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   VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19   

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VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19 (https://dejure.org/2020,41386)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2020 - 12 K 4087/19 (https://dejure.org/2020,41386)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 12 K 4087/19 (https://dejure.org/2020,41386)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Relevanter Bezugspunkt ist dabei jeweils die Verkündung der neuen Regelung (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - juris, Rn. 40).

    Eine grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet, etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - juris, Rn. 42).

    Die echte Rückwirkung ist nur ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - juris, Rn. 40 f.).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten.Vertrauensschutz kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Rechtslage so unklar und verworren war, dass eine Klärung erwartet werden musste oder wenn das bisherige Recht in einem Maße systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestanden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - juris, Rn. 55 f.).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Diese Übung belegt, dass die übrigen Schreiben als schlichte Zahlungsaufforderungen anzusehen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 1 C 15.94 - juris, Rn. 17).

    Die Begriffe "Neuberechnung" und "Abrechnung" indizieren nichthoheitliches Handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 1 C 15.94 - juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Die Anordnung schließt ein behördliches Verwaltungsverfahren ab und bestimmt mit staatlicher Autorität und der Bestandskraft fähiger Wirkung (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 - juris, Rn. 8) unmittelbar die subjektiv-öffentlichen Rechte oder Pflichten der Beteiligten (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1985 - 3 C 33.83 - juris, Rn. 26).

    Eine solche Auslegung ließe jedoch die übrigen, überwiegend gegen das Vorliegen von Verwaltungsakten sprechenden Umstände des Einzelfalles außer Acht.Bereits das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung deutet darauf hin, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg die Zahlungsaufforderung nicht, wie es den Verwaltungsakt begrifflich kennzeichnet, zur Bestandskraft nach sich ziehenden Regelung des Falles erlassen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 - juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Handelt es sich nur um andere rechtliche Gesichtspunkte im Sinne des § 17 Abs. 2 GVG, wird das Gericht durch den seine Zuständigkeit begründenden Gesichtspunkt auch für die übrigen zuständig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - juris; HK-VerwR, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2015 - 3 S 1175/13

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Denn § 11 Abs. 2 PSchG wäre auch ohne die Rückwirkung eine mit höherrangigem Recht vereinbare Regelung und für die Geltung zumindest ab Verkündung kann hinreichend sicher ein hypothetischer Wille des Landesgesetzgebers angenommen werden (vgl. zu diesen Kriterien VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 S 1175/13 - juris, Rn. 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs sind erfüllt, wenn es zu einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2015 - 3 S 2016/14 - juris, Rn. 38, m. w. N.).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Unter dem "berechtigten Interesse an der baldigen Feststellung" ist jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1970 - VI C 55.68 - juris, Rn. 38).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Denn von einer unzulässigen Rückwirkung würde allenfalls das rückwirkende Inkrafttreten nach Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Gesetze vom 23. Februar 2016 (GBl. 2016 S. 163 ) "infiziert", nicht jedoch § 11 Abs. 2 PSchG als solcher (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 2 A 1.18

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 A 1.18 - juris, Rn. 5).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 4087/19
    Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09

    "Rechnung" der Stadtwerke als Verwaltungsakt?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 18 B 2172/02

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Abschiebung; Zustellung einer

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 33.83

    Erstattung - Fördermittel - Zinsanspruch - Rückzahlungsvorbehalt -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1986 - 12 A 17/86
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

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