998 - 1 U 140/98 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.12.1990, a.a.O.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Dieses soll eine staatliche Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit solcher Personen ermöglichen, die als Prüfingenieure mit Außenwirkung hoheitlich tätig werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 8/11 -, juris).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16
    Unzuverlässig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Person, die nach dem Gesamteindruck ihres Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie ihre Tätigkeit als Prüfingenieur künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl. Nr. 3.3 Abs. 2 der Richtlinie für die Anerkennung von Überwachungsorganisationen nach der Anlage VIII b StVZO vom 5. Juni 2009, VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2009 S. 364; 28.03.2011 S. 309; im Folgenden: Anerkennungsrichtlinie; zum Begriff der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit BVerwG, Urteil vom 15.04.2015 - 8 C 6/14 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    bb) Die Zustimmung der Anerkennungsbehörde ist in Nr. 3.7 der Anlage VIIIb zur StVZO aber als Entscheidung im Verhältnis zur Überwachungsorganisation ausgestaltet (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2017 - 3 K 1390/16 - juris Rn. 47).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO;

    Die Antragstellerin ist entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt; sie kann auch als eine mit hoheitlichen Befugnissen Beliehene geltend machen, durch den Widerruf ihrer Anerkennung als technische Überwachungsorganisation in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) geschützten Berufsausübungsfreiheit, die gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch für sie gilt, und damit in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2017 - 3 K 1390/16 - juris, Rn. 47).

    Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, auf deren Schutzbereich sich nach Art. 19 Abs. 3 GG und als mit hoheitlichen Befugnissen Beliehene auch die Antragstellerin berufen kann (VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2017 - 3 K 1390/16 - juris, Rn. 47), darf in die Berufsfreiheit nur durch oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung eingegriffen werden.

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