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   VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18   

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VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18 (https://dejure.org/2020,20878)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.06.2020 - 3 K 11632/18 (https://dejure.org/2020,20878)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 3 K 11632/18 (https://dejure.org/2020,20878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 29.06.2022)

    Bild kontra Verfassungsgericht: Karlsruhe war zu maulfaul

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 13.07.2018 (1 BvR 670/13) die Verfassungsbeschwerde der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG) zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 04.10.2018 teilte das Bundesverfassungsgericht durch Oberamtsrat ... im Auftrag des Vizepräsidenten nach Kenntnisnahme durch die Berichterstatterin in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 670/13 und Zustimmung des Vorsitzenden des Ersten Senates mit, dass dem Auskunftsbegehren weiter nicht entsprochen werden könne.

    die Beklagte zu verurteilen, ihm den Namen und die Anschrift des Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 670/13 zu nennen.

    Der Kläger hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht weder aus § 35b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG (2.1) oder § 35b Abs. 1 Satz 3 BVerfGG (2.2) noch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (2.3) einen Anspruch auf die Nennung des Namens und der Anschrift des Verfahrensbevollmächtigten in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 670/13.

    Einem Interesse an dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 670/13 ist dabei indes bereits mit der Veröffentlichung einer anonymisierten Beschlussfassung weitreichend Rechnung getragen.

    Der Kläger hat ein spezifisches journalistisches Interesse an dem Namen und der Anschrift des Verfahrensbevollmächtigten im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 670/13 nicht schlüssig dargelegt; er hat ein solches zu keinem Zeitpunkt auch nur substantiiert behauptet.

  • BVerwG, 25.10.2018 - 7 C 6.17

    Kein Anspruch auf Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    2.3.1 Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht in Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers einen - im Ergebnis mit den Gewährleistungen des Art. 10 EMRK gleichlaufenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2020 - BVerwG 10 C 18.19 - juris, Rn. 37) - verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden im funktionalen Sinne (BVerwG, Urteil vom 28.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 15 m.w.N.), soweit die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Aufgrund des in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (st. Rspr.; BVerwG, Urteil vom 25.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 13 m.w.N.; Urteil vom 20.02.2013 - BVerwG 6 A 2.12 - juris, Rn. 29).

    Hiernach unterfällt die Wahrnehmung der rechtsprechenden Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Anwendungsbereich des presserechtlichen Auskunftsanspruchs aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 15 ff. für die Immunitätsangelegenheiten als Teil der parlamentarischen Aufgaben des Deutschen Bundestages).

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Für die Abgrenzung der spruchrichterlichen Tätigkeit im Sinne des Art. 92 GG von den Aufgaben der Gerichtsverwaltung ist eine funktionelle Betrachtungsweise zugrunde zu legen, welche die verfassungsrechtlichen Vorgaben und traditionelle oder durch den Gesetzgeber vorgenommene Qualifizierungen berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 - juris, Rn. 18).

    Von der Ausübung rechtsprechender Gewalt kann danach nicht schon dann gesprochen werden, wenn ein staatliches Gremium mit unabhängigen Richtern im Sinne der Art. 92 ff. GG besetzt ist; vielmehr wird der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 - juris, Rn. 18).

    Hiernach gehört die Erteilung von Auskünften aus einem gerichtlichen Verfahren gegenüber einem nicht beteiligten Dritten nach dem traditionellen Verständnis, wie es in den gesetzlichen Regelungen der Prozessordnungen - etwa in § 299 Abs. 2 ZPO, auf den auch § 173 Satz 1 VwGO, § 155 Satz 1 FGO und § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG verweisen - Ausdruck gefunden hat, nicht zum Kernbereich der rechtsprechenden Tätigkeit (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 - juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    1.2.1 Ob eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art ist, richtet sich danach, ob der geltend gemachte Anspruch in einem Rechtsverhältnis wurzelt, das maßgeblich durch Verfassungsrecht geprägt ist (BVerwG, Urteil vom 15.07.2016 - BVerwG 9 A 16.15 - juris, Rn. 18).

    Entscheidend ist somit, welche Ebene des Rechtssystems - die verfassungsrechtliche oder die einfachrechtliche - das dem Streit zugrundeliegende Rechtsverhältnis prägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.2003 - 2 BvG 1/02, 2 BvG 2/02 - juris, Rn. 15; Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - juris, Rn. 106, 176; BVerwG, Urteil vom 24.01.2007 - BVerwG 3 A 2.05 - juris, Rn. 15; Urteil vom 15.07.2016 - BVerwG 9 A 16.15 - juris, Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Die verfassungsrechtlich verbürgte Pressefreiheit umfasst auch das Recht, sich über gerichtliche Verfahren - zumal von hervorgehobener Bedeutung wie die des Bundesverfassungsgerichts - zu informieren und hierüber zu berichten; dies kann grundsätzlich auch die Nennung des Namens eines anwaltlichen Bevollmächtigten erfassen (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 11.09.2013 - 1 S 509/13 - juris, Rn. 31 ff.).

    Zwar darf die Durchsetzung eines journalistischen Informationsinteresses nicht von einer staatlichen Bewertung des Informationsanliegens abhängig gemacht werden; die Presse muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, welche Informationen für sie vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Berichterstattung im Recherchewege aufzubereiten (BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - BVerwG 7 C 24.15 - juris, Rn. 41; VGH Mannheim, Urteil vom 11.09.2013 - 1 S 509/13 - juris, Rn. 43).

