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   VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10, 4 K 2737/10   

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VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10, 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,1918)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2011 - 4 K 2211/10, 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,1918)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2011 - 4 K 2211/10, 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,1918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung in Heidelberg im Wege der Ordnungsverfügung wegen Verstoßes gegen aufgegebene Untersagungen; Verstoß gegen die Untersagung des Verkaufs von Getränken "To Go" als Grund zur Beschränkung der Außenbewirtschaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Heidelberg: Beschränkung der Außengastronomie in der Altstadt rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Eine Untersagung bzw. Beendigung einer unerlaubten Sondernutzung kommt insbesondere in Betracht, um eine mit ihr verbundene Behinderung/Gefährdung des Gemeingebrauchs zu vermeiden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.02.2009, a.a.O., unter Hinweis auf Beschl. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, VBlBW 2006, 239; zum Ganzen: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, Straßenrecht, Rn. 247 ff., 250 ff. m.w.N.).

    Eine solche Beschlussfassung des Gemeinderats ist jedoch entbehrlich, wenn die Ablehnung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis, wie hier, nicht auf städtebauliche oder baugestalterische Erwägungen gestützt, sondern mit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Fußgängerzone begründet worden ist (vgl. zu Werbetafeln in einer Fußgängerzone: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, VBlBW 2006, 239 m.w.N.; Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 252 ).

    In diesem Fall, in dem es um originär wegerechtliche Erwägungen geht, bedarf es keiner Beschlussfassung des Gemeinderats über entsprechende Richtlinien, auch wenn darin eine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis (z. B. einer faktischen Duldung der aufgestellten Werbetafeln/Werbeträger) liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006, a.a.O.).

    Die auf die Sicherheit und Leichtigkeit des widmungsgemäßen (Fußgänger-)Verkehrs bezogenen Erwägungen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bzw. Untersagung einer unerlaubten Sondernutzung sind dagegen originär wegerechtlicher Natur (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006, a.a.O.), sie bedürfen keiner Beschlussfassung im Gemeinderat.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    33 Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg erfasst das Ermessensprogramm des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung in erster Linie nur spezifisch straßenrechtliche Erwägungen im Hinblick auf die mit der beabsichtigten Sondernutzung verbundene Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gemeingebrauchs (Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, m.w.N.).

    Andere Aspekte halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen unmittelbaren sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Ferner ist geklärt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden darf (VGH Bad-Württ, Urt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, ESVGH 47, 75 m.w.N.).

    Letzteres kann zwar auch ein polizeirechtlicher Aspekt sein, es ist aber auch ein unmittelbar auf den Straßengrund bezogener sachlicher Grund (VGH Bad-Württ, Urt. v. 01.08.1996, a.a.O.), der die Straßenbaulast berühren kann (vgl. §§ 44, 47 StrG) und insoweit ist er als straßenrechtliche Erwägung zu qualifizieren.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Hat die Verwaltung, wie hier, ihr Ermessen bislang nach einem bestimmten Muster - rechtmäßig - ausgeübt, darf sie davon in einem Einzelfall ohne besondere sachliche Rechtfertigung nicht abgehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135, 153 f.).
  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Die Behörde darf auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -, NVwZ-RR 1997, 465; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 360 ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1996 - 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55 zur Praxis bei Abbruchsanordnungen und Nutzungsuntersagungen).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Die Behörde darf auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -, NVwZ-RR 1997, 465; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 360 ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1996 - 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55 zur Praxis bei Abbruchsanordnungen und Nutzungsuntersagungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, dass diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Eine Bewirtung auf der Straße geht über den Widmungszweck einer Fußgängerzone (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 311/00 -, ) hinaus, der sich auf die Begehung der Straße und einer mit gehäuftem Fußgängerverkehr vereinbaren Bewirtung auf der Straße, die die Fußgänger noch durchkommen lässt, beschränkt.
  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07

    Sondernutzungserlaubnis bei wirtschaftlicher Tätigkeit einer GmbH für eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
  • VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

    Diese für klassische Gastronomiebetriebe in der Rechtsprechung geklärte Zurechnung, wonach weder eine Bewirtung auf der öffentlichen Straße noch die Aufstellung von zum Sofortverzehr auffordernder Stehtische oder anderer Möbel für die Annahme einer Sondernutzung durch den Gastwirt erforderlich ist (vgl. allein für die Altstadt der Antragsgegnerin: VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.04.2010 - 5 K 279/10 - Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2737/10 -, Juris; Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2211/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2010 - 5 S 981/10 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2855/11 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2761/11 -), gilt uneingeschränkt auch für den Betrieb des Antragstellers.

    Vielmehr ist der vorgelegten Aufstellung der Antragsgegnerin über 58 "Verwaltungsverfahren zur Untersagung von Außenbewirtschaftungen in Form des Sofortverzehrs auf der Straße vor der Gaststätte" zu entnehmen, dass die Antragsgegnerin seit 2009 konsequent gegen derartige unerlaubte Sondernutzungen vorgeht, was durch die Verfahren beim VG Karlsruhe zu den Aktenzeichen 5 K 279/10, 4 K 2737/10 und 4 K 2211/10 bestätigt wird.

  • OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22

    Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe;

    Werden eine Straße, ein Gehweg und ein dem Fuß- und Autoverkehr gewidmeter Platz zum "Platz zum öffentlichen Feiern" umfunktioniert und ist kein Durchkommen mehr, liegt keine gemeinverträgliche Inanspruchnahme der Straße durch die dort Verweilenden mehr vor, weil die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder erheblich erschwert wird (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20. September 2011 - 4 K 2211/10 -, juris Rn. 24 sowie BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ZB 16.1806 -, juris Rn. 19).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10

    Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten betreffend die Gaststätte des Klägers (2 Hefte), ein Heft Verwaltungsakten (beginnend mit der Gaststätte "xxx"), die Verwaltungsgerichtsakten im Verfahren 4 K 2211/10 und im Eilverfahren 4 K 279/10 und der Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 28.07.2010 - 5 S 981/10 - sowie ein Heft Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor.
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