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   VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20   

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VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20 (https://dejure.org/2021,58032)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2021 - 12 K 3468/20 (https://dejure.org/2021,58032)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 12 K 3468/20 (https://dejure.org/2021,58032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen Polizeibeamten-Tricks bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (47)

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Dies bedeutet zunächst, dass eine generalpräventive Ausweisung ausscheidet, das heißt eine Ausweisung allein aus spezialpräventiven Gründen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - juris, Rn. 17; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 93; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 113).

    Zudem verlangt § 53 Abs. 3 AufenthG eine "schwerwiegende" Gefahr, was letztlich in Übereinstimmung mit dem - hier erfüllten - Erfordernis, dass ein "Grundinteresse der Gesellschaft" berührt sein muss, voraussetzt, dass dem Anlass der Ausweisung ein besonderes Gewicht zukommt, das über die mit jedem Rechtsverstoß verbundene Störung der öffentlichen Ordnung hinausgeht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 97 und 107, m. w. N.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 115).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 15 f., und vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - juris, Rn. 26; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 93; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 113).

    Auch im Rahmen des § 53 Abs. 3 AufenthG ist unter Berücksichtigung des besonderen Gefährdungsmaßstabs für die darin bezeichneten Gruppen von Ausländern eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach § 53 Abs. 1 AufenthG durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - juris, Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 74; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 19 CS 21.828 - juris, Rn. 11; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 215, m. w. N.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 117).

    Der Kläger ist jedoch nach wie vor im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Abs. 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80, da § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG insoweit keine Anwendung findet und vom Erlöschen des betreffenden Aufenthaltsrechts damit nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Ausweisung in Bestandskraft erwachsen ist oder deren sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde (so in st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris, Rn. 7 ff., und vom 23. August 2016 - 11 S 1225/16 - juris, Rn. 6, sowie Urteil vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 87; zudem VG Freiburg, Urteil vom 14. April 2021 - 7 K 6562/18 - juris, Rn. 52; VG Berlin, Urteil vom 3. November 2020 - 19 K 23.18 - juris, Rn. 27; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 13 ME 355/20 - juris, Rn. 17 ff.; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 311 ff.; wohl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris, Rn. 8).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung, der Abschiebungsandrohung und der Befristungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der erkennenden Kammer, mithin der 14. Dezember 2021 (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 18).

    Die geforderte Abwägung erfolgt nach der Intention des Gesetzgebers nicht auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen eines der Ausländerbehörde eröffneten Ermessens, sondern auf der Tatbestandsseite einer nunmehr gebundenen Ausweisungsentscheidung und ist damit gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 20 und 23).

    Die in § 53 Abs. 2 AufenthG genannten Umstände sollen sowohl zugunsten als auch zulasten des Ausländers wirken können und sind nach Auffassung des Gesetzgebers nicht als abschließend zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 25).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind neben den explizit in den §§ 54 und 55 AufenthG aufgeführten Interessen noch weitere, nicht ausdrücklich benannte sonstige Bleibe- oder Ausweisungsinteressen denkbar (vgl. BT-Drs. 18/4097 S. 49), sodass die dortige Katalogisierung die Berücksichtigung weiterer Umstände im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidung nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn. 141).

    Wie ausgeführt, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Sind bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht (mehr) in Rechnung zu stellen, das heißt ist das von dem Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes, als es bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht, ist eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 B 61.84 - juris, Rn. 6 f., und Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 12 und 18; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 48, und vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris, Rn. 46 ff.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 53, Rn. 24).

    Der Kläger ist jedoch nach wie vor im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Abs. 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80, da § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG insoweit keine Anwendung findet und vom Erlöschen des betreffenden Aufenthaltsrechts damit nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Ausweisung in Bestandskraft erwachsen ist oder deren sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde (so in st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris, Rn. 7 ff., und vom 23. August 2016 - 11 S 1225/16 - juris, Rn. 6, sowie Urteil vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 87; zudem VG Freiburg, Urteil vom 14. April 2021 - 7 K 6562/18 - juris, Rn. 52; VG Berlin, Urteil vom 3. November 2020 - 19 K 23.18 - juris, Rn. 27; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 13 ME 355/20 - juris, Rn. 17 ff.; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 311 ff.; wohl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 19 CS 20.2977 - juris, Rn. 8).

    Da die streitgegenständliche Ausweisung jedoch weder bereits bestandskräftig noch sofort vollziehbar ist, ist die in Nr. 2 des angegriffenen Bescheids verfügte Abschiebungsandrohung materiell rechtswidrig, da dem Kläger damit die Abschiebung in die Türkei unmittelbar angedroht wird, ohne dies vom vorherigen Eintritt der Bestandkraft der Ausweisung beziehungsweise dem Wegfall der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage abhängig zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 87).

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 - juris, Rn. 16, m. w. N.).

    Dabei stellt sich eine Aufenthaltsbeendigung in der Regel allein dann mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK als unzulässig dar, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum "Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung "faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 19 CE 21.2020 - juris, Rn. 15; Saarländisches OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 2 D 245/08 - juris, Rn. 18; Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, 5. Update, Dezember 2021, AufenthG, § 60a, Rn. 97).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind neben den explizit in den §§ 54 und 55 AufenthG aufgeführten Interessen noch weitere, nicht ausdrücklich benannte sonstige Bleibe- oder Ausweisungsinteressen denkbar (vgl. BT-Drs. 18/4097 S. 49), sodass die dortige Katalogisierung die Berücksichtigung weiterer Umstände im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidung nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn. 141).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich nach § 53 Abs. 1 AufenthG jedoch ebenso wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn. 142).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 15 f., und vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - juris, Rn. 26; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 93; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 113).

