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   VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10   

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VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,3826)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2011 - 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,3826)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2011 - 4 K 2737/10 (https://dejure.org/2011,3826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte und Frage des Gemeingebrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Sondernutzung einer Straße für die gaststättenrechtliche Außenbewirtschaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Eine Untersagung bzw. Beendigung einer unerlaubten Sondernutzung kommt insbesondere in Betracht, um eine mit ihr verbundene Behinderung/Gefährdung des Gemeingebrauchs zu vermeiden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.02.2009, a.a.O., unter Hinweis auf Beschl. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, VBlBW 2006, 239; zum Ganzen: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, Straßenrecht, Rn. 247 ff., 250 ff. m.w.N.).

    Eine solche Beschlussfassung des Gemeinderats ist jedoch entbehrlich, wenn die Ablehnung einer beantragten Sondernutzungserlaubnis, wie hier, nicht auf städtebauliche oder baugestalterische Erwägungen gestützt, sondern mit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Fußgängerzone begründet worden ist (vgl. zu Werbetafeln in einer Fußgängerzone: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, VBlBW 2006, 239 m.w.N.; Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 252 ).

    In diesem Fall, in dem es um originär wegerechtliche Erwägungen geht, bedarf es keiner Beschlussfassung des Gemeinderats über entsprechende Richtlinien, auch wenn darin eine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis (z. B. einer faktischen Duldung der aufgestellten Werbetafeln/Werbeträger) liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006, a.a.O.).

    Die auf die Sicherheit und Leichtigkeit des widmungsgemäßen (Fußgänger-)Verkehrs bezogenen Erwägungen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bzw. Untersagung einer unerlaubten Sondernutzung sind dagegen originär wegerechtlicher Natur (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2006, a.a.O.), sie bedürfen keiner Beschlussfassung im Gemeinderat.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg erfasst das Ermessensprogramm des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung in erster Linie nur spezifisch straßenrechtliche Erwägungen im Hinblick auf die mit der beabsichtigten Sondernutzung verbundene Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gemeingebrauchs (Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, m.w.N.).

    Andere Aspekte halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen unmittelbaren sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO lässt schon seinem Wortlaut nach allein die Tatsache der fehlenden Erlaubnis für eine Ermessensentscheidung über die Betriebsschließung ausreichen und stellt nicht darauf ab, ob im Zeitpunkt der Anordnung materiell-rechtlich ein Anspruch auf die Erlaubnis besteht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1995 - 9 S 619/95 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Auch der kommunikative Gemeingebrauch im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 StrG anzusehen (VGH Bad.-Württ. Beschl.v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 -, VBlBW 1997, 64 ff. m.w.N.), wird durch eine verstärkte Außenbewirtschaftung, die die Straße als "Gasse zum öffentlichen Feiern" umfunktioniert, erheblich beeinträchtigt.
  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Die Behörde darf auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -, NVwZ-RR 1997, 465; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 360 ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1996 - 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55 zur Praxis bei Abbruchsanordnungen und Nutzungsuntersagungen).
  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07

    Sondernutzungserlaubnis bei wirtschaftlicher Tätigkeit einer GmbH für eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Eine inhaltliche Würdigung der betreffenden Tätigkeit sowie eine Heranziehung spezifischer gewerberechtlicher und allgemeinpolizeilicher Kriterien, die ermessensfehlerhaft sein kann (zum Meinungsstand: Dr. G. Schnebelt/ K. Sigel, a.a.O. Rn. 255; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 1702/07 -, m.w.N.; Hess VGH, Beschl. v. 03.04.1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 f.), finden sich in den streitgegenständlichen Bescheiden nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, dass diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Hat die Verwaltung, wie hier, ihr Ermessen bislang nach einem bestimmten Muster - rechtmäßig - ausgeübt, darf sie davon in einem Einzelfall ohne besondere sachliche Rechtfertigung nicht abgehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135, 153 f.).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10
    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten betreffend die Gaststätte des Klägers (2 Hefte), ein Heft Verwaltungsakten (beginnend mit der Gaststätte "xxx"), die Verwaltungsgerichtsakten im Verfahren 4 K 2211/10 und im Eilverfahren 4 K 279/10 und der Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 28.07.2010 - 5 S 981/10 - sowie ein Heft Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

  • VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

    Diese für klassische Gastronomiebetriebe in der Rechtsprechung geklärte Zurechnung, wonach weder eine Bewirtung auf der öffentlichen Straße noch die Aufstellung von zum Sofortverzehr auffordernder Stehtische oder anderer Möbel für die Annahme einer Sondernutzung durch den Gastwirt erforderlich ist (vgl. allein für die Altstadt der Antragsgegnerin: VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.04.2010 - 5 K 279/10 - Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2737/10 -, Juris; Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2211/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2010 - 5 S 981/10 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2855/11 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2761/11 -), gilt uneingeschränkt auch für den Betrieb des Antragstellers.

    Vielmehr ist der vorgelegten Aufstellung der Antragsgegnerin über 58 "Verwaltungsverfahren zur Untersagung von Außenbewirtschaftungen in Form des Sofortverzehrs auf der Straße vor der Gaststätte" zu entnehmen, dass die Antragsgegnerin seit 2009 konsequent gegen derartige unerlaubte Sondernutzungen vorgeht, was durch die Verfahren beim VG Karlsruhe zu den Aktenzeichen 5 K 279/10, 4 K 2737/10 und 4 K 2211/10 bestätigt wird.

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10
    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten betreffend die Gaststätte des Klägers (3 Hefte), ein Heft Verwaltungsakten (beginnend mit der Gaststätte "Hörnchen"), die Verwaltungsgerichtsakten im Verfahren 4 K 2737/10 und im Eilverfahren 4 K 279/10 und der Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 28.07.2010 - 5 S 981/10 - sowie ein Heft Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor.
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