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   VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20   

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VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20 (https://dejure.org/2020,44997)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.11.2020 - 12 K 3661/20 (https://dejure.org/2020,44997)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. November 2020 - 12 K 3661/20 (https://dejure.org/2020,44997)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1512/06

    Fehlerhaft Berechnung eines Wasserversorgungs- und Abwasserbeitragsbescheides

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Die so errechnete Differenz ist der nachzuveranlagende Beitrag (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 8. Juli 2008 - 3 K 1512/06 - juris, Rn. 21; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, Stand März 2009, § 8, Rn. 697b; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand: 27. Juni 2019, § 29, Rn. 6), nicht etwa die Differenz zu dem vormals entrichteten Beitrag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Dabei können im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weder schwierige Rechtsfragen abschließend entschieden noch komplizierte Tatsachenfeststellungen getroffen werden (vgl. nur OVG Thüringen, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Gebührenbescheides bestehen, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 1997 - 2 S 1518/97 - juris, Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82

    Nachträgliches Ungültigwerden der Beitragssatzregelung durch Bekanntwerden neuer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 S 1604/82 - VBlBW 1984, 81, und vom 19. Oktober 2006 - 2 S 705/04 - juris, Rn. 24; ferner auch Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, Stand März 2009, § 8, Rn. 678l).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Dabei können im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weder schwierige Rechtsfragen abschließend entschieden noch komplizierte Tatsachenfeststellungen getroffen werden (vgl. nur OVG Thüringen, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - juris).
  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Nachveranlagungstatbestände können nun gemäß § 49 Abs. 4 Satz 2 KAG auch erstmals in eine Satzung aufgenommen werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2020 - 2 K 2005/18 - juris, Rn. 43; so schon angedeutet in VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 1998 - 2 S 1655/96 - juris, Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Eine solche liegt vor, wenn in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit übersteigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 2 S 399/97 - juris, Rn. 106).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (stRspr, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris, Rn. 71 und vom 23. März 2006 - 2 S 2842/04 - juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 S 1604/82 - VBlBW 1984, 81, und vom 19. Oktober 2006 - 2 S 705/04 - juris, Rn. 24; ferner auch Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, Stand März 2009, § 8, Rn. 678l).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
    Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (stRspr, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris, Rn. 71 und vom 23. März 2006 - 2 S 2842/04 - juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 2581/92

    Globalberechnung für einen Klärbeitragssatz

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09

    Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96

    Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1982 - 2 S 1679/80

    Ermittlung von Entwässerungsbeitragssätzen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

  • VG Hannover, 14.01.2022 - 1 A 1273/20

    Abwasserbeitrag; Anschlusskanal; Hofstelle; Kanalbaubeitrag; Nachverdichtung

    Anders als die Kommunalabgabengesetze einiger anderer Bundesländer existiert in Niedersachsen gerade keine Vorschrift, die bei nachträglichen Erhöhungen der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks eine Nachveranlagung ermöglichen würde (vgl. etwa § 29 Abs. 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg, ferner dazu VG Karlsruhe, Beschl. v. 17.11.2020 - 12 K 3661/20 -, juris Rn. 38 ff., wonach neben der gesetzlichen Regelung erforderlich ist, dass sich die Gemeinde eine Nachveranlagung durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat).
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