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   VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18   

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VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18 (https://dejure.org/2019,47520)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2019 - A 19 K 10472/18 (https://dejure.org/2019,47520)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - A 19 K 10472/18 (https://dejure.org/2019,47520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71 Abs 7 AsylVfG, § 52 Nr 2 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO
    Örtliche Gerichtszuständigkeit für Verfahren nach dem Asylgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgeantrag; Örtliche Zuständigkeit; Räumliche Beschränkung; Strafhaft; Wohnsitz; Wohnsitzauflage; Zuweisungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 06.01.2005 - 34 X 112.04

    Örtliche Zuständigkeit für den Folgeantrag bei zwischenzeitlicher Inhaftierung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
    Nach der Gegenmeinung können andere Entscheidungen im Sinne von § 71 Abs. 7 Satz 1 AsylG nur Behörden treffen, die für die Durchführung des Asylgesetzes sachlich zuständig sind (VG Berlin, Beschluss vom 06.01.2005 - 34 X 112.04 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 29.09.2003 - A 9 K 12056/03

    Örtliche Zuständigkeit im Folgeantragsverfahren - Strafhaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
    Dies gelte im Übrigen auch bei Asylerstverfahren, wie sich aus § 56 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a. F. ergebe, da unter anderem in Haftfällen die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt sei, in dem sich die Haftanstalt befinde (VG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2003 - A 9 K 12056/03 - juris Rn. 3).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
    Denn der bloße Antritt einer Strafhaft hat noch keine Aufgabe des Wohnsitzes zur Folge (BGH, Beschluss vom 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 - NJW-RR 1996, 1217), was hier angesichts der familiären Bindungen des Klägers an seinen bisherigen Wohnsitz in Stuttgart auch fernliegt.
  • VG Gießen, 20.11.2001 - 8 E 3619/01

    Asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung gilt auch im Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
    Entscheidend sei daher allein, wo sich der Asylsuchende nach dem Zuweisungsbescheid aufzuhalten hat, nicht, wo er sich tatsächlich aufhält (VG Gießen, Beschluss vom 20.11.2001 - 8 E 3619/01 - juris).
  • BVerwG, 28.07.1997 - 9 AV 3.97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Bestimmung eines bestimmten Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
    Außerdem kommt es in der Regel für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht darauf an, wo der Asylsuchende sich tatsächlich aufhält, sondern allein darauf, wo er sich aufzuhalten hat (BVerwG, Beschluss vom 28.07.1997 - 9 AV 3/97 - juris).
  • VG Karlsruhe, 01.03.2022 - A 8 K 7069/19

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verschweigens

    Da auch die Inhaftierung des Klägers in der JVA Offenburg ab August 2018 keinen Wohnsitz im Sinne des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO begründet (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 19.8.2021 - 7 K 1566/21.DA.A -, juris, Rn. 10; VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2019 - A 19 K 10472/18 -, juris, Rn. 8; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.7.2018 - A 4 K 6435/18 -, juris, Rn. 2; Berstermann, BeckOK VwGO, § 52 Rn. 9 sowie allgemein BGH, Beschluss vom 19.6.1996 - XII ARZ 5/96 -, juris, Rn. 2) und nicht ersichtlich ist, dass der Kläger, der von Mai 2016 bis zur Inhaftierung gemeinsam mit seiner Frau und zwei Kindern in einer Mietwohnung in B. lebte, diesen Wohnsitz im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung am 28. Oktober 2019 aufgegeben haben könnte, ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Stadt B. liegt.
  • VG München, 31.10.2023 - M 28 E 23.32191

    Asylfolgeantrag, Herkunftsland Türkei, Einstweiliger Rechtsschutz (erfolgreich)

    Zudem stützte sich die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2001 - 21 S 00.32364 - (juris) wesentlich auf die zwischenzeitlich ersatzlos gestrichene Vorschrift des § 56 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG, wonach in Haftfällen die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt wurde, in dem sich der Ausländer aufhielt (VG Karlsruhe, B.v. 20.12.2019 - A 19 K 10472/18 - juris Rn. 13).
  • VG Darmstadt, 19.08.2021 - 7 K 1566/21

    Örtliche Zuständigkeit bei Folgeantrag und Abschiebehaft

    Vielmehr können andere Entscheidungen im Sinne von § 71 Abs. 7 Satz 1 AsylG nur Behörden treffen, die für die Durchführung des Asylgesetzes sachlich zuständig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 06. Januar 2005 - 34 X 112.04 -, Rn. 11, juris; so im Ergebnis auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - A 19 K 10472/18 -, Rn. 13, juris; VG C-Stadt, Beschluss vom 20. November 2001 - 8 E 3619/01 -, juris).
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