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   VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07   

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VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07 (https://dejure.org/2007,7255)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 K 2219/07 (https://dejure.org/2007,7255)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 K 2219/07 (https://dejure.org/2007,7255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlungen; Gebührenerhöhung; Förderung gemeinnütziger Sammelorganisationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegendes öffentliches Interesse bei einer durch eine gewerbliche Altpapiersammlung ("Blaue Tonne") bedingten und zu einer unzumutbaren Erhöhung führenden der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erhobenen Gebühren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Altpapiersammlungen

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Blaue Tonne in Karlsruhe kann kommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Blaue Tonne" in Karlsruhe kann kommen - Eilantrag einer Entsorgungsfirma gegen Verbot zur Einsammlung und Verwertung von Altpapier erfolgreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 10 S 2614/97

    Überlassung von Bioabfällen an den Entsorgungsträger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07
    Insbesondere kann eine Eigenverwertung der Abfallerzeuger und -besitzer nicht darin gesehen werden, dass sie das Altpapier einem privaten Entsorger zur Verfügung stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.1998 - 10 S 2614/07 -, NVwZ 1998, 1200).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05

    Sammlung von Altpapier; Beeinträchtigung öffentlicher Interessen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07
    Die Kammer lässt die von der Antragsgegnerin unter Berufung auf Entscheidungen anderer Gerichte bejahte Frage dahinstehen, ob ein einer gewerblichen Sammlung entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse bereits dann besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der gewerblichen Sammlung der Einstieg in eine flächendeckende Altpapiererfassung auf Dauer geplant ist (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).
  • VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04

    Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07
    Die Kammer lässt die von der Antragsgegnerin unter Berufung auf Entscheidungen anderer Gerichte bejahte Frage dahinstehen, ob ein einer gewerblichen Sammlung entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse bereits dann besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der gewerblichen Sammlung der Einstieg in eine flächendeckende Altpapiererfassung auf Dauer geplant ist (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04

    Gewerbliche Abfallsammlungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07
    Eine solche Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht wird oder wenn die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 122/04
    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07
    Eine solche Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht wird oder wenn die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris).
  • VG Freiburg, 27.12.2007 - 4 K 2442/07

    Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen; Ausnahme von der

    Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen, zu denen auch Altpapier, Pappe und Kartonagen gehören (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 K 2219/07 - Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 13 RdNr. 14), abweichend von den §§ 5 Abs. 2 und 11 Abs. 1 KrW-/AbfG verpflichtet, dieses den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen.

    Von einem entgegenstehenden öffentlichen Interesse ist nach allgemeiner Auffassung dann auszugehen, wenn der Bestand und die Funktionsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Entsorgungssysteme gefährdet wäre (Kunig/Paetow/Versteyl, a.a.O., § 13 RdNr. 37, m.w.N.; Frenz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz , 3. Auf. 2002, § 13 RdNr. 9 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007, a.a.O, m.w.N.).

    Aber selbst eine Gebührenerhöhung um den Betrag von 10 EUR wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe im Beschluss vom 19.09.2007 (a.a.O.) im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des Abfallentsorgungssystems als nicht unzumutbar angesehen.

    Die Zwecke und Zielvorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden vom Gesichtspunkt der Entsorgungssicherheit bestimmt, nicht vom Gesichtspunkt der Förderung gemeinnütziger Organisationen (so VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007, a.a.O.).

    Dies kann nicht generell immer dann angenommen werden, wenn einzelne Abfallarten über eine private gewerbliche Sammlung entsorgt werden und dies für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung (lediglich) zu Einnahmeausfällen führt, die durch Gebührenerhöhungen von maximal 10 EUR pro Jahr und Haushalt ausgeglichen werden müssen (vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. September 2007 - 3 K 2219/07 - wird zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 05.03.2008 - Au 4 K 07.1706

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen;

    Die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung könnte dann gefährdet sein, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtung erforderlicher Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht würde oder wenn die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. VG Karlsruhe vom 19.9.2007, Az 3 K 2219/07 m.w.N.).

    Denn ihm kommt nach dem KrW-/AbfG zumindest eine Reserve- bzw. Auffangfunktion zu (vgl. Niedersächsisches OVG vom 24.1.2008, a.a.O., VG Karlsruhe vom 19.9.2007, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Vor diesem Hintergrund verliert deshalb auch die höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärte Frage, ob im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG eine Drittbeauftragung im Sinne des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG zulässig ist oder nicht, ihre entscheidende Bedeutung (so im Ergebnis auch Niedersächsisches OVG vom 24.1.2008, Az. 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07 sowie VG Karlsruhe vom 19.9.2007, Az. 3 K 2219/07, Juris).
  • VG Hamburg, 03.04.2008 - 4 E 880/08
    Denn bereits seit Jahren ist die Teilnahme privater Entsorger bei der Abfallentsorgung von Privathaushalten nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG rechtlich umstritten (zugunsten der Privaten z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004, juris, bzgl. eines Schrottsammlers; und VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007, 3 K 2219/07, a.a.O., bzgl. PPK).
  • VG Göttingen, 30.06.2008 - 4 B 94/08

    Überlassungspflicht gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen

    Im Übrigen sind PPK-Abfälle aus privaten Haushaltungen im Regelfall ungefährlich und lagerfähig, d.h. bedürfen nicht der dringenden Abfuhr (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 K 2219/07 -, [...] Rn. 22).
  • VG Schwerin, 21.02.2008 - 7 B 613/07
    Seitens des Antragsgegners wurde bislang offenbar auch kein Anlass gesehen, eine nicht ordnungsgemäße Verwertung zu beanstanden (vgl. zu diesem Komplex auch VG Karlsruhe, B. v. 19.09.2007 - 3 K 2219/07 -, zit. nach juris).
  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 19. September 2007 ( AbfallR 2007, 233, vollständig abgedruckt bei juris) darauf abgestellt, dass einer Sammlung kein überwiegendes öffentlich rechtliches Interesse im Sinne des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegenstehe, wenn eine gewerbliche Altpapiersammlung voraussichtlich nicht zu einer unzumutbaren Erhöhung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erhobenen Gebühren führe.
  • VG Greifswald, 21.02.2008 - 5 B 46/08

    Gewerbliche Sammlung von sogenannten PKK-Abfällen

    OVG, Beschl. v. 24. Januar 2008 - 7 ME 192/07 -, m.w.N.; zit.n.juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 K 2219/07 -, AbfallR 2007, 233, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Urteil vom 09.11.2006 - B 2 K 05.661 -, zitiert nach juris.
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