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   VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09   

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VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,7409)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,7409)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 11 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,7409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Approbation als Arzt wegen Betruges in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in 87 Fällen; Milderung der Schwere einer sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs durch eine erneute eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Approbation als Arzt; unbegründeter Eilantrag bei rechtkräftiger Verurteilung wegen Körperverletzung und Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08
    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Erforderlich ist damit eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses daran, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit geboten ist und das Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des angefochtenen Verwaltungsakts vorläufig verschont zu bleiben, demgegenüber zurücktreten muss (vgl. VG Saarland, Beschl. v. 03.06.2008 - 1 L 145/08 -, juris Rn. 29 ff.).

    Regelmäßig wird daher zur ausreichenden Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO die nachvollziehbare Darlegung erforderlich sein, dass eine weitere Berufsausübung durch den Betroffenen konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. VG Saarland, Beschl. v. 03.06.2008 - 1 L 145/08 -, juris Rn. 32 ff.; dort allerdings unter Bezugnahme auf "Gefahren für Dritte").

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Dass das Bekanntwerden möglicherweise nur regional wirkte, ist unter dem Gesichtspunkt des Ansehens des Arztberufes als Ganzem unerheblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, S. 3617; Kammerbeschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u. 2851/04 - Rn. 14; etwas anders noch BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, S. 1530 : "konkrete Gefahren für Dritte").
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Weniger einschneidende Maßnahmen sind vorliegend nicht ersichtlich, zumal die Approbation als solche nicht teil- beziehungsweise einschränkbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, juris Rn. 10).
  • VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07

    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Auf die Klage des Antragstellers hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe diesen Bescheid mit Urteil vom 18.12.2007, Az. 11 K 2274/07, auf.
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt (BVerwG, Beschl. v. 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, S. 3425 ff.).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04

    Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, S. 3617; Kammerbeschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u. 2851/04 - Rn. 14; etwas anders noch BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, S. 1530 : "konkrete Gefahren für Dritte").
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, S. 3617; Kammerbeschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u. 2851/04 - Rn. 14; etwas anders noch BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, S. 1530 : "konkrete Gefahren für Dritte").
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 52 Satz 1 LVwVfG sind zu bejahen, denn die "Wirksamkeit" der erteilten Approbation als Arzt ist im Sinne dieser Vorschrift mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung entfallen (vgl. VGH Bad,-Württ., Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, VBlBW 2003, S. 442 = juris Rn. 41); auch die Ermessensentscheidung des Antragsgegners ist nicht zu beanstanden (§ 114 VwGO).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09
    "Unwürdigkeit" im Sinne der §§ 3, 5 BÄO liegt vor, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen genießt (BVerwG, Beschl. v. 28.08.1995 - 3 B 7/95 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2009 - 11 K 1455/09 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2009 - 11 K 1455/09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2009 - 11 K 1455/09 -,.
  • VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09

    Widerruf der Approbation; Wiedererlangung der Berufswürdigkeit

    Das gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren, das zunächst in beiden Instanzen erfolglos geblieben war (VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, NJW 2010, 692) führte infolge eines stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.2010 -1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerrufsbescheid des Regierungspräsidiums (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2010 - 9 S 805/10 -).

    Dem Gericht liegen die einschlägigen Behördenakten, die die genannten Urteile des Landgerichts Mannheim enthalten, sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu 11 K 1455/09 und 11 K 1419/09 (Antrag des Klägers nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Widerrufsanordnung, der zurückgenommen wurde) vor.

    Hierauf und auf die Feststellungen im Beschluss der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - zur Unwürdigkeit nimmt die Kammer Bezug und macht sie sich zu eigen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2961/10
    Mit Beschluss 16.7.2009 (- 11 K 1455/09 -) lehnte das Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Widerruf der Approbation (Bescheid des Regierungspräsidiums St. vom 14.5.2009) ab.
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