Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7115
VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14 (https://dejure.org/2015,7115)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2015 - 9 K 1815/14 (https://dejure.org/2015,7115)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 9 K 1815/14 (https://dejure.org/2015,7115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwirken eines Verwaltungsaktes durch das pflichtwidrige Unterlassen von Angaben

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Unterstützung; Heilfürsorge; Wohnungsfürsorge - Erwirken durch Unterlassen; Billigkeitsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Nicht entscheidend ist dagegen, dass sie Ursache seines Erlasses als solchem waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 48, Rn. 116).

    Insoweit kommt es also allein auf die objektive Unrichtigkeit seiner Angaben an (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12

    Postbeamtenkrankenkasse; Liquidation einer privatärztlichen Leistung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Raum für eine derartige Entscheidung ist in § 48 LVwVfG nicht vorgesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 S 2314/12 -, juris).
  • OVG Thüringen, 27.04.2004 - 2 KO 433/03

    Rücknahme einer noch nicht ausgezahlten Zuwendung; Grundsätze unzulässiger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Demgegenüber gibt es allerdings auch Stimmen, die, wenngleich ohne nähere oder spezifische Begründung für den vorliegenden Fall, das Unterlassen von erforderlichen Angaben dem aktiven Tun gleichstellen (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 27. April 2004 - 2 KO 433/03 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 48, Rn. 117).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Folgt das Verwaltungshandeln dieser Regel, müssen Ermessenserwägungen der Behörde im Rücknahmebescheid nicht näher dargestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Maßgeblich ist dabei, dass sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Erstattungspflichtigen nur auf die tatsächlichen Voraussetzungen der die Rücknahme auslösenden Rechtswidrigkeit, nicht auch auf die Rechtswidrigkeit selbst beziehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 33.96 -, BVerwGE 105, 354).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    Die Ankündigung, auf entsprechenden Antrag eine Ratenzahlung zu bewilligen, genügt insoweit nicht (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 -, NVwZ-RR 2014, 274).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.1994 - 4 M 2959/94

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gewährter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
    In diesem Sinne wird in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten, dass ein Unterlassen nicht von § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG erfasst wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Juni 1994 - 4 M 2959/94 -, NVwZ-RR 1995, 40, allerdings zu § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 13/15

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Genehmigung der Befreiung von den

    Dem Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben steht es gleich, wenn der Betroffene es unterlässt, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 19.02.2015 - 9 K 1815/14 - juris Rn. 33; VG München, Urt. v. 25.06.2015, M 12 K 14.4230, BeckRS 2016, 40469; Kopp/Ramsauer, a.a.O ., § 48 Rn. 117).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 2 S 994/15

    Rechtswidrige Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfeleistungen wegen Fehlens

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.02.2015 - 9 K 1815/14 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
  • VG Augsburg, 17.10.2019 - Au 2 K 19.333

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer Versorgungskürzung nach § 35 VersAusglG

    Dem Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben steht es gleich, wenn der Betroffene es unterlässt, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 19.2.2015 - 9 K 1815/14 - juris Rn. 33).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15

    Einwirken eines Verwaltungsakts durch unrichtige Angaben

    Zur Begründung hat die Kammer in ihrem Urteil vom 19.02.2015 - 9 K 1815/14 -, juris Folgendes ausgeführt:.
  • VG München, 25.06.2015 - M 12 K 14.4230

    Rücknahme, Ruhegeldbescheid, Mitteilungspflicht, Änderung der Rentenleistungen,

    Dem Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben steht es gleich, wenn der Betroffene es unterlässt, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war (vgl. VG Karlsruhe, U. v. 19.2.2015 - 9 K 1815/14 - juris Rn. 33; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 117).
  • VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402

    Rücknahme eines Ruhegeldbescheides

    Dem Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben steht es gleich, wenn der Betroffene es unterlässt, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 19.2.2015 - 9 K 1815/14 - juris Rn. 33; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht