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   VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19   

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VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19 (https://dejure.org/2019,47519)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2019 - 2 K 4144/19 (https://dejure.org/2019,47519)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 2 K 4144/19 (https://dejure.org/2019,47519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 3 Abs 1 StVG, § 6 Abs 1 Nr 1 Buchst q StVG, § 24a StVG, § 11 Abs 7 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Sofortvollzug; Ungeeignetheit; gelegentlicher Cannabiskonsum; Mischkonsum; Alkohol (0,23 mg/l); Teilnahme am Straßenverkehr; Erstmalige Auffälligkeit; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug bei Cannabis- und Alkoholkonsum

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Denn der Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC, ab welchem eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten möglich erscheint, war vorliegend fast um das Fünffache überschritten (vgl. zur Maßgeblichkeit des Grenzwerts von 1, 0 ng/ml THC BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, juris m.w.N.).

    Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, DAR 2019, 637) erweist sich ein gelegentlicher Cannabiskonsument jedoch nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 der FeV.

    Zwar hat dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von 0, 23 mg/l den für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG maßgeblichen Wert von 0, 25 mg/l sowie die für eine - allein - alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit als Richtwert angesehene Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille (BT-Drs. 13/1439 S. 4) knapp unterschritten, jedoch ist die Schwelle für eine - allein - cannabisbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit von 1, 0 ng/ml (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Grenzwertes: BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a., DAR 2019, 637) um fast das Fünffache überschritten.

    Ob dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019 (3 C 13.17 u.a.) mit Blick auf die im Rahmen des § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu treffenden Prognoseentscheidung fort gilt oder der Mischkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr zunächst Zweifel an der Fahreignung begründet, die im Rahmen eines nach §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3, 14 Abs. 1 Satz 3 FeV einzuholenden Gutachtens näher zu erforschen sind, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Denn einer der Gründe für die Aufnahme des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 23.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353 m.w.N,; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 206/13 -, NJW 2014, 410; BayVGH, Urt. v. 12.03.2012 - 11 B 10.955 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 15 E 1544/09 -, juris).

    Denn selbst wenn Cannabis und Alkohol nur in jeweils geringer Menge in der oben beschriebenen Art und Weise konsumiert werden, ist ein Verlust der Fahreignung nicht ohne Weiteres zu verneinen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; BayVGH, Beschl. v. 19.07.2005 - 11 CS 05.1008 -, juris).

    Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 -, Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.07.2016 - 10 S 738/16 -, VBlBW 2016, 518).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht seine vormalige Rechtsprechung, wonach bereits das einmalige Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Einwirkung von Cannabis im Fall eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten ausreichte, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigten (BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 -, Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16), aufgegeben.

    Nachdem zwischen beiden Vorfällen acht Jahre vergangen sind und zwischenzeitlich keinerlei Vorfälle aktenkundig geworden sind, kann nicht mehr von einem zeitlichen Zusammenhang ausgegangen werden (vgl. zur Zäsurwirkung im Rahmen der Beurteilung eines gelegentlichen Konsums: BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 -, Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 07.06.2012 - 12 ME 31/12 -, SVR 2012, 437).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 206/13

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Beigebrauch von Alkohol;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Denn einer der Gründe für die Aufnahme des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 23.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353 m.w.N,; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 206/13 -, NJW 2014, 410; BayVGH, Urt. v. 12.03.2012 - 11 B 10.955 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 15 E 1544/09 -, juris).

    Denn indem der Antragsteller vorliegend nicht nur Cannabis und Alkohol in einer die Wirkungskumulation nicht ausschließenden Art und Weise konsumiert hat, sondern unter dem Einfluss dieser - die Verkehrstüchtigkeit grundsätzlich beeinträchtigenden - psychoaktiv wirkenden Stoffe auch zusätzlich mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat, ist ein besonderer Umstand des Einzelfalles gegeben, der einen mit Blick auf die Verkehrssicherheit besonders verantwortungslosen Umgang mit dem Konsum von Cannabis und Alkohol darstellt, und eine nach § 11 Abs. 7 FeV hinreichende Negativprognose zulässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 206/13 -, NJW 2014, 410; diese Frage offenlassend: BayVGH, Beschl. v. 29.04.2019 - 11 B 18.2482 -, Blutalkohol 56, 273).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2006 - 10 S 133/06

    Fahrerlaubnis; Eignung; Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Denn einer der Gründe für die Aufnahme des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 23.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353 m.w.N,; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 206/13 -, NJW 2014, 410; BayVGH, Urt. v. 12.03.2012 - 11 B 10.955 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 15 E 1544/09 -, juris).

    Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Hierfür reicht es aus, wenn die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung des Sofortvollzuges benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch möglicherweise mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.2011 - 10 S 625/11 -, DAR 2012, 603).

    Da nicht verantwortet werden kann, dass höchstrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer auch nur in einem begrenzten Übergangszeitraum - bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung - durch einen Fahrer mit mangelnder Fahreignung gefährdet werden, begründet das öffentliche Interesse am Erlass des Grundverwaltungsakts hier zugleich auch dessen sofortige Vollziehbarkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 -, DAR 2012, 603).

  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, Beschl. v. 18.04.2016 - 11 ZB 16.285 -, NJW 2016, 1974; Beschl. v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 -, juris; Beschl. v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris; Beschl. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 -, juris).

