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   VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04   

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VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04 (https://dejure.org/2007,26018)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2007 - 7 K 851/04 (https://dejure.org/2007,26018)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2007 - 7 K 851/04 (https://dejure.org/2007,26018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Auf die konkrete Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, MMR 2006, 217 m.w.N.; BVerfGE 106, 28 ).

    Auch der Zugriff auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.2006, a.a.O., m.w.N.).

    Art. 10 Abs. 1 GG soll einen Ausgleich für die technisch bedingte Einbuße an Privatheit schaffen und will den Gefahren begegnen, die sich aus dem Übermittlungsvorgang einschließlich der Einschaltung eines Dritten ergeben (BVerfG, Beschl. v. 02.03.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04

    Gerichtliche Ermittlungsanordnung im Klageerzwingungsverfahren; Strafbarkeit des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Entgegen der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 - sei die Beklagte bei Erlass des Nutzungsverbots davon ausgegangen, dass sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Unternehmen i. S. des Telekommunikationsrechts sein könne.

    Denn sie hatte die Nutzung ihrer Telekommunikationsanlage zu Zwecken gestattet, die nicht im unmittelbaren oder nur mittelbaren Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben standen, so dass sie dadurch auch außerhalb ihres hoheitlichen Aufgabengebietes tätig geworden war und sich deshalb nicht mehr auf ihre hoheitliche Stellung zurückziehen konnte (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Karlsruhe, B. v. 10.01.2005, - 1 Ws 152/04 -, DuD 2005, 167 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Mit ihm begehrt der Kläger die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes, für dessen Zulässigkeit ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse erforderlich ist (vgl. nur BVerwGE 77, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93

    Anfechtung einer Sperrzeitverlängerung - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Danach ist für eine vorbeugende Unterlassungsklage kein Raum, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1993 - 14 S 1946/93 -, NVwZ-RR 1994, 362 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorbemerkung § 40 Rd. Nrn. 33 ff.; Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl., Vor § 40 Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91

    Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Danach ist für eine vorbeugende Unterlassungsklage kein Raum, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1993 - 14 S 1946/93 -, NVwZ-RR 1994, 362 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorbemerkung § 40 Rd. Nrn. 33 ff.; Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl., Vor § 40 Rn. 25).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG ist entwicklungsoffen und umfasst nicht nur die bei Entstehung des Gesetzes bekannten Arten der Nachrichtenübertragung, sondern auch neuartige Übertragungstechniken (vgl. BVerfGE 46, 120 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Dabei erstreckt sich die Schutzwirkung des Grundrechts auch auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozess, der sich an die Kenntnisnahme von geschützten Kommunikationsvorgängen anschließt, und den Gebrauch, der von den erlangten Kenntnissen gemacht wird (vgl. zum Ganzen. BVerfGE 100, 313, 358 f.; Hömig (Hrsg.), Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 10 Rn. 10).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Auf die konkrete Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, MMR 2006, 217 m.w.N.; BVerfGE 106, 28 ).
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