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   VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13   

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VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13 (https://dejure.org/2015,16840)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2015 - 6 K 2873/13 (https://dejure.org/2015,16840)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 (https://dejure.org/2015,16840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Berufswaffenträgern wegen Aufbewahrungsverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Berufswaffenträgers aufgrund mehrerer Aufbewahrungsverstöße

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2b WaffG, § 5 WaffGDV
    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Berufswaffenträgern wegen Aufbewahrungsverstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2b; DVOWaffG § 5
    Waffenrecht - Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Berufswaffenträgern wegen Aufbewahrungsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93, Rdnr. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655, Rdnr. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711, Rdnr. 7 ).

    Angesichts des gesetzlichen Präventivzwecks kann schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Oberverwaltungsgericht Lüneburg , Beschluss vom 19.04.2010 - 11 LA 389/09, Rdnr. 3;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Diese Maßgaben dienen nicht zuletzt auch dem Schutz des Berechtigten sowie des Kontrollpersonals (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 03.03.2014 - 6 B 36.13, Rdnr. 5; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 15.05.2013 - 20 A 419/11, Rdnrn. 39 ff. m.w.N. ).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13

    Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Diese Maßgaben dienen nicht zuletzt auch dem Schutz des Berechtigten sowie des Kontrollpersonals (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 03.03.2014 - 6 B 36.13, Rdnr. 5; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 15.05.2013 - 20 A 419/11, Rdnrn. 39 ff. m.w.N. ).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08, Rdnr. 5 m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93, Rdnr. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655, Rdnr. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711, Rdnr. 7 ).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93, Rdnr. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655, Rdnr. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711, Rdnr. 7 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Angesichts des gesetzlichen Präventivzwecks kann schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Oberverwaltungsgericht Lüneburg , Beschluss vom 19.04.2010 - 11 LA 389/09, Rdnr. 3;
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93, Rdnr. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11, Rdnr. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655, Rdnr. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711, Rdnr. 7 ).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13
    Er verkennt dabei, dass es sich bei den Aufbewahrungsvorschriften um zentrale waffenrechtliche Regelungen handelt, welche der Umsetzung eines der vordringlichsten und wichtigsten Ziele des Waffengesetzes dienen, nämlich das Abhandenkommen sowie die unbefugte Ansichnahme von Waffen und Munition durch unbefugte Dritte zu verhindern (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758, Rdnr. 12 ).
  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Die Verwahrung eines geladenen Revolvers widerspricht grundlegenden Vorsichts- und Sorgfaltsmaßgaben (zu "geladenen" Revolvern: VG Hamburg, Urt. v. 9.2.2016, 4 K 2176/15, juris Rn. 2, 4 u. 22 ff.; VG Karlsruhe, Urt. v. 20.3.2015, 6 K 2873/13, juris Rn. 4 u. 26; zu "durchgeladenen" Waffen: BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, 6 B 36/13, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2013, 20 A 419/11, juris Rn. 44; zu "unterladenen" Waffen: VGH München, Beschl. v. 15.3.2019, 21 CS 17.2281, juris Rn. 17; Beschl. v. 27.7.2018, 21 CS 17.2506, juris Rn. 10).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22.01.2014 - 20 L 1552/13 - juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird, was etwa dann der Fall ist, wenn es sich bei dem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13) oder ein Augenblicksversagen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 20.3.2015 - 6 K 2873/13 - juris Rn. 29) handelt.
  • VG Schwerin, 21.04.2023 - 3 B 510/23

    Keine Verlängerung eines Jagdscheins im einstweiligen Rechtsschutz bei

    "Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 20 L 1552/13 -, juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29)" (VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 56).
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