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   VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13   

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https://dejure.org/2013,28076
VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13 (https://dejure.org/2013,28076)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2013 - 4 K 2001/13 (https://dejure.org/2013,28076)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 4 K 2001/13 (https://dejure.org/2013,28076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl durch die Ausgestaltung des Nebenraums des Wahlraums i.S.d. § 23 Abs. 2 S. 3 KomWO BW

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl - Wahlgeheimnis; Nebenraum; Wahlraum; Teilungültigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Gemeinde Malsch - Bürgermeisterwahl ungültig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ungültige Bürgermeisterwahl bei Beobachtungsmöglichkeit des Wahlvorgangs im Wahlnebenraum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ungültige Bürgermeisterwahl bei Beobachtungsmöglichkeit des Wahlvorgangs im Wahlnebenraum

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Gemeinde Malsch: Bürgermeisterwahl ungültig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Gemeinde Malsch: Bürgermeisterwahl ungültig; Entscheidungsgründe liegen vor

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Dieser ist nur gegeben, wenn sich aus dem mit der Wahlanfechtung geltend gemachten und tatsächlich vorliegenden Gesetzesverstoß nicht nur eine theoretische, sondern eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses ergibt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377 f. m.w.N.).

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf EUR 5.000.--festgesetzt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007, a.a.O. und Beschl. v. 09.05.2007 - 1 S 984/07 -, ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Zur Begründung trägt sie ergänzend zu ihrem Einspruch im Wesentlichen vor: Der Bericht im Amtsblatt vom 29.05.2013 und die weiteren Artikel des bisherigen Amtsinhabers im redaktionellen Teil des Gemeindeanzeigers seien nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -) eine unzulässige Wahlbeeinflussung gewesen.

    Ergänzend zu den Ausführungen im Bescheid vom 12.07.2013 macht es geltend: Der Bescheid stehe in Einklang mit den einschlägigen Urteilen des VGH Baden-Württemberg vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 - und vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Wesentlich sind u.a. die Vorschriften, die die tragenden Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sichern sollen (vgl. Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 72 Abs. 1 S. 1 LVerf, § 26 Abs. 1 GemO; s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1997 - 1 S 1741/96 - ESVGH 47, 130 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90

    Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Die Abschirmungsvorrichtungen müssen deshalb so beschaffen sein, dass niemand beobachten kann, wie die Stimmzettel ausgefüllt und in den Umschlag gesteckt werden, und dass auch der Wahlberechtigte sicher sein muss, nicht daraufhin beobachtet zu werden, ob er auf seinem Stimmzettel schreibt, streicht oder ankreuzt (VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968, a.a.O., 160 zu § 20 Abs. 2 KomWO a.F.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.03.1990 - 10 M 5/90 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2007 - 1 S 984/07

    Streitwert bei Wahlprüfung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf EUR 5.000.--festgesetzt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007, a.a.O. und Beschl. v. 09.05.2007 - 1 S 984/07 -, ).
  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85

    Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei der Wahl beobachtet werden konnte, ob der Wahlberechtigte den Stimmzettel veränderte (schrieb, strich oder kreuzte) oder ob er ihn unverändert in den Wahlumschlag steckte (VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968, a.a.O., 160; vgl. auch Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. § 17 Rn. 4; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 - unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 22.10.1979 zu § 16 LPVG NW; s. auch Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen, Beschl. v. 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 - zu § 16 Abs. 1 bis 3 WO-HPVG).
  • LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei der Wahl beobachtet werden konnte, ob der Wahlberechtigte den Stimmzettel veränderte (schrieb, strich oder kreuzte) oder ob er ihn unverändert in den Wahlumschlag steckte (VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968, a.a.O., 160; vgl. auch Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. § 17 Rn. 4; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07 - unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 22.10.1979 zu § 16 LPVG NW; s. auch Hess. VGH, Fachsenat für Personalvertretungssachen, Beschl. v. 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 - zu § 16 Abs. 1 bis 3 WO-HPVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1983 - 1 S 1311/83

    Kommunalwahl; Anfechtung; Beitritt zum Einspruch eines Wahlberechtigten; zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Ergänzend zu den Ausführungen im Bescheid vom 12.07.2013 macht es geltend: Der Bescheid stehe in Einklang mit den einschlägigen Urteilen des VGH Baden-Württemberg vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 - und vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -.
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Die Geheimheit der Wahl stellt den wichtigsten institutionellen Schutz der Wahlfreiheit dar, die wiederum unabdingbare Voraussetzung für die demokratische Legitimation der Gewählten ist (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95 - BVerfGE 99, 1 ff., 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1968 - I 652/67
    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
    Zu den wesentlichen Vorschriften über die Wahlhandlung gehören diejenigen, die die Verwirklichung der tragenden Grundsätze des Wahlrechts, die freie und geheime Wahl sichern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968 - I 652/67 - ESVGH 19, 159 ff., 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Bereits das Verwaltungsgerichts hat zutreffend ausgeführt, dass sich aus den von der Antragstellerin vorgelegten Fotografien (Anlage AS 9 zum Schriftsatz vom 14.09.2015 im Verfahren 10 K 3627/15, Bl. 283 ff. d.A.) nichts ergibt, was auf eine Einsichtnahmemöglichkeit Dritter in die Abstimmungskabine schließen lassen könnte (vgl. dazu: VG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2013 - 4 K 2001/13 -, juris Rn. 30, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten

    Ohnehin dürfte im Allgemeinen ein Abstand von 4 m zum Auszählungstisch durchaus noch als "gehörig" anzusehen sein (vgl. für den umgekehrten Fall, dass das Wahlgeheimnis verletzt ist, wenn die Wähler aus einer Entfernung von 3, 80 bis 5 m beim Wahlvorgang beobachtet werden können, VG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2013 - 4 K 2001/13 - juris).
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