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   VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10   

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VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10 (https://dejure.org/2011,5199)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2011 - 5 K 1480/10 (https://dejure.org/2011,5199)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2011 - 5 K 1480/10 (https://dejure.org/2011,5199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Residenzpflicht im Inland - Ausbildung im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gem. Art. 267 AEUV; Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung von Ausbildungsförderung für das Studium in einem anderen Mitgliedstaat; Berücksichtigung des ständigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarecht; Ausbildungsförderung - Unionsbürgerrecht; Freizügigkeit; Ausbildung im Ausland; Residenzpflicht im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    2011, Nr. C 269, 6-7, juris, Rd.Nrn. 95 ff.; Urt. v. 26. Oktober 2006, Tas-Hagen, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Rd.Nrn. 35 ff.; Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 30.03.2006 in der Rechtssache K. Tas-Hagen und R.A. Tas, C-192/05, Rd.Nrn. 61 - 64, ferner 67 und 68 ).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Sie geht damit über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinaus." (EuGH, Urt. v. 21. Juli 2011, Stewart, C-503/09, ABl.
  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Nach dem Unionsrecht lässt sich eine Beschränkung des durch Art. 21 Abs. 1 AEUV verliehenen Rechts nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht, die in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimer Weise verfolgten Zweck stehen, wobei eine Maßnahme dann verhältnismäßig ist, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (EuGH, Urt. v. 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Rd.Nrn. 33 und 42; Urt. v. 23. Oktober 2007, a.a.O., Rd.Nr. 33).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Zu den Situationen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, gehören diejenigen, die sich auf die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten beziehen, insbesondere auch die, in denen es um das durch Art. 21 AEUV verliehene Recht geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (EuGH, Urt. v. 23. Oktober 2007, a.a.O., Rd.Nrn. 22 und 23; Urt. v. 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Rd.Nrn. 38 bis 43; Urt. v. 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Rd.Nr. 27).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Dieser Aussetzungs- und Vorlagebeschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, Art. 267 Abs. 2 AEUV; EuGH, Urt. v. 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06 Rd.Nr. 97).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Vorausgegangen war die Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union vom 23.Oktober 2007, Morgan und Bucher, C-11/06 - und C-12/06, Slg. 2007, I-9161.
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 1480/10
    Zu den Situationen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, gehören diejenigen, die sich auf die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten beziehen, insbesondere auch die, in denen es um das durch Art. 21 AEUV verliehene Recht geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (EuGH, Urt. v. 23. Oktober 2007, a.a.O., Rd.Nrn. 22 und 23; Urt. v. 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Rd.Nrn. 38 bis 43; Urt. v. 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Rd.Nr. 27).
  • OVG Saarland, 30.01.2012 - 3 B 430/11

    Ausbildungsförderung gemäß § 6 BAföG für das Studium eines deutschen

    Von einer offenen Rechtslage ist insoweit insbesondere im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 23.10.2007 - C 11/06 und C 12/06 -, die Entscheidung des BVerwG vom 15.9.2011 in dem Verfahren 5 B 41/11 u.a. betreffend die Zulassung der Revision zur Klärung der Voraussetzungen für die Förderung des Besuchs einer Ausbildungsstätte im Ausland nach § 6 Abs. 1 BAföG sowie die Vorlageentscheidung des VG Karlsruhe vom 16.11.2011 - 5 K 1480/10 - betreffend die Auslandsförderung nach § 5 Abs. 2 BAföG auszugehen.
  • VG Saarlouis, 23.07.2012 - 3 K 795/11

    Auslandsförderung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    VG Münster(Urteil vom 12.01.2010 - 6 K 2465/08 -, juris) und ihm im Wesentlichen folgend VG Köln(Urteil vom 17.05.2011 - 22 K 2269/09 -) kamen mit Blick auf die europarechtswidrige Einschränkung der Freizügigkeit des Förderungsbewerbers durch die einschränkenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Satz 1 BAföG zur Nichtanwendbarkeit der entsprechenden Regelung und nachfolgend zur Annahme eines Förderungsanspruchs.(Die vom VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2011 - 5 K 1480/10 -, juris, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, ob Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die die Bewilligung von Ausbildungsförderung für das Studium in einem anderen Mitgliedstaat ausschließlich aus dem Grund versagt, weil der Auszubildende, der vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, bei Studienbeginn nicht seit mindestens drei Jahren den ständigen Wohnsitz in seinem Herkunftsmitgliedstaat hat (§ 16 Abs. 3 BAföG), ist hier nicht entscheidungserheblich, da der Sache nach eine erstmalige Förderung dem Grunde nach begehrt wird.).
  • VG Würzburg, 26.04.2012 - W 1 K 11.225

    Auslandsstudium (Bachelor); Fachrichtungswechsel; Unverzüglichkeit;

    Es besteht somit kein Anlass für eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die diesbezüglichen Vorlagen anderer Verwaltungsgerichte nach Art. 267 Abs. 2 AEUV (z.B. VG Karlsruhe, Beschluss v. 16.11.2011, 5 K 1480/10 ).
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