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   VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18   

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VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18 (https://dejure.org/2019,47516)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2019 - 2 K 6364/18 (https://dejure.org/2019,47516)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2019 - 2 K 6364/18 (https://dejure.org/2019,47516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 2 S 1 BBodSchG, § 37 Abs 1 VwVfG, § 4 Abs 3 S 1 BBodSchG, § 2 Abs 3 BBodSchG
    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf dem Geländer einer ehemaligen Tankstelle; Störerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 9 Abs. 2 S. 1; LVwVfG § 37 Abs. 1
    Detailuntersuchung; Schädliche Bodenveränderung; Bestimmtheit; Kooperationsverpflichtung; Vollstreckbarkeit; Ermessen; Störerauswahl; Tankstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung hinreichend bestimmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

    Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris , erneut bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, 388 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Jedoch darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine absolute Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Schließlich folgt auch aus dem von der Beklagten zuletzt - in zulässiger Weise - nachgereichten Analysenergebnis der ... vom 28.01.2019 (vgl. zu dessen Berücksichtigungsfähigkeit nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ), dass die Summe nachgewiesener BTEX in einer Probe aus dem quartären Grundwasserleiter auf dem Gelände ..., westlich des ehemaligen Tankstellengeländes der Klägerin lediglich 3, 85 µg/l betrug und damit deutlich unter dem Prüfwert von 20 µg/l lag (vgl. nochmals GAS 267-273), womit dieser Zustrombereich als Quelle maßgeblicher (Mit-)Verursachungsbeiträge ausscheidet.

    Andererseits ist die Behörde rechtlich nicht daran gehindert, im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens den Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung neben dem vorrangigen Aspekt der Effektivität der Gefahrenabwehr in ihre Erwägungen einzubeziehen (vgl. zum Ganzen im Zusammenfassung seiner Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, NVwZ-RR 2012, 387 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris auch insoweit bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

    Es ist gerade Sinn und Zweck des Schutzes des Bodens, soweit er für den Wasserhaushalt relevant ist, die Gewässer vor Stoffen zu bewahren, die sich nach den Maßstäben des Wasserrechts und den Vorgaben des Trinkwasserschutzes potenziell nachteilig auf den Ge- oder Verbrauchswert der Gewässer auswirken (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris ; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

    Jedoch darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine absolute Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist es vielmehr, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für dessen Stellung als (Mit-)Verursacher anderweitige tatsächliche Ursachen für den erheblichen Mitverursachungsbeitrag des Herangezogenen nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. dazu erneut OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris ; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 ; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Zur Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung unter dem Gesichtspunkt der Vollstreckbarkeit von Kooperationsverpflichtungen mit der zuständigen Behörde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 = BVerwGE 123, 7).

    Die Inanspruchnahme eines Verdachtsstörers als Verursacher zu Maßnahmen der Gefahrerforschung aus der Perspektive "ex ante" wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass sich der Verdacht (gegen ihn) nach Durchführung der Untersuchungsmaßnahme nicht bestätigt; in diesem Fall besteht vielmehr ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 ; ebenso zu den allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen der Verdachtsstörerhaftung bereits VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2000 - 5 A 95/00 -, NVwZ 2001, 1314).

    Mit Blick auf die darin liegende bereichsspezifische fachliche Kooperationsverpflichtung ist nach Auffassung der Kammer auch das vom Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang hervorgehobene öffentliche Interesse an der Effektivität des Bodenschutzes zu berücksichtigen, der nicht allein durch imperatives Handeln der Behörde zu verwirklichen ist, sondern durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und der Behörde vielfach, vor allem in zeitlicher Hinsicht, optimiert werden kann, was als gesetzgeberisches Anliegen nicht zuletzt in der Vorschrift des § 13 Abs. 4 BBodSchG seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 = BVerwGE 123, 7 betreffend die analoge Anwendbarkeit des Kostenerstattungsanspruchs aus § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung - ohne Erlass einer Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG - veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 980/15

    Anordnung von bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris , erneut bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist es vielmehr, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für dessen Stellung als (Mit-)Verursacher anderweitige tatsächliche Ursachen für den erheblichen Mitverursachungsbeitrag des Herangezogenen nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. dazu erneut OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris ; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 ; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Es erscheint der Kammer zweifelhaft, bedarf hier aber keiner abschließenden Entscheidung, ob die von der Klägerin in Bezug genommene rechtliche Annahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 30.01.2018 - 22 B 16.2099 -, NVwZ-RR 2018, 606 ) in dieser Allgemeinheit zutrifft, ein Ermessensfehler liege u.a. immer dann vor, wenn nicht alle in Betracht kommenden Störer in die Auswahl einbezogen werden oder bei einer Vielzahl von in Betracht kommenden Verursachern einer ausgewählt wird, ohne den Verursachungsbeiträgen der anderen nachzugehen.

    Bedenken gegen diese Auffassung könnten insbesondere deshalb bestehen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hieraus - weitergehend - die rechtliche Konsequenz ableiten möchte, es liege ein einer Heilung im gerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO nicht zugänglicher Ermessensausfall vor, sofern die Behörde in Bezug auf einen - nicht von vornherein ausscheidbaren - nach § 4 Abs. 3 BBodSchG Pflichtigen überhaupt keine Erwägungen dazu angestellt habe, ob und warum dieser Pflichtige ggf. nicht in Anspruch genommen worden sei (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.01.2018, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09

    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

    Schließlich folgt auch aus dem von der Beklagten zuletzt - in zulässiger Weise - nachgereichten Analysenergebnis der ... vom 28.01.2019 (vgl. zu dessen Berücksichtigungsfähigkeit nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ), dass die Summe nachgewiesener BTEX in einer Probe aus dem quartären Grundwasserleiter auf dem Gelände ..., westlich des ehemaligen Tankstellengeländes der Klägerin lediglich 3, 85 µg/l betrug und damit deutlich unter dem Prüfwert von 20 µg/l lag (vgl. nochmals GAS 267-273), womit dieser Zustrombereich als Quelle maßgeblicher (Mit-)Verursachungsbeiträge ausscheidet.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, 388 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, 388 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).
  • VG Lüneburg, 24.11.2016 - 2 A 7/15

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Grundwassergefährdung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    So können beispielsweise auch Detailuntersuchungen zur Vorbereitung einer späteren Sanierungsanordnung verfügt werden (vgl. dazu zusammenfassend VG Lüneburg, Urt. v. 24.11.2016 - 2 A 7/15 -, juris m.w.N., vgl. zum Ganzen zuletzt ferner VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18
    Andererseits ist die Behörde rechtlich nicht daran gehindert, im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens den Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung neben dem vorrangigen Aspekt der Effektivität der Gefahrenabwehr in ihre Erwägungen einzubeziehen (vgl. zum Ganzen im Zusammenfassung seiner Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, NVwZ-RR 2012, 387 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris auch insoweit bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03

    Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00

    Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - 13 B 836/00

    XXL-Tarif (II)

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

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