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   VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04   

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VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04 (https://dejure.org/2005,15557)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2005 - 3 K 3481/04 (https://dejure.org/2005,15557)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2005 - 3 K 3481/04 (https://dejure.org/2005,15557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befreiung von der Hundesteuer - Gehörloser

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Hundesteuerbefreiung für Blinde nicht auf Gehörlose übertragbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gehörlosen auf Befreiung von der Hundesteuer; Rechtsverfolgung per Verpflichtungsantrag auf Befreiung; Steuerermäßigung aus Billigkeitsgründen; Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz wegen Fehlens einer begünstigenden Befreiungsregelung in der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 1012 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Bei gleichheitswidrig fehlender Regelung in einer Satzung kann Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage nachgesucht werden (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 07.09.1989, NVwZ 1990, 162).

    Die Kammer geht im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 - (NVwZ 1990, 162 = DVBl. 1990, 155) von der Zulässigkeit des Feststellungsantrags aus.

    Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz nicht nur gegen die mit höherrangigem Recht unvereinbaren Rechtssetzungsakte des Normgebers, es schließt Rechtsschutz auch gegen ein mit höherrangigem Recht unvereinbares normgeberisches Unterlassen ein (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989, a. a. O. und Urteil vom 03.11.1988, BVerwGE 80, 355).

    Das Rechtsschutzbegehren des Klägers kommt wirksam zur Geltung, ohne dass es prozessual in das Gewand einer einklagbaren "Leistung" des Satzungsgebers gekleidet werden müsste (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989, a. a. O. ).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 9/95

    Nachteilsausgleich H für Hörsprachgeschädigte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Falls jedoch das Vorliegen der Kommunikationsdefizite keine dauernde fremde Hilfe erfordert und der Gehörlose somit nicht hilflos ist, ist es aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu beanstanden, ihn aufgrund des Grads seiner Behinderung nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen zu lassen (vgl. hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 10.03.2003 - B 9 SB 4/02 R -, Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 9/95 - und Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 ).

    Auch ist durch die Einführung des Nachteilsausgleichs "Gl" der Gehörlose nicht dem Blinden in allen Vergünstigungen gleichgestellt worden (BSG, Urteil vom 10.12.2003, a. a. O. und Urteil vom 12.11.1996, a.a.O.).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachgeschädigter - Merkzeichen H - Merkzeichen B -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Falls jedoch das Vorliegen der Kommunikationsdefizite keine dauernde fremde Hilfe erfordert und der Gehörlose somit nicht hilflos ist, ist es aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu beanstanden, ihn aufgrund des Grads seiner Behinderung nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen zu lassen (vgl. hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 10.03.2003 - B 9 SB 4/02 R -, Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 9/95 - und Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 ).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Falls jedoch das Vorliegen der Kommunikationsdefizite keine dauernde fremde Hilfe erfordert und der Gehörlose somit nicht hilflos ist, ist es aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu beanstanden, ihn aufgrund des Grads seiner Behinderung nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen zu lassen (vgl. hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 10.03.2003 - B 9 SB 4/02 R -, Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 9/95 - und Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 ).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Dies gilt auch in Hinblick darauf, dass der Gehörlose in der Satzungsregelung nicht dem Blinden gleichgestellt wird, dem eine gesetzliche Fiktion der Hilflosigkeit eingeräumt wird (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BVