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   VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16   

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VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16 (https://dejure.org/2017,44767)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2017 - 4 K 4738/16 (https://dejure.org/2017,44767)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 4 K 4738/16 (https://dejure.org/2017,44767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausnahme vom Ladenöffnungsverbot; Verkauf leicht verderblicher Ware aus eigener Herstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ladenöffnungszeiten; örtlich auftretendes Bedürfnis; Ausflugs- und Publikumsverkehr, Sonn- und Feiertag; leicht verderbliche Ware; Waren zum sofortigen Verzehr; landwirtschaftliche Produkte aus eigener Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Verkauf landwirtschaftlicher Produkte aus eigener Produktion an Sonn- und

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verkauf landwirtschaftlicher Produkte aus eigener Produktion an Sonn- und Feiertagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnahme vom Ladenöffnungsgesetz für den Verkauf landwirtschaftlicher Lebensmittel

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Verkauf landwirtschaftlicher Produkte aus eigener Produktion an Sonn- und Feiertagen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sonntäglicher Verkauf von Obst und Apfelsaft am Fähranleger Leopoldshafen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 51.79

    Speiseeis - Verderbliche Waren - Ladenschlußzeiten - Örtliches Bedürfnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Hierzu bedarf sie der besonderen sachlichen Rechtfertigung (s. BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - Rn. 32 ff., juris zu § 20 Abs. 2a LadSchlG).

    Der Gesetzgeber hat eine solche Abweichung nicht nur durch die Worte "Ausnahme" und "kann" gekennzeichnet, sondern auch den Ausnahmetatbestand genauer gefasst (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 33).

    Ausnahmen für das Feilhalten dieser Waren während der allgemeine Ladenschlusszeiten außerhalb von Verkaufsstellen dienen hiernach der Befriedigung eines kurzfristig - noch innerhalb der jeweiligen Ladenschlusszeit - zur Deckung anstehenden Bedürfnisses (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 34).

    Hierzu reicht es nicht aus, dass der Bedarf an leicht verderblichen Waren oder an Waren zum sofortigen Verzehr, Gebrauch oder Verbrauch überhaupt oder jedenfalls während der Ladenschlusszeiten nicht hinreichend gedeckt werden kann; das Gesetz verlangt vielmehr positiv, dass infolge örtlicher Besonderheiten gerade während der Ladenschlusszeiten ein anderen Ortes so nicht bestehender Bedarf nach den genannten Waren "auftritt" (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 35).

    Dazu gehören z. B. Sportveranstaltungen und Sportfeste, politische Kundgebungen unter freiem Himmel, örtliche Erholungsgebiete der Bevölkerung wie Vogelparks, zoologische Gärten und Badeseen mit beschränkter Öffnungs- oder Besuchszeit, Zirkusveranstaltungen, Volksmärsche, Volksgruppentreffen, Festivals und Volksfeste, die nicht den Vorschriften des III. Titels der Gewerbeordnung unterliegen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.02.1979 - VI 3957/78 - Rn. 24, juris zu § 20 Abs. 2a LadSchlG unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.02.1976 - 1 C 35.74 - GewArch. 1976, 171 ff.; nachgehend: BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 31, 35).

  • BVerwG, 22.11.1988 - 1 C 43.86

    Sonn- und Feiertag - Verkaufsverbot - Speiseeis - Süßware - Straßenverkauf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    28 Zu den leicht verderblichen Waren und solchen zum sofortigen Verzehr rechnen u.a. frisches und zum sofortigen Verzehr bearbeitetes Fleisch, Käse, Speiseeis und Blumen (s. BVerwG, Urteil vom 22.11.1988 - 1 C 43.86 - juris Rn. 14 zu Speiseeis).

