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   VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17   

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VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17 (https://dejure.org/2019,3907)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2019 - 12 K 6942/17 (https://dejure.org/2019,3907)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 12 K 6942/17 (https://dejure.org/2019,3907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung von Baukosten für den Einbau eines Personenaufzugs zur Herstellung der Barrierefreiheit in einer Schule für einen Lehrer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86 Abs 1 VwGO, § 667 BGB, § 677 BGB, § 681 S 2 BGB, § 683 BGB
    Erstattung von Baukosten für den Einbau eines Personenaufzugs zur Herstellung der Barrierefreiheit in einer Schule für einen Lehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Konkretisierte Fürsorgepflicht; Behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsstätte; Übrige Schulkosten; Schadensermittlung; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Aufzug für gehbehinderten Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Walldürn: Kostentragung bei Einbau eines Aufzugs für einen gehbehinderten Lehrer in Schulgebäude

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personenaufzug für Lehrer mit Gehbehinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personenaufzug für Lehrer mit Gehbehinderung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Walldürn - Kostentragung bei Einbau eines Aufzugs für einen gehbehinderten Lehrer in Schulgebäude

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ersatz der Kosten für den Einbau eines Aufzugs in einer Schule für gehbehinderten Lehrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Land muss für einen gehbehinderten Lehrer einen Aufzug im Schulgebäude bereitstellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Land muss Kosten für Einbau eines Aufzugs für einen gehbehinderten Lehrer in Schulgebäude tragen - Schulträger trifft keine Pflicht zur Errichtung von Sonderausstattungen für individuelle Hilfsbedürftigkeit einzelner Lehrer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerfGE 18, 429, 436, DVBl. 1965, 477; BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22/03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, DÖV 2003, 732 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.06.1984 - 11 S 2127/81 -, VBlBW 1985, 150 ff. m.w.N., vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50; und OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369 ff.).

    Das ist im Verhältnis zwischen zwei Trägern öffentlicher Verwaltung dann nicht der Fall, wenn eine Behörde unter Verstoß gegen Zuständigkeitsvorschriften, aber unter Berufung auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag sich in den Rechtskreis und Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde einmischt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993, a.a.O. m.w.N., und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.1984, a.a.O.), oder wenn die einschlägigen Bestimmungen des öffentlichen Rechts die Frage, wer ein bestimmtes Geschäft vorzunehmen hat, abschließend beantworten.

    Der Aufwendungsersatzanspruch analog §§ 677, 683 BGB setzt voraus, dass der Geschäftsführer (hier: die Klägerin) ein Geschäft "für einen anderen", also ein fremdes Geschäft, besorgt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.1984, a.a.O.).

    47 Ein solcher Anspruch ist als eigenes Rechtsinstitut des allgemeinen Verwaltungsrechts anerkannt und dadurch gekennzeichnet, dass ein Vermögenszustand, der ohne rechtfertigenden Grund entstanden ist, durch Erstattung auszugleichen, das heißt der beim Begünstigten zu Unrecht bestehende Vermögensvorteil abzuschöpfen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.1984, a.a.O. und OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerfGE 18, 429, 436, DVBl. 1965, 477; BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22/03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, DÖV 2003, 732 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.06.1984 - 11 S 2127/81 -, VBlBW 1985, 150 ff. m.w.N., vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50; und OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369 ff.).

    Eine entsprechende Anwendung der §§ 677 ff. BGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn das öffentliche Recht insoweit eine "planwidrige Lücke" aufweist (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003, a.a.O.).

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 2708/04

    Kein Anspruch des Dienstherrn gegen den Schulträger auf Erstattung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 -) habe festgestellt, dass sich weder aus § 48 Abs. 2 SchG noch aus § 15 Abs. 2 und 3 FAG i.V.m. der Schullastenverordnung ableiten lasse, dass der Schulträger zur Anschaffung von Einrichtungen und Gegenständen verpflichtet sei, die in der individuellen gesundheitlichen Konstitution eines Lehrers begründet seien und über die "normale" Schulausstattung hinausgehe.

