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   VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11   

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VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11 (https://dejure.org/2012,961)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2012 - 5 K 3000/11 (https://dejure.org/2012,961)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 5 K 3000/11 (https://dejure.org/2012,961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Abwägung durch Vorentscheidungen bei nachträglicher Überplanung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für bereits vorhandenen Bestand; Gebot der Rücksichtnahme bei der Genehmigung eines Krematoriums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Bauplanungsrecht; Nachbarschutz; Kommunalrecht - Bebauungsplanänderung; Abwägungsdefizit; Vorwegbindung; Gewerbegebiet; Sondergebiet; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Störanfälligkeit; Krematorium; Feuerbestattungsanlage; Abschiedsraum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Reparatur" einer Baugenehmigung durch Änderung eines Bebauungsplans

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Sinsheim: Bau eines Krematoriums vorläufig gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09

    Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der Beigeladenen wurde durch seit 01.07.2011 rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 (5 K 2976/09) abgewiesen.

    Die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 1 K 1111/09 und 5 K 2976/09 waren Gegenstand des Verfahrens.

    Nach dem - den Beteiligten bekannten - rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 - 5 K 2976/09 - würde das Bauvorhaben gegen den drittschützenden Gebietswahrungsanspruch des Antragstellers unabhängig vom Vorliegen konkreter unzumutbarer Beeinträchtigungen verstoßen.

    Die Kammer bezweifelt, ob die - aktive - Rücksichtnahmepflicht des Antragstellers als Gewerbe treibendem Nachbarn in Anbetracht der Störanfälligkeit des Vorhabens (zu den städtebaulich relevanten bestattungsrechtlichen Anforderungen, wodurch sein Betrieb in seiner typischen Nutzung eingeschränkt würde: VG Karlsruhe, Urt. vom 4.5.2011 - 5 K 2976/09 -, juris) schon deshalb entfällt, weil das Krematorium nunmehr in einem Sondergebiet liegt.

  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Insoweit wird auf die Ausführungen des den Beteiligten bekannten Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 Bezug genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, Pressemitteilung vom 02.02.2012; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2005 - 4 B 71.05 -, juris).

    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz ist nicht auf den Schutz vor schädlichen Immissionen beschränkt, sondern auch von anderen Maßstäben der städtebaulichen Ordnung bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Ausgehend von der herkömmlichen Anschauung und Erwartungshaltung, dass der traditionelle Standort eines Krematoriums das Friedhofsgelände ist (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71.05 -, juris), könnte die Kommerzialisierung der Feuerbestattung trotz zunehmenden Interesses an der Privatisierung kommunaler Aufgaben auch auf städtebauliche Grenzen stoßen (vgl. etwa Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., Vorbem. §§ 2- 9, 12 - 14 Rd.Nr. 13.1).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 8 S 507/11

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Genehmigung einer Aussegnungshalle - Schutz des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Städtebaulich ist deshalb auch zu beachten, dass den Verstorbenen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Bestattung ein nachwirkender Rest an Menschenwürde verbleibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.05.2011 - 8 S 507/11 -, juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., Vorbem. §§ 2- 9, 12 - 14 Rd.Nr. 13.1 mit Hinweis auf BVerfGE 30, 173).

    Trotz des danach gewährten Vorrangs des Vollziehungsinteresses für baurechtliche Genehmigungen ist dem Nachbarn nicht nur bei überwiegenden Erfolgsaussichten, sondern auch bei unsicherer oder offener Prognose über den Erfolg des eingelegten Rechtsbehelfs in Ansehung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG in sachgerechter Weise Rechtsschutz zu gewähren, der ihn davor bewahrt, dass vor Unanfechtbarkeit der ihn belastenden Baugenehmigung unwiederbringlich vollendete Tatsachen geschaffen werden (ständige Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 19.05.2011 - 8 S 507/11 -, Rd.Nr. 8, juris).