    Auf die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC darf aber insoweit zurückgegriffen werden, als sich aus ihnen - gleichsam im Wege des Ausschlussverfahrens - "negative" Aussagen dergestalt herleiten lassen, dass ein für einen bestimmten Zeitpunkt eingeräumter oder sonst feststehender Konsum von Cannabis keinesfalls (alleine) zu der in einer später gewonnenen Blutprobe festgestellten Konzentration geführt haben kann (BayVGH, Beschl. v. 18.04.2016 - 11 ZB 16.285 -, NJW 2016, 1974).

  • VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 07.1127

    Fehlende Fahreignung; affektive Psychose; Manie; Austausch der Begründung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Vielmehr muss es bei seiner Beurteilung von sich aus alle ihm bekannten Tatsachen und Rechtsgrundlagen berücksichtigen, gleichgültig, ob sie von den Beteiligten im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgetragen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, BVerwGE 80, 96; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 29 und 30 m.w.N.; VG Ansbach, Urt. v. 23.09.2008 - Au 3 K 07.1127 -, juris).
  • VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris).
  • VG Osnabrück, 15.02.2011 - 6 B 95/10

    Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis bei verkehrsunabhängigem Mischkonsum von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
    Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.07.2005 - 11 CS 05.1008
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht;

  • VG Hamburg, 10.09.2009 - 15 E 1544/09

    Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum von Cannabis und Alkohol

  • BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12

    Lebensmittel-Kennzeichnung; Wein; Etikettierung; Aufmachung; Werbung;

  • VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417

    Entzug der Fahrerlaubnis; Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

  • VG München, 01.08.2008 - M 1 S 08.3407

    Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 11 CS 15.1988

    Entziehung der Fahrerlaubnis; örtliche Zuständigkeit; gelegentlicher

  • VGH Hessen, 15.09.2016 - 2 B 2335/16

    Regelmäßiger Cannabiskonsum in Abhängigkeit vom THC-COOH-Wert

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

  • VG München, 08.07.2016 - M 6 E 16.1537

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 11 CS 18.2605

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 16 B 50/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

  • VGH Bayern, 01.10.2021 - 11 CS 21.2129

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Ob der Entziehungsbescheid materiell rechtmäßig ist, hängt von der vom Senat bisher offengelassenen Frage (BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 23; B.v. 16.4.2020 - 11 CS 20.550 - juris Rn. 18) ab, ob ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol durch einen gelegentlichen Cannabiskonsumenten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 7 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. April 2021 (BGBl I S. 822), - etwa wegen besonderer Verantwortungslosigkeit (so VG Karlsruhe, B.v. 16.12.2019 - 2 K 4144/19 - juris Rn. 36 f.; VG Berlin, B.v. 28.9.2020 - 4 L 271/20 - juris Rn. 16 ff.) - zur Annahme einer fehlenden Fahreignung führt.
  • VG Regensburg, 23.07.2021 - RO 8 S 21.1171

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Deshalb darf die Fahrerlaubnisbehörde bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten bereits im Falle eines festgestellten Mischkonsums von Cannabis sowie Alkohol bzw. psychoaktiven Substanzen gem. § 11 Abs. 7 FeV von einer feststehenden Nichteignung des Betroffenen ausgehen (so auch VG Münster, B.v. 30.4.2019 - 10 L 278/19 - juris Rn. 10; VG Karlsruhe, B.v. 16.12.2019 - 2 K 4144/19 - juris Rn. 34 ff. unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, B.v. 19.8.2013 - 10 S 206/13; - juris 11; VG Würzburg, B.v. 27.3.2020 - W 6 S 20.411 - juris Rn. 35; VG Berlin, B.v. 28.9.2020 - 4 L 271/20 - juris Rn. 16 ff.; VG München, B.v. 10.3.2021 - M 6 S 20.3576 - juris Rn. 33; VG Oldenburg, B.v. 1.6.2021 - 7 B 2100/21 - juris Rn. 26 ff., offen gelassen bei BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 21; B.v. 16.4.2020 - 11 CS 20.550 - juris Rn. 18; B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.814 - juris, a.A. OVG Münster, B.v. 14.11.2019 - 16 B 638/19 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 05.03.2020 - M 6 S 20.372

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis -

    Angesichts der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2019 (3 C 2/18 u.a.), in dem es ausführte, ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot können nur zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV und nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, stellt sich die Frage, ob das BVerwG an seiner bisherigen - strengen - Rechtsprechung zu Mischkonsum von Alkohol und Cannabis (BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32/12 - juris) festhalten wird (offenlassend BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 21; vgl. dazu auch VG Karlsruhe, B.v. 16.12.2019 - 2 K 4144/19 - juris Rn. 37 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2023 - 6 L 176/23
    Sofern der Schwellenwert für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht erreicht wird, ist wegen der von einem Mischkonsum ausgehenden besonderen Gefahren bei der Beurteilung der Frage, ob der Eintritt einer kombinierten Rauschwirkung ausgeschlossen werden kann, eine Gesamtschau der Werte vorzunehmen und zu berücksichtigen, in welchem Umfang der für eine cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit liegende Schwellenwert einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml überschritten worden ist (vgl. Verwaltungsgericht [VG] Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 K 4144/19 - juris, Rdnr. 36).
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