    Das bedeutet aber nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 16, und vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 18).

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 10 BV 16.1601

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines faktischen Inländers mit einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Ein "Grundinteresse der Gesellschaft" im Sinne des § 53 Abs. 3 AufenthG ist dann berührt, wenn dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit sowie der Bedeutung des gefährdeten Rechtsguts ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 - juris, Rn. 19, und vom 13. Januar 2009 - 1 C 2.08 - juris, Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juli 2018 - 13 LB 44/17 - juris, Rn. 52 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. März 2017 - 10 BV 16.1601 - juris, Rn. 34, und Beschluss vom 27. September 2021 - 10 ZB 21.1920 - juris, Rn. 9).

    Die dieser Verurteilung zugrundeliegenden Verstöße (auch) gegen die durch die Grundrechte - hier: Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG, Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - errichtete objektive Wertordnung stellen einen hinreichend schweren Ausweisungsanlass dar, der über die mit jedem Rechtsverstoß verbundene Störung der öffentlichen Ordnung deutlich hinausgeht und ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 28. März 2017 - 10 BV 16.1601 - juris, Rn. 34, und Beschluss vom 27. September 2021 - 10 ZB 21.1920 - juris, Rn. 9).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 10 ZB 21.1920

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Berechtigung wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Ein "Grundinteresse der Gesellschaft" im Sinne des § 53 Abs. 3 AufenthG ist dann berührt, wenn dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit sowie der Bedeutung des gefährdeten Rechtsguts ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 - juris, Rn. 19, und vom 13. Januar 2009 - 1 C 2.08 - juris, Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juli 2018 - 13 LB 44/17 - juris, Rn. 52 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. März 2017 - 10 BV 16.1601 - juris, Rn. 34, und Beschluss vom 27. September 2021 - 10 ZB 21.1920 - juris, Rn. 9).

    Die dieser Verurteilung zugrundeliegenden Verstöße (auch) gegen die durch die Grundrechte - hier: Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG, Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - errichtete objektive Wertordnung stellen einen hinreichend schweren Ausweisungsanlass dar, der über die mit jedem Rechtsverstoß verbundene Störung der öffentlichen Ordnung deutlich hinausgeht und ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 28. März 2017 - 10 BV 16.1601 - juris, Rn. 34, und Beschluss vom 27. September 2021 - 10 ZB 21.1920 - juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Sind bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht (mehr) in Rechnung zu stellen, das heißt ist das von dem Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes, als es bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht, ist eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 B 61.84 - juris, Rn. 6 f., und Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 12 und 18; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15. November 2017 - 11 S 1555/16 - juris, Rn. 48, und vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris, Rn. 46 ff.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 53, Rn. 24).

    Das bedeutet aber nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 16, und vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20
    Auch im Rahmen des § 53 Abs. 3 AufenthG ist unter Berücksichtigung des besonderen Gefährdungsmaßstabs für die darin bezeichneten Gruppen von Ausländern eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach § 53 Abs. 1 AufenthG durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - juris, Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 74; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 19 CS 21.828 - juris, Rn. 11; VG Aachen, Urteil vom 6. Mai 2021 - 8 K 1159/19 - juris, Rn. 215, m. w. N.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Edition, Stand: 1. Juli 2021, AufenthG § 53, Rn. 117).

    In einem zweiten Schritt muss die so bestimmte Höchstfrist an höherrangigem Recht, das heißt an verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG), sowie unions- und konventionsrechtlich an den Vorgaben aus Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und Art. 8 EMRK gemessen und gegebenenfalls relativiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - juris, Rn. 42; VG Karlsruhe, Urteile vom 19. September 2018 - 7 K 12442/17 - nicht veröffentlicht und vom 9. April 2019 - 1 K 14273/17 - juris, Rn. 76).

  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LB 379/21

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

  • OVG Saarland, 08.07.2008 - 2 D 245/08

    Bleiberecht aus humanitären Gründen

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

  • VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21

    Rechtliche Trennung zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist einerseits und der

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

  • VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17

    Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2016 - 11 S 1225/16

    Zur Frage des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch Unterlassen einer

  • BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15

    Erteilung eines Verbots einer strafgesetzwidrigen Vereinigung i.R.d.

  • VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 14273/17

    Ausweisung eines Heiratsschwindlers rechtmäßig

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • VG Berlin, 03.11.2020 - 19 K 23.18

    Klage gegen Ausweisung sowie ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 CS 21.828

    Ausweisung wegen fortgesetzter Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977

    Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit

  • VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18

    Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1994 - 9 S 653/93

    Sachbefugnis der Widerspruchsbehörde bis zur Zustellung des

  • VG Lüneburg, 28.01.2016 - 6 A 30/15

    Änderung der Etikettierung eines Produktes

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 493/14

    Prüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 KWG

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 B 665/10

    Antrag auf Bestätigung der Zuteilung einer Auskunftsrufnummer für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1988 - 11 A 2734/86
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

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