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Eine pauschalierte Rechtsgütervorrangregelung und ein Ausschluss einzelner behördlicher Funktionsbereiche kommen aufgrund einer typisierenden Interessengewichtung und -abwägung ausnahmsweise in Betracht (siehe BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 33.17 - juris, Rn. 14, 18).

    2.3.3 Ungeachtet dessen scheiterte auch der presserechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, soweit man diesen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht nicht schon durch den Gesetzgeber im Rahmen des ihm zukommenden weiten Ausgestaltungsspielraums auf der Grundlage seiner Annexkompetenz aus Art. 94 Abs. 2 Satz 1 GG in geeigneter Weise mit § 35b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG als einfachgesetzlich realisiert ansieht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 33.17 - juris, Rn. 14), jedenfalls daran, dass der Kläger ein konkretes journalistisches Interesse an der begehrten Information nicht dargelegt hat.

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    2.3.1 Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht in Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers einen - im Ergebnis mit den Gewährleistungen des Art. 10 EMRK gleichlaufenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2020 - BVerwG 10 C 18.19 - juris, Rn. 37) - verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden im funktionalen Sinne (BVerwG, Urteil vom 28.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 15 m.w.N.), soweit die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Dieser Anspruch fordert grundsätzlich eine Abwägung des Informationsinteresses der Presse mit den gegenläufigen schutzwürdigen Interessen im Einzelfall; dabei darf er in seinem materiellen Gehalt nicht hinter demjenigen der im Wesentlichen inhaltsgleichen, auf eine Abwägung zielenden Auskunftsansprüche nach den Landespressegesetzen zurückbleiben (st. Rspr; zuletzt BVerwG, Urteil vom 30.01.2020 - BVerwG 10 C 18.19 - juris, Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2011 - 3 S 1616/11

    Beschwerde gegen Akteneinsichtsgewährung durch Gerichtspräsidenten - Keine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Nach einhelliger Rechtsprechung werden die Gerichte bei der Erteilung von Auskünften aus gerichtlichen Verfahren an verfahrensfremde Dritte verwaltend tätig (so dezidiert zu § 299 Abs. 2 ZPO nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens BGH, Beschluss vom 29.04.2015 - XII ZB 214/14 - juris, Rn. 11; BFH, Beschluss vom 01.03.2016 - VI B 89/15 - juris; s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 S 1616/11, Rn. 4).

    Im Übrigen lässt sich auch aus der Delegation der Entscheidungszuständigkeit für die Auskunftserteilung an Dritte von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als Leiter der Gerichtsverwaltung an die bezeichneten Mitglieder des erkennenden Senats eine abweichende Qualifizierung als Akt der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts nicht herleiten (vgl. hierzu für die Verwaltungsgerichtsbarkeit VGH Mannheim, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 S 1616/11 - juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 13.15

    Geltendmachung eines auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    1.3 Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, um einen Auskunftsanspruch gemäß § 35b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG oder nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geltend zu machen, da dieser nach der gesetzlichen Regelung primär auf ein tatsächliches Handeln der Beklagten und nicht auf eine der Erteilung der Auskunft vorausgehende gesonderte und als Verwaltungsakt zu qualifizierende Entscheidung gerichtet ist (vgl. für den presserechtlichen Auskunftsanspruch BVerwG, Beschluss vom 03.05.2016 - BVerwG 7 C 13.15 - juris, Rn. 4 mw.N.; zur Abgrenzung s.a. BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - BVerwG 6 A 2.07 - juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18
    Entscheidend ist somit, welche Ebene des Rechtssystems - die verfassungsrechtliche oder die einfachrechtliche - das dem Streit zugrundeliegende Rechtsverhältnis prägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.2003 - 2 BvG 1/02, 2 BvG 2/02 - juris, Rn. 15; Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - juris, Rn. 106, 176; BVerwG, Urteil vom 24.01.2007 - BVerwG 3 A 2.05 - juris, Rn. 15; Urteil vom 15.07.2016 - BVerwG 9 A 16.15 - juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

  • BFH, 01.03.2016 - VI B 89/15

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 AV 5.16

    Abdrängende Sonderzuweisung für Strafsachen greift auch für die den

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation,

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 4 E 964/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zuständigkeit des Verwaltungsrechtswegs

  • VG Karlsruhe, 15.03.2022 - 19 K 1107/21

    Akteneinsicht in Entscheidungsentwürfe und Voten des Bundesverfassungsgerichts

    Nichts Anderes gilt für die Einsicht in die Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts, da die Entscheidung hierüber nach § 35b Abs. 1 BVerfGG - auch in Ansehung der besonderen Stellung des Bundesverfassungsgerichts - nicht die Kriterien für den Kernbereich der Rechtsprechung erfüllt (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 19.06.2020 - 3 K 11632/18 - juris, Rn. 21).

    Aus der Zuständigkeitsregelung des § 35 Abs. 1 Satz 1 GOBVerfG folgt schließlich nichts Gegenteiliges, da die interne Zuständigkeitsübertragung die Rechtsnatur der Entscheidung nicht verändert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.10.2011 - 3 S 1616/11 - juris, Rn. 4; VG Karlsruhe, Urt. v. 19.06.2020 - 3 K 11632/18 - juris, Rn. 22).

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