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   VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01   

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VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01 (https://dejure.org/2002,9975)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 K 2331/01 (https://dejure.org/2002,9975)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 K 2331/01 (https://dejure.org/2002,9975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von Windkraftanlagen.; Erfordernis der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens ohne Öffentlichkeitsbeteiligung für Windfarmen; Verunstaltung des vorhandenen Landschaftsbildes; Windkraftanlagen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Windfarmen im Kraichgau

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Ruft das beabsichtigte Vorhaben z.B. eine Verunstaltung des Landschaftsbildes hervor (vgl. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB), ist es auch als im Außenbereich grundsätzlich privilegiertes Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig, denn mit der Privilegierungsentscheidung in § 35 BauGB hat der Gesetzgeber noch keine Entscheidung über den konkreten Standort der privilegierten Vorhaben getroffen (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 4 B 69/01 -, nachgewiesen bei iuris).

    Vielmehr muss hierfür eine qualifizierte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben sein, von welcher nur dann gesprochen werden kann, wenn das Vorhaben seiner Umgebung grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.05.1997, a.a.O., Beschl. v. 15.10.2001, a.a.O.).

    Allein diese Einheit verleiht dem Vorhaben seine prägende Gestalt (BVerwG, Beschl. v. 05.10.2001, BauR 2002, 1052).

    Was Windkraftanlagen anbetrifft, kann insoweit bei der den Tatsachengerichten obliegenden wertenden Einschätzung die anlagentypische Drehbewegung der Rotorblätter als Blickfang nicht außer Betracht bleiben (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Das Verwaltungsgericht schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das in seinem Urteil vom 13.12.2001 (BauR 2002, 751 = DVBl 2002, 706 = UPR 2002, 194) zu derselben Problematik das Folgende ausgeführt hat:.

    Es kann danach für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits dahingestellt bleiben, ob dem Vorhaben der Klägerin daneben auch die gesondert und unabhängig hiervon zu prüfenden Regelungen der §§ 10, 11 NatSchG entgegenstehen (vgl. zum Verhältnis von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB zu den §§ 10, 11 NatSchG: BVerwG, Urt. v. 13.12.2001, a.a.O.) oder es nach § 35 Abs. 3 S. 2 BauGB den Zielen der Raumordnung, welche für den vorliegenden Fall dem Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein vom 12.02.1992 zu entnehmen sind, widerspricht.

    Diese "nachvollziehende" Abwägung ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 19.07.2001, BauR 2002, 41 und Urt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Jedenfalls fehlt es der Klägerin aber am Rechtsschutzinteresse, weil die nach der Rechtsänderung geschlossenen Übertragungsverträge die durch die Rechtsänderung hervorgerufene Erledigung des Rechtsstreits (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.10.1980, BVerwGE 61, 128) nicht mehr beseitigen konnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.1996 - 1 L 202/95

    Windkraftanlage; Natürliche Eigenart der Landschaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Allein die Verwendung neuer Baumaterialien und Bauformen ist in der Regel noch nicht dazu geeignet, eine Verunstaltung hervorzurufen (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1995, 64; OVG Schleswig, Urt. v. 21.02.1996 - 1 L 202/95 -, nachgewiesen bei iuris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Dabei liegt es auf der Hand, dass eine Anlage desto eher geeignet ist, eine Störung hervorzurufen, je stärker sie als Blickfang den Gesamteindruck beeinträchtigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.06.2001, BauR 2001, 1881).
  • VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119

    Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    In jedem Einzelfall ist vielmehr zu prüfen, ob der von dem Bauherrn für das Vorhaben in Aussicht genommene Außenbereichsstandort weiter diejenigen Voraussetzungen erfüllt, die der Gesetzgeber auch an privilegierte Vorhaben stellt (BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000, BauR 2000, 428, Beschl. v. 03.06 1998, NVwZ 1998, 960, Beschl. v. 13.11.1996, BRS 58 Nr. 86 u. Urt. v. 19.06.1991, BRS 52 Nr. 78; Bayer. VGH, Urt. v. 25.03.1996, NVwZ 1997, 1010).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Allein die Verwendung neuer Baumaterialien und Bauformen ist in der Regel noch nicht dazu geeignet, eine Verunstaltung hervorzurufen (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1995, 64; OVG Schleswig, Urt. v. 21.02.1996 - 1 L 202/95 -, nachgewiesen bei iuris).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Diese "nachvollziehende" Abwägung ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 19.07.2001, BauR 2002, 41 und Urt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    In jedem Einzelfall ist vielmehr zu prüfen, ob der von dem Bauherrn für das Vorhaben in Aussicht genommene Außenbereichsstandort weiter diejenigen Voraussetzungen erfüllt, die der Gesetzgeber auch an privilegierte Vorhaben stellt (BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000, BauR 2000, 428, Beschl. v. 03.06 1998, NVwZ 1998, 960, Beschl. v. 13.11.1996, BRS 58 Nr. 86 u. Urt. v. 19.06.1991, BRS 52 Nr. 78; Bayer. VGH, Urt. v. 25.03.1996, NVwZ 1997, 1010).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 4 K 2331/01
    Solche Vorhaben sind dem Außenbereich vom Gesetzgeber im Grundsatz "planähnlich" zugewiesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1960, BVerwGE 28, 148).
  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

  • VG Düsseldorf, 29.07.2004 - 4 K 2972/01

    Genehmigung einer Windfarm mit Windkraftanlagen des Typs Enercon-66/15.66 im

    Das brachte schon aus Gründen der formellen Bestimmtheit der Baugenehmigung das Erfordernis entsprechend angepasster, einzelner neuer Bauanträge mit sich, die im Wege der Klageänderung nach § 91 VwGO zum Streitgegenstand des Klageverfahrens hätten gemacht werden müssen, vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 4 K 2331/01 -, Natur und Recht (NuR) 2003, 640.
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