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers, es bestehe an der M.er Fähre eine starke Nachfrage nach Obst, Früchten und Apfelsaft aus eigener Herstellung ist anzumerken, dass es Sache des Gesetzgebers ist, in den Grenzen des Ladenschlussgesetzes Ausnahmen von den Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen zu schaffen, um den gegebenenfalls auch gewandelten Wünschen der Bevölkerung, an Ausflugszielen frische Produkte wie Obst zu essen, Rechnung zu tragen (siehe BVerwG, Urteil vom 22.11.1988 - 1 C 43.86 - aaO, Rn. 15 zu § 10 LadSchlG und zu Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Das in dieser Bestimmung normierte grundsätzliche Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 - Rn. 120, juris).

    So verursachen insbesondere die gewachsene Mobilität der Bevölkerung, die Nutzung von vielfältigen Angeboten der sogenannten Freizeitindustrie und der Ausbau von Urlaubs- und Erholungsgebieten einen vermehrten Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten (BVerfG, Urteil vom 09.06.2004, aaO, Rn. 186 zu § 3 LadSchlG i. d. F. v. 07.07.2005).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 4 B 537/17

    Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass des Maimarkts; Gewährleistung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Dass das Regel-Ausnahme-System im Ladenschlussgesetz strengen Anforderungen unterliegt, zeigt sich auch an anderen Vorschriften des Ladenschlussgesetzes, unter anderem an der Regelung des § 14 LadSchlG zu weiteren Verkaufssonntagen (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - Rn. 23 ff., juris; OVG NW, Beschl. v. 05.05.2017 - 4 B 520/17 - und - 4 B 537/17 - Rn. 10, jeweils in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 4 B 520/17

    Mehrtägige internationale Leitmesse als Anlass für die Sonntagsöffnung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Dass das Regel-Ausnahme-System im Ladenschlussgesetz strengen Anforderungen unterliegt, zeigt sich auch an anderen Vorschriften des Ladenschlussgesetzes, unter anderem an der Regelung des § 14 LadSchlG zu weiteren Verkaufssonntagen (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - Rn. 23 ff., juris; OVG NW, Beschl. v. 05.05.2017 - 4 B 520/17 - und - 4 B 537/17 - Rn. 10, jeweils in juris).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Dass das Regel-Ausnahme-System im Ladenschlussgesetz strengen Anforderungen unterliegt, zeigt sich auch an anderen Vorschriften des Ladenschlussgesetzes, unter anderem an der Regelung des § 14 LadSchlG zu weiteren Verkaufssonntagen (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - Rn. 23 ff., juris; OVG NW, Beschl. v. 05.05.2017 - 4 B 520/17 - und - 4 B 537/17 - Rn. 10, jeweils in juris).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Der bloße Zeitablauf genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 07.02.1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ff, 343; vgl. zum Ganzen: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl., 2014, § 53 Rn. 23 ff. m.w.N.; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl., § 37 Rn. 17 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 11.02.1997, NJW 1998, 329 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz 144 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 14.04.1959 - 7 K 1071/59
    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Ein Obstverkaufsstand ist eine "Verkaufsstelle", die gemäß § 3 LadÖG den allgemeinen Ladenschlusszeiten unterliegt (s. VG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.1959 - 7 K 1071/59 - juris).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I C 35.74

    Feilhalten von Schriften während der allgemeinen Ladenschlusszeiten außerhalb von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Dazu gehören z. B. Sportveranstaltungen und Sportfeste, politische Kundgebungen unter freiem Himmel, örtliche Erholungsgebiete der Bevölkerung wie Vogelparks, zoologische Gärten und Badeseen mit beschränkter Öffnungs- oder Besuchszeit, Zirkusveranstaltungen, Volksmärsche, Volksgruppentreffen, Festivals und Volksfeste, die nicht den Vorschriften des III. Titels der Gewerbeordnung unterliegen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.02.1979 - VI 3957/78 - Rn. 24, juris zu § 20 Abs. 2a LadSchlG unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.02.1976 - 1 C 35.74 - GewArch. 1976, 171 ff.; nachgehend: BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 31, 35).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
    Hierunter sei jedes Ereignis zu verstehen, das ein vorübergehendes Bedürfnis nach bestimmten Waren voraussetze (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167 ff.).
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