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   VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13   

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https://dejure.org/2013,25071
VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13 (https://dejure.org/2013,25071)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.08.2013 - 1 K 2068/13 (https://dejure.org/2013,25071)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 (https://dejure.org/2013,25071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen bzgl. des Mitführens bestimmter Gegenstände

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 VersammlG, § 3 Abs 1 BImSchG, § 22 Abs 1 Nr 1 BImSchG, Art 8 GG, § 80 Abs 2 VwGO
    Anordnung bestimmter Auflagen für die Durchführung einer Versammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersammlG § 15 Abs. 1
    Versammlungsrecht; Vereinsrecht; Aufzug; Auflagen - Zur Frage der Rechtmäßigkeit bestimmter versammlungsrechtlicher Auflagen (Verbot des Mitführens und Verwendens von brennbaren Flüssigkeiten und offenem Feuer, des Mitführens von Hunden, des Mitführens von Getränken in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04

    Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13
    Denn nur so kann der Leiter gegen ein an ihn adressiertes, aber für alle Teilnehmer geltendes Verbot verstoßen.Da das Versammlungsgesetz sich für unmittelbar versammlungsbezogene Eingriffe als abschließende Regelung darstellt, die einen Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht und damit auch auf die polizeiliche Generalklausel ausschließt, kommen hier in Ermangelung einer versammlungsrechtlichen Generalermächtigung nur die speziellen Ermächtigungsgrundlagen des Versammlungsgesetzes in Betracht.Wie die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderung noch einmal ausdrücklich bekräftigt hat, sind die angegriffenen Auflagen als versammlungsrechtliche Auflagen im Sinn des § 15 Abs. 1 VersammlG und nicht als bloße vorsorgende Maßnahmen, die den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten sollen und mit denen kein Grundrechtseingriff verbunden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671; Beschluss vom 21.03.2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, 1183), zu verstehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 7 A 11095/09

    Demonstrationsveranstalterin musste keine Ordner stellen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13
    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2010, - 7 A 11095/09 -, LKRZ 2010, 155 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13
    Hintergrund dieser Vorgehensweise dürfte sein, an eine Verletzung dieser Auflagen durch die Teilnehmer der Versammlung und des an den Leiter der Versammlung gerichteten Gebots, für deren Einhaltung zu sorgen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012, - 1 S 618/12 -, VBlBW 2012, 473), die im Versammlungsgesetz vorgesehenen Sanktionen zu knüpfen (§ 15 Abs. 3, § 19 Abs. 3, § 25 Nr. 2, § 29 Abs. 1 Nr. 3 VersammlG).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.08.2013 - 1 K 2068/13
    Denn nur so kann der Leiter gegen ein an ihn adressiertes, aber für alle Teilnehmer geltendes Verbot verstoßen.Da das Versammlungsgesetz sich für unmittelbar versammlungsbezogene Eingriffe als abschließende Regelung darstellt, die einen Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht und damit auch auf die polizeiliche Generalklausel ausschließt, kommen hier in Ermangelung einer versammlungsrechtlichen Generalermächtigung nur die speziellen Ermächtigungsgrundlagen des Versammlungsgesetzes in Betracht.Wie die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderung noch einmal ausdrücklich bekräftigt hat, sind die angegriffenen Auflagen als versammlungsrechtliche Auflagen im Sinn des § 15 Abs. 1 VersammlG und nicht als bloße vorsorgende Maßnahmen, die den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten sollen und mit denen kein Grundrechtseingriff verbunden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671; Beschluss vom 21.03.2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, 1183), zu verstehen.
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen

    Dabei gilt grundsätzlich, dass der Konsum von alkoholischen Getränken nicht per se gegen geltendes Recht verstößt und daher alleine keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (VG Meiningen, Beschl. vom 08.06.2018 - 2 E 862/18 Me -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. vom 16.08.2013 - 1 K 2068/13 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2021 - 18 K 7536/19
    OVG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 EO 467/19 -, juris, Rn. 40; VG Meiningen, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 2 E 769/19 -, juris, Rn. 114; Beschluss vom 8. Juni 2018 - 2 E 862/18 -, juris, Rn. 35; SächsOVG, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 B 126/18 -, juris, Rn. 15; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 5 L 1338/18.NW -, juris, Rn. 7; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 -, juris, Rn. 12.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2017 - 15 B 491/17 -, juris, Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 21. September 2020 - 20 L 1693/20 -, juris, Rn. 22; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 5 L 1338/18.NW -, juris, Rn. 9; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 -, juris, Rn. 12.

  • VG Neustadt, 05.10.2018 - 5 L 1338/18

    Demonstrationsauflagen in Kandel rechtens

    Zwar mag das Mitführen und der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit nicht an sich regelmäßig und typischerweise gefahrenauslösend sein (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 08. Juni 2018 - 2 E 862/18 Me -, juris; VG Trier, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 L 376/14.TR -, Rn. 10, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 -, Rn. 12, juris).
  • VG Meiningen, 08.06.2018 - 2 E 862/18

    Auflagen für eine dem Versammlungsrechtrecht unterliegende Veranstaltung -

    Der Konsum von alkoholischen Getränken verstößt nicht per se gegen geltendes Recht und stellt daher alleine keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.08.2013, 1 K 2068/13, juris, Rn. 12).
  • VG Meiningen, 14.04.2016 - 2 E 113/16

    Das Versammlungsrecht umfasst auch infrastrukturelle Begleitaktivitäten, soweit

    Der Konsum von alkoholischen Getränken verstößt nicht per se gegen geltendes Recht und stellt daher alleine keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (vgl. VG Karlsruhe, B. v. 16.08.2013 - Az.: 1 K 2068/13, juris, Rdnr. 12).
  • VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 18 L 250/22

    Versammlung; Aufzug; Versammlungsort; Ordner; Glasflaschen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2017 - 15 B 491/17 -, juris, Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 21. September 2020 - 20 L 1693/20 -, juris, Rn. 22; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 5 L 1338/18.NW -, juris, Rn. 9; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 -, juris, Rn. 12; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. September 2021 - 18 K 7536/19 -, juris, Rn. 60.
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