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   VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20   

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VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20 (https://dejure.org/2021,9059)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2021 - 11 K 3023/20 (https://dejure.org/2021,9059)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2021 - 11 K 3023/20 (https://dejure.org/2021,9059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Studienabschlussprüfung; pauschale Schreibzeitverlängerung für an Autismus erkrankten Studenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3
    Nachteilsausgleich; Dauerleiden; Geeignetheit; Kompensation; Autismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21

    Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Zu diesem Zweck sollen die Bedingungen, unter denen die Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge möglichst gleich sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

    Den Schwierigkeiten des Prüflings, seine vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Geltung der einheitlichen Bedingungen darzustellen, muss durch geeignete und angemessene Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

    Ein Ermessen wird der Behörde hierbei nicht eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

    Daher verbietet es sich, einen Nachteilsausgleich unter bloßem Verweis auf das Vorliegen eines Dauerleidens abzulehnen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.02.2021 - 11 K 454/21 - BeckRS 2021, 4706; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

    Eine nach dieser Vorschrift angemessene Kompensation setzt voraus, dass diese grundsätzlich geeignet ist, die konkret vorliegende Beeinträchtigung im Hinblick auf die Prüfung zu kompensieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

    Dabei erkennt das Gericht grundsätzlich sehr wohl, dass sich eine schematische Betrachtung der Diagnose verbietet und eine Betrachtung im Einzelfall geboten ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.02.2021 - 11 K 454/21 - BeckRS 2021, 4706 bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2021 - 9 S 556/21 - juris).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.07.2015 - BVerwG 6 C 35.14 - juris Rn. 15).

    Aus diesem Grund muss die Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall nach Art und Umfang so bemessen sein, dass der Nachteil nicht "überkompensiert" wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.07.2015 - BVerwG 6 C 35.14 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 9 S 1241/17

    Zweite juristische Staatsprüfung - Nachteilsausgleich wegen Diabeteserkrankung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Hier fehlte es der Beklagten an hinreichenden medizinischen Befundtatsachen, um die Angemessenheit einer alternativen Nachteilsausgleichsmaßnahme einschätzen zu können (vgl. zur Notwendigkeit solcher Tatsachen zur Beurteilung der Angemessenheit VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.06.2017 - 9 S 1241/17 - NJW 2017, 3400).
  • VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16

    Nachteilsausgleich durch Ablegung der Prüfung im Wege alternativer Prüfungsform,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Denn auch eine Schreibzeitverlängerung für die Bachelorarbeit, Hausarbeiten und Klausuren, deren prüfungsspezifische Zielrichtungen grundverschieden sind (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 28.01.2016 - 7 B 158/16 - juris) vermag an dem Umstand, dass der Kläger mehrere Klausuren im gleichen Semester bzw. mehrere Hausarbeiten parallel zu verfassen hat, nichts zu ändern.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Dabei entspricht es auch verfassungsrechtlichen Erwägungen - angelehnt an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz -, dass an zur Erreichung des Zweckes nicht geeigneten Maßnahmen kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91 - NJW 1997, 287).
  • VG Gießen, 19.11.2019 - 8 K 3432/17

    Nachteilsausgleich - Übertragung der Prüfungsfragen in "Einfache Sprache" durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20
    Die vorgenannte Norm der PO setzt das verfassungsrechtliche Gebot auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) um (vgl. VG Gießen, Urt. v. 19.11.2019 - 8 K 3432/17.Gi - juris Rn. 45).
  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 1 K 3332/20

    Gewährung eines Nachteilsausgleichs für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen

    Dabei entspricht es auch verfassungsrechtlichen Erwägungen, dass an zur Erreichung des Zweckes nicht geeigneten Maßnahmen kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2021 - 11 K 3023/20 - juris).
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