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VG Karlsruhe, 14.02.2022 - 2 K 303/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 LandGrErhBerV BA, § 61 VwGO
Aberkennung eines Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Körperschaft des öffentlichen Rechts; Aberkennung; "Formelle" Körperschaft; Ermessensfehler; Verhältnismäßigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2008 - 1 S 1940/07
Aberkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer …
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2022 - 2 K 303/20
Insbesondere ist im Rechtsstreit um die Beteiligtenfähigkeit derjenige, dessen Beteiligungsfähigkeit fraglich ist, als beteiligtenfähig anzusehen (vgl. zur Aberkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer Religionsgemeinschaft VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.06.2008 - 1 S 1940/07 -, VBlBW 2008, 480 = juris Rn. 19 sowie die Rechtsfähigkeit des Klägers bei noch nicht rechtskräftiger Aberkennung ihres Körperschaftsstatus bejahend: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.12.2020 - 11 W 11/20 (Wx) -, BA S. 9 ff.).Mehr ist für die Bejahung der Klagebefugnis nicht zu verlangen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.06.2008 - 1 S 1940/07 -, VBlBW 2008, 480 = juris Rn. 20).
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2022 - 2 K 303/20
(3) Dem Verhältnismäßigkeitsgebot im engeren Sinne (Angemessenheit) genügt die Aberkennung des Körperschaftstatus, wenn der mit ihr verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung nicht außer Verhältnis zu der Schwere der Beeinträchtigung steht (vgl. allgemein: BVerfG, Beschl. v. 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13 -, BVerfGE 155, 119 = juris Rn. 128). - BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66
"Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2022 - 2 K 303/20
Er übernimmt damit Aufgaben aus dem Geschäftsbetrieb seiner Mitglieder und stellt sich als sogenannter genossenschaftlicher Verein dar (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.1966 - II ZB 2/66 -, NJW 1966, 2007;… Segna, in: BECKOGK, BGB, Stand: 1.10.2021, § 21 Rn. 112;… Leuschner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, § 22 Rn. 69 ff.).