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Insoweit wird auf die Ausführungen des den Beteiligten bekannten Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 Bezug genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, Pressemitteilung vom 02.02.2012; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2005 - 4 B 71.05 -, juris).

    Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen stellt ein Krematorium mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen dar (BVerwG, Pressemitteilung vom 02.02.2012 zum Urt. vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 -).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00

    Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Ein Erfolg einer solchen Inanspruchnahme kann hier auch nicht trotz mitwirkenden Verschuldens der Beigeladenen von vornherein und offensichtlich gänzlich ausgeschlossen werden (BGHZ 149, 50-57).

    Ob ein Schadenersatzanspruch der Beigeladenen angesichts von deren Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung von vornherein mit der Folge eines Totalverlustes eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsanspruchs bereits auf der Tatbestandsebene ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHZ 149, 50-57 mit dem Hinweis auf eine die entschädigungslose Rücknahme der - hier am 22.09.2009 ohnehin aufgehobenen - Baugenehmigung rechtfertigende grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 48 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 3 Nr. 3 LVwVfG), bedürfte gegebenenfalls erst näherer Aufklärung sämtlicher tatsächlicher Umstände des Einzelfalls durch die zuständigen Gerichte.

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Insbesondere das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Eigentums in der Abwägung - auch im Zusammenhang mit der Änderung des bisherigen bauplanungsrechtlichen Zustands - wiederholt betont (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01, NVwZ 2003, 727; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.2011 - 5 S 1670/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Um rücksichtslos zu sein, müsste das Krematorium nach Nutzungsart, Größe, Lage und Umfang die Nutzung des Grundstücks des Antragstellers zu gewerblichen und Wohnzwecken unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls insbesondere der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der Beteiligten und der Intensität der Nachteile unzumutbar in städtebaulichen erheblichen Belangen beeinträchtigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.1992 - 3 S 309/92 -, juris).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Städtebaulich ist deshalb auch zu beachten, dass den Verstorbenen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Bestattung ein nachwirkender Rest an Menschenwürde verbleibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.05.2011 - 8 S 507/11 -, juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., Vorbem. §§ 2- 9, 12 - 14 Rd.Nr. 13.1 mit Hinweis auf BVerfGE 30, 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2011 - 5 S 1670/09

    Berücksichtigung der Nachbarinteressen an der Beibehaltung des Bebauungsplans bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Insbesondere das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Eigentums in der Abwägung - auch im Zusammenhang mit der Änderung des bisherigen bauplanungsrechtlichen Zustands - wiederholt betont (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01, NVwZ 2003, 727; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.2011 - 5 S 1670/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11
    Der Antragsteller kann jedoch nach dem Satzungsbeschluss schon deshalb nicht mit Erfolg geltend machen, die Informationen über den Verhandlungsgegenstand seien unvollständig gewesen, weil § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO, der die rechtzeitige Mitteilung des Verhandlungsgegenstandes und die Beifügung der für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen vorschreibt, nur den Interessen der Mitglieder des Gemeinderates dient (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153; Urt. v. 09.02.2010 - 3 S 3064/07 -, juris; st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2002 - 10 B 1618/02

    Umfang eines Gebietsgewährleistungsanspruch; Schutz vor gebietsfremden Nutzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68

    Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VG Karlsruhe, 13.02.2024 - 14 K 24/24

    Kreistagsentscheidung über eine Klinikfusion; Verkürzung der Regelfrist von

    Soweit der Antragsgegner schließlich noch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Februar 2012 (- 5 K 3000/11 - juris Rn. 28) hinsichtlich der Heilung eines etwaigen Einberufungsmangels anführt, ging es dort in einem baurechtlichen Nachbarstreit um die Verfahrensrüge eines - insoweit schon nicht mit einem subjektiv-öffentlichen Organrecht ausgestatteten - Nachbarn in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 3 S 491/12

    Umfang der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 VwGO - Zur Lösung

    Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Februar 2012 - 5 K 3000/11 - wird zurückgewiesen.
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