Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum und auf Wochenmärkten; Konsumverbot von Alkohol
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)
Rhein-Neckar-Kreis: Eilverfahren gegen pandemiebedingte Allgemeinverfügungen bleibt weitgehend ohne Erfolg
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rhein-Neckar-Kreis: Eilverfahren gegen pandemiebedingte Maskenpflicht - Corona-Virus
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (17)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20
Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Denn das Landratsamt XXX verfolgt damit das legitime Ziel, die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu unterbrechen und die Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung aufrecht zu erhalten und somit das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen und den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2020 - 1 S 1739/20 -, juris Rn. 32).Zur Erreichung dieses Zieles ist das gewählte Mittel, im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen und auf Märkten und vergleichbaren öffentlichen Marktveranstaltungen vorzuschreiben, vor dem Hintergrund des aktuellen Erkenntnis- und Forschungsstand voraussichtlich geeignet (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html/ [Abruf am 18.01.2021]; vgl. hierzu eingehend bereits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2020 - 1 S 1739/20 -, juris Rn. 33 ff.) und zur Erreichung des genannten Zieles auch erforderlich.
Hinzu kommt, dass die mit der Allgemeinverfügung XXX angeordneten Maßnahmen nur einen räumlich und zeitlich eng beschränkten Teilbereich des öffentlichen Lebens betreffen und der Antragsteller zu 1.) den Eingriffen in gewissem Umfang auf zumutbare Weise ausweichen kann, etwa indem er persönliche Einkäufe durch eine Verringerung der Frequenz und die Inanspruchnahme von Angeboten des Fernhandels reduziert (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2020 - 1 S 1739/20 -, juris Rn. 49 f. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10
§ 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Diese basiert mit § 4 Abs. 1 LVG i.d.F. vom 14.10.2008 und § 66 PolG i.d.F. vom 13.01.1992 auf tauglichen Ermächtigungsgrundlagen und wahrt das Zitiergebot nach Art. 61 Abs. 1 Satz 3 LV (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2010 - 11 S 1415/10 -, juris Rn. 26).Dies habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 14.09.2010 (- 11 S 1415/10 -) bereits bestätigt.
Da § 4 Abs. 1 LVG unter anderem bestimmt, dass die Ministerien, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, bestimmte Aufgaben, für die sie selbst zuständig sind, auf eine oder mehrere nachgeordnete Behörden durch Rechtsverordnung übertragen können, ergibt sich die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - anders als bei § 5 Abs. 3 LVG a.F., der der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14.09.2010 - 11 S 1415/10 - juris) zugrunde lag - eindeutig bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift.
- VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Denn anders als hinsichtlich des Sachverhalts, der dem von den Antragstellern zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.12.2020 (2 K 5102/20) zugrunde lag, bestehen hinsichtlich der durch die Allgemeinverfügung XXX geregelten Sachverhalte keine Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 Satz 2 LVwVfG.Mit der Anordnung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einem bestimmten, räumlich abgegrenzten Bereich sowie in Warteschlangen und auf Wochenmärkten und vergleichbaren öffentlichen Marktveranstaltungen bezieht sich die Allgemeinverfügung auf bestimmte hinreichend konkretisierte Lebenssachverhalte, die einer Regelung durch Allgemeinverfügung jedenfalls zugänglich sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2020 - 2 K 5102/20 -, juris Rn. 50 f. m.w.N.; zur Regelung eines Einzelfalls bei einem räumlich begrenzten Geltungsumfang siehe etwa auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 -, juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Mit der Anordnung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einem bestimmten, räumlich abgegrenzten Bereich sowie in Warteschlangen und auf Wochenmärkten und vergleichbaren öffentlichen Marktveranstaltungen bezieht sich die Allgemeinverfügung auf bestimmte hinreichend konkretisierte Lebenssachverhalte, die einer Regelung durch Allgemeinverfügung jedenfalls zugänglich sind (vgl. VG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.12.2020 - 2 K 5102/20 -, juris Rn. 50 f. m.w.N.; zur Regelung eines Einzelfalls bei einem räumlich begrenzten Geltungsumfang siehe etwa auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 -, juris Rn. 23).Aus dem allgemeinen Polizeirecht lassen sich daher insoweit keine zusätzlichen Anforderungen ableiten (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 -, juris Rn. 25 f. m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 26.10.2020 - 7 K 4209/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Insofern unterscheidet sie sich von der Allgemeinverfügung der Stadt XXX, die der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26.10.2020 (- 7 K 4209/20 - juris) zugrunde lag. - VG Stuttgart, 06.11.2020 - 15 K 3564/20