    Es ist insbesondere bisher ungeklärt, ob § 1 SchLVO eine abschließende Regelung enthält (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 -, juris Rn. 20, und - 9 S 778/04 -, juris Rn. 19; bejahend, VG Karlsruhe, Urteile vom 19.03.2001 - 12 K 1712/99 - unveröffentlicht, und vom 19.01.2004 - 12 K 691/02 - unveröffentlicht).

    Hiergegen spricht bereits der Wortlaut des § 48 Abs. 2 SchG, der den Schulträger verpflichtet, die "für die Schule" erforderlichen Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung zu stellen, das heißt die Erforderlichkeit der Sachmittel an objektiven Kriterien auszurichten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    aa) Treffen Fremd- und Eigengeschäftsführung zusammen und ist eine gegenständliche Abgrenzung der Aufwendungen nicht möglich, kommt eine Verteilung der Kosten nach dem Maß der Verantwortlichkeit, dem Gewicht der Interessen und der Vorteile der Beteiligten in Betracht (BGH, Urteil vom 18.09.1986 - III ZR 227/84 -, juris Rn. 38; Sprau, in Palandt, 77. Aufl. 2018, § 677 BGB Rn. 8).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 71.03

    Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Wie der im bürgerlichen Recht geregelte Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) hat auch der Erstattungsanspruch die Aufgabe, eine dem materiellen Recht nicht entsprechende Vermögensverschiebung zu korrigieren, was sinnvoll nur unter Berücksichtigung der Rechtsbeziehungen möglich ist, in denen es zu dieser Vermögensverschiebung kam (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 71/03 -, DVBl. 2005, 781, 782 und NVwZ-RR 2005, 416, 417).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Unter diesen Umständen ist in der Schätzung des Gerichts auch kein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO zu sehen (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 -, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerfGE 18, 429, 436, DVBl. 1965, 477; BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22/03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, DÖV 2003, 732 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.06.1984 - 11 S 2127/81 -, VBlBW 1985, 150 ff. m.w.N., vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50; und OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 778/04

    Zum Ersatz von Aufwendungen eines Schulträgers aus Anlass der Beschaffung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Es ist insbesondere bisher ungeklärt, ob § 1 SchLVO eine abschließende Regelung enthält (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 -, juris Rn. 20, und - 9 S 778/04 -, juris Rn. 19; bejahend, VG Karlsruhe, Urteile vom 19.03.2001 - 12 K 1712/99 - unveröffentlicht, und vom 19.01.2004 - 12 K 691/02 - unveröffentlicht).
  • OVG Hamburg, 04.11.1993 - Bf VII 3/91

    Gemeindeprivileg; Erhaltungslast; Straßenüberführungen zu Eisenbahnkreuzungen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerfGE 18, 429, 436, DVBl. 1965, 477; BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22/03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, DÖV 2003, 732 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.06.1984 - 11 S 2127/81 -, VBlBW 1985, 150 ff. m.w.N., vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50; und OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft ohne wirksame Regelung der Folgekosten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
    Denn die Eigengeschäftsführung ist so lange unschädlich, wie gleichzeitig noch ein objektiv fremdes Geschäft (sog. auch-fremdes Geschäft) geführt wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.06.2007 - 2 L 290/05 -, juris Rn. 32; Sprau, in Palandt, 77. Aufl. 2018, § 677 BGB Rn. 6; Schäfer, in: MüKo BGB, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn. 38, jeweils m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des BGH).
  • VG Neustadt, 24.07.2014 - 4 K 1055/13

    Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer

  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Verlegung von

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 28.03.2003 - 6 B 22.03 - juris, Rn. 4; OVG Münster, Urt. v. 12.09.2013 - 20 A 433/11 - NJOZ 2014, 223; VGH Mannheim, Urt. v. 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris, Rn. 16; VG Karlsruhe, Urt. v. 21.01.2019 - 12 K 6942/17 - juris, Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2020 - 9 S 801/19

    Keine Verpflichtung des Schulträgers zur Herstellung von Barrierefreiheit der

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2019 - 12 K 6942/17 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2019 - 12 K 6942/17 - insoweit aufzuheben, als er zur Zahlung von EUR 43.454,03 EUR an die Klägerin verurteilt wird, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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