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   VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21   

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VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21 (https://dejure.org/2021,5499)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2021 - 3 K 943/21 (https://dejure.org/2021,5499)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2021 - 3 K 943/21 (https://dejure.org/2021,5499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Karlsruher Schloss: Tribüne im Ehrenhof darf bei Fridays for Future-Kundgebung aufgestellt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karlsruher Schloss: Tribüne im Ehrenhof darf bei "Fridays for Future"-Kundgebung ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegener Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 -, juris Rn. 10; Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5, juris; Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 66-70 - Fraport ).

    Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs, die neben dem öffentlichen Straßenraum für die Durchführung von Versammlungen in Anspruch genommen werden können, sind zunächst solche, die der Öffentlichkeit allgemein geöffnet und zugänglich sind (BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 69 - Fraport ).

    Er steht damit zwar im Eigentum des Beigeladenen, ist zugleich aber für den Publikumsverkehr offen und schafft einen Raum des Flanierens, des Verweilens und der Begegnung, der dem Leitbild des öffentlichen Forums (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 70 - Fraport ) entspricht.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Art. 8 Abs. 1 GG umfasst das Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 3, 4).Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit sind bei Erlass beschränkender Verfügungen keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, die grundsätzlich der vollständigen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

    Eine das Versammlungsrecht beschränkende Verfügung darf nur ergehen, wenn bei verständiger Würdigung sämtlicher erkennbarer Umstände die Durchführung der Versammlung so wie geplant mit Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20

    Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Das Recht der freien Ortswahl umfasst mit anderen Worten nicht das Recht, fremdes Grundeigentum - insbesondere Orte, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind - nach Belieben in Anspruch zu nehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - BVerwG 7 C 34/91 -, juris Rn. 14).

    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegener Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 -, juris Rn. 10; Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5, juris; Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 66-70 - Fraport ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegener Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 -, juris Rn. 10; Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5, juris; Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 66-70 - Fraport ).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Beschluss vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Die Begründung erfordert eine nicht lediglich formelhafte, sondern auf den konkreten Fall abstellende, schlüssige und substantiierte Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und dass das Interesse des Betroffenen, zunächst von dem von ihm angegriffenen Verwaltungsakt nicht betroffen zu werden, hinter dieses besondere Interesse zurücktreten muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Dies ist vielmehr grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die jeweils in Rede stehenden Gegenstände und Hilfsmittel zur Verwirklichung des Versammlungszwecks funktional oder symbolisch für die kollektive Meinungskundgabe wesensnotwendig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.09.2012 - 1 L 254.12 -, juris Rn. 6 m.w.N.; siehe aber auch VG Berlin, Beschluss vom 05.06.2019 - VG 1 L 179.19 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Beschluss vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

  • VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19

    Auskunftsersuchen wegen Zweckentfremdung der Wohnung

  • VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12

    Versammlungsrecht: Notwendigkeit von Sitzgelegenheiten in einem Backstagebereich

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

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