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VG Karlsruhe, 15.01.2003 - 5 K 1141/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel
- Landesrecht Baden-Württemberg
Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; Erbringung von Verkehrsleistungen ausschließlich durch Subunternehmer; Wiedererteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an den vorhandenen Unternehmer; Recht auf eine ermessensfehlerfreie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02
- VG Karlsruhe, 15.01.2003 - 5 K 1141/02
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
- VG Karlsruhe, 13.04.2004 - 5 K 1141/02
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 309
Wird zitiert von ...
- VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04
Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung
Die Bedeutung der Besitzstandklausel des § 13 Abs. 3 PBefG liegt darin, dass sie gegenüber den zwingenden Versagungsgründen nach § 13 Abs. 2 PBefG eine ebenso selbständige wie gleichwertige Regelung ist und insbesondere den Vorrang des bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Linienverkehrsgenehmigung vorhandenen Unternehmers aufhebt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.05.1995 - 3 S 886/94 -, TranspR 1997, 121 m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2003 - 5 K 1141/02 -).
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