Betreuungsverbot für das Halten von Nutztieren und Pferden; Auflösung des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Bei § 4 Abs. 1 LVG handelt es sich aller Voraussicht nach um eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 28.05.2020 (vgl. an dieser Stelle auch die zahlreichen, die Frage einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage nicht problematisierenden Entscheidungen zu der ebenfalls allein auf § 4 Abs. 1 LVG gestützten Tierschutzzuständigkeitsverordnung: etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2020 - 15 K 3564/20 -, juris Rn. 40; VG Karlsruhe…, Urteil vom 14.03.2019 - 12 K 3450/16 -, juris Rn. 17; VG Karlsruhe…, Urteil vom 05.11.2018 - 12 K 2735/16 -, juris Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Im Parlamentsvorbehalt wurzelnde Bedenken, die sich in Bezug auf einige der seit März 2020 zur Pandemiebekämpfung durch Rechtsverordnung normierten Maßnahmen wie beispielsweise umfassende Betriebsschließungen ergeben haben (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2020 - 1 S 3396/20 -, juris Rn. 20 f. und grundlegend Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Ls. 3 und Rn. 37 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 -, juris Ls. und Rn. 28 ff.), bestehen in Bezug auf die von den Antragstellern im vorliegenden Verfahren beanstandeten Regelungen in der Allgemeinverfügung WWW aller Voraussicht nach nicht. - VG Karlsruhe, 14.03.2019 - 12 K 3450/16
Maßgabe, Schlachtschweine in Betäubungsfallen oder ähnlichen Einrichtungen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Bei § 4 Abs. 1 LVG handelt es sich aller Voraussicht nach um eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 28.05.2020 (vgl. an dieser Stelle auch die zahlreichen, die Frage einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage nicht problematisierenden Entscheidungen zu der ebenfalls allein auf § 4 Abs. 1 LVG gestützten Tierschutzzuständigkeitsverordnung: etwa VG Stuttgart…, Beschluss vom 06.11.2020 - 15 K 3564/20 -, juris Rn. 40; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2019 - 12 K 3450/16 -, juris Rn. 17; VG Karlsruhe…, Urteil vom 05.11.2018 - 12 K 2735/16 -, juris Rn. 23). - AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20
Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Eine darüber hinausgehende konkrete Gefahrenlage ist entgegen der von den Antragstellern zitierten Rechtsauffassung des Amtsgerichts Dortmund (Urteil vom 02.11.2020 - 733 OWi - 127 Js 75/20 - 64/20) nicht erforderlich. - VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Baugenehmigungsgebühr: Gebührenbefreiung für Bauvorhaben zum Zwecke der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Entgegen der Auffassung der Antragsteller dürfte es daher nicht darauf ankommen, ob die übrigen Vorschriften der IfSGZustV mit § 5 Abs. 3 und 4 LVG a.F. und § 66 PolG ihrerseits auf einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen beziehungsweise ein etwaiger Mangel der ursprünglichen Verordnung durch den Erlass der Änderungsverordnung geheilt worden wäre (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 -, juris Rn. 29). - VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4028/20
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen in …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20
Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 S 2087/20
Corona-Krise; CoronaVSchlachtBtrV BW vom 07.07.2020; Pflicht der Beschäftigten in …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 1 S 3396/20
Befristete Untersagung von Prostitutionsbetrieben wegen Coronavirus in …
- VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Hunden aus Litauen
- VG Neustadt, 05.11.2020 - 5 L 958/20
Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen: Maskenpflicht in Fußgängerzone nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
Maskenpflicht durch Allgemeinverfügungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Kostenentscheidung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2021 - 9 K 66/21 - dahingehend geändert, dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Antragsteller zu 8/9 und der Antragsgegner zu 1/9 tragen. - VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21
Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; …
Einer abschließenden Klärung ist diese in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung insgesamt uneinheitlich beantwortete Rechtsfrage (für die Zulässigkeit der Handlungsform eines Verwaltungsakts etwa VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 9 K 66/21 -, juris; gegen die Zulässigkeit der Handlungsform eines Verwaltungsakts in Konstellationen der vorliegenden Art vgl. etwa VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 7 L 951/20 -, juris; diese Rechtsfrage im Ergebnis offenlassend etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. April 2021 - 1 S 1122/21; VG Minden, Beschluss vom 08. Januar 2021 - 7 L 12/21 -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 03. Februar 2021 - 3 L 84/21.KO -, juris mit Tendenz - allerdings ohne nähere Begründung - zur Zulässigkeit der Handlungsform der Allgemeinverfügung; siehe auch bereits VG Sigmaringen, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 K 326/21 -, juris) auch in dem vorliegenden Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz nicht zugänglich.