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   VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20   

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https://dejure.org/2022,5053
VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20 (https://dejure.org/2022,5053)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2022 - 8 K 330/20 (https://dejure.org/2022,5053)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 8 K 330/20 (https://dejure.org/2022,5053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erhebung von Geldleistungen bei Verstößen gegen die Bindungen öffentlich-rechtlich geförderten Wohnraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldleistung; Belegungsbindung; Öffentlich-rechtliche Bindung; Wohnraumbindung; Verstoß; Förderzusage; Bewilligungsbescheid; Wohnberechtigung; Wohnberechtigungsschein; Ermessen; Mitverschulden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 14 A 1321/96
    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Darüber hinaus erfolgt die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bindungen im Interesse der Schonung öffentlicher Haushalte und der effektiven Verwirklichung der Förderungszwecke, nicht aber im Interesse des Vermieters oder Verfügungsberechtigten, die nach § 15 Abs. 1 LWoFG 2007 (sowie § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG 2007) zur selbstständigen Überprüfung der Berechtigungsnachweise und nach § 15 Abs. 5 LWoFG 2007 (sowie § 4 Abs. 6 WoBindG 2007) zur unverzüglichen oder fristgerechten Vorlage der Wohnungsberechtigungsscheine bei der zuständigen Stelle verpflichtet sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.2.1998 - 14 A 1321/96 -, juris Rn. 30 zu § 25 WoBindG).

    Die Annahme eines im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessenausübung beachtlichen Mitverschuldens käme daher allenfalls - wenn überhaupt - dann in Betracht, wenn die zuständige Stelle im maßgeblichen Zeitraum von den Verstößen Kenntnis gehabt hätte oder eine tatsächlich vorgenommene Belegungskontrolle fehlerhaft durchgeführt hätte (vgl. OVG NRW, Urteile vom 15.12.1993 - 14 A 2168/91 -, juris Rn. 39 ff. sowie vom 18.2.1998 - 14 A 1321/96 -, juris Rn. 30 ff. zum - allerdings verschuldensabhängig ausgestalteten - § 25 Abs. 1 WoBindG).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Auf den von der Klägerin im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwand, dass die Voraussetzungen einer Wohnberechtigung in diesen Zeiträumen jedenfalls in der Sache vorgelegen hätten, kommt es - jedenfalls auf Tatbestandsseite der §§ 26 und 15 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007 und § 32 Abs. 1 LWoFG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG 2007 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105, juris Rn. 23; Beschluss vom 13.8.1999 - 5 B 130.98 -, juris Rn. 3 zu § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG) - nicht an, weil § 15 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007 - wie bereits § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG in der Fassung vom 30. Juli 1980 (BGBl. I, 1120) und alle darauffolgenden Normfassungen - die Überlassung der Wohnung ausdrücklich vom Vorliegen und der Übergabe einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung abhängig macht.

    Auf eine mögliche Verletzung von Mitteilungspflichten nach § 17 Abs. 3 LWoFG 2007 hat die Beklagte die Verfügung indes nicht gestützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105, juris Rn. 21 zu § 25 WoBindG).

  • VG Karlsruhe, 11.08.2016 - 3 K 2786/15

    Rückzahlung von Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten für Bereitstellung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Er dient daher nicht der Rückabwicklung der durch den Förderungsbescheid bewilligten und auf Grundlage eines Darlehensvertrags ausgekehrten öffentlich-rechtlichen Förderung (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11.8.2016 - 3 K 2786/15 - juris Rn. 58, 62 ff.), die - freilich erst nach Aufhebung der Förderzusage - § 28 LWoFG 2007 ermöglicht, sondern - gegebenenfalls auch nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens (§ 16 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007) - der Kompensation einer jedenfalls partiellen Verfehlung des öffentlich-rechtlichen Förderungszwecks.

    Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007 wird die Förderung durch eine Förderzusage, das heißt einen schriftlichen Zuwendungsbescheid der Bewilligungsstelle gewährt, auch wenn die Abwicklung der Förderung im Wege eines Darlehensvertrags erfolgt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11.8.2016 - 3 K 2786/15 - juris Rn. 58, 62 ff.).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 5 B 130.98

    Voraussetzung für die Festsetzung einer Geldleistung gemäß § 25 Abs. 1 WoBindG

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Auf den von der Klägerin im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwand, dass die Voraussetzungen einer Wohnberechtigung in diesen Zeiträumen jedenfalls in der Sache vorgelegen hätten, kommt es - jedenfalls auf Tatbestandsseite der §§ 26 und 15 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007 und § 32 Abs. 1 LWoFG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG 2007 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105, juris Rn. 23; Beschluss vom 13.8.1999 - 5 B 130.98 -, juris Rn. 3 zu § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG) - nicht an, weil § 15 Abs. 1 Satz 1 LWoFG 2007 - wie bereits § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG in der Fassung vom 30. Juli 1980 (BGBl. I, 1120) und alle darauffolgenden Normfassungen - die Überlassung der Wohnung ausdrücklich vom Vorliegen und der Übergabe einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung abhängig macht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1993 - 14 A 2168/91

    Belegungskontrolle; Fehlbelegung; Verstoß gegen Belegungsbindung ; Fehlerfreie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Die Annahme eines im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessenausübung beachtlichen Mitverschuldens käme daher allenfalls - wenn überhaupt - dann in Betracht, wenn die zuständige Stelle im maßgeblichen Zeitraum von den Verstößen Kenntnis gehabt hätte oder eine tatsächlich vorgenommene Belegungskontrolle fehlerhaft durchgeführt hätte (vgl. OVG NRW, Urteile vom 15.12.1993 - 14 A 2168/91 -, juris Rn. 39 ff. sowie vom 18.2.1998 - 14 A 1321/96 -, juris Rn. 30 ff. zum - allerdings verschuldensabhängig ausgestalteten - § 25 Abs. 1 WoBindG).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
    Die Ermessensentscheidung der Beklagten ist insoweit betragsmäßig teilbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1981 - 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, juris Rn. 40).
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