Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Informationsanspruch eines Schülers hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung der Abiturprüfung; Fehlens eines Hinweises auf die Verwendung wörtlicher Zitate in einem Vortrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 2 K 20.01089
Neubewertung einer Abiturprüfung - Plagiat
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Liest der Prüfling weitgehend von Karteikarten ab, handelt es sich hierbei um eine Frage der Qualität der Leistung, die bei der Notengebung zu berücksichtigen ist und je nach Ausmaß im Einzelfall auch eine Bewertung mit ungenügend rechtfertigen kann (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 17.08.2020 - AN 2 K 20.01089 -, juris).Dabei verkennt der Beklagte den Unterschied zwischen qualitativer Leistungsbewertung im Rahmen des prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraums (vgl. hierzu (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 17.08.2020 - AN 2 K 20.01089 -, juris) und der Wertung einer Handlung als Täuschung, denn nicht jede geringe eigene Leistung stellt eine Täuschung im Sinne des § 28 Abs. 1 BGVO dar.
- OVG Niedersachsen, 21.02.2019 - 2 ME 818/18
Abitur; Abiturprüfung; Beratung; Information; Informationsanspruch; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Schüler haben gegenüber der Schule einen Informations- und Beratungsanspruch im Hinblick auf die Abiturprüfung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 ME 818/18 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1983 - 9 S 682/83
Fernbleiben von Teilprüfungen des Abiturs
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Dieser Informationsanspruch der Schüler kann sich nur in besonderen Ausnahmefällen in eine partielle Informationspflicht des einzelnen Schülers umkehren (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.04.1983 - 9 S 682/83 -, juris).
- VG Mainz, 08.10.2014 - 6 L 925/14
Ausschluss von der weiteren Abiturprüfung aufgrund eines schweren …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Den Nachweis eines solchen Hinweises vermochte der Beklagte, der nach § 28 Abs. 6 BGVO die materielle Beweislast für die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Täuschung, insbesondere für die ordnungsgemäße Belehrung trägt (vgl. VG Mainz Beschl. v. 8.10.2014 - 6 L 925/14 - juris Rn. 10), nicht zu führen. - VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058
Anspruch auf vorläufige Aushändigung eines Zeugnisses der Allgemeinen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Eine Täuschung liegt daher insbesondere vor, wenn wesentliche Passagen der zur Bewertung abgegebenen Prüfungsarbeit nicht vom Prüfungskandidaten selbst, sondern von einem anderen Autor stammen und der Prüfling dies nicht kennzeichnet (BayVGH, Beschl. v. 19.08.2004 - 7 CE 04.2058 -, juris Rn. 18). - OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
Täuschung über die Leistungsfähigkeit in einer schriftlichen Examenshausarbeit …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Während sich das Erfordernis eines ordnungsgemäßen Zitierens bei wissenschaftlichen, schriftlichen Arbeiten geradezu aufdrängt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 A 170/10 - BeckRS 2010, 55137), ist dies bei mündlichen Vorträgen nach Kenntnis des Gerichts nicht allgemein üblich. - VG Ansbach, 14.04.2011 - AN 2 E 11.00726
0 Punkte wegen Unterschleifs
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Der Vorwurf der Täuschung im Hinblick auf die Zitierweise ist, dass der Schüler beim Weglassen von Literaturquellen den Eindruck erwecken will, dass eine eigentlich fremde Leistung als seine eigene Leistung angesehen wird (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 14.04.2011 - AN 2 E 11.00726 -, juris). - BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17
Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Der Beklagte verkennt, dass von etwaigen Blicken und dem Handeln der Klägerin allenfalls auf die subjektive Komponente der tatbestandlichen Voraussetzungen der Täuschung geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.2018 - 6 B 67.1 - BeckRS 2018, 1160 Rn. 6 ff.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Demnach müssen die Folgen in Art und Ausmaß vorhersehbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 - NJW 200, 2213). - OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13
Beteiligtenfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg; Prüfungsausschluss …
Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20
Hintergrund der Notwendigkeit von Zitaten ist die Abgrenzung von Eigen- und Fremdleistung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 - BeckRS 2013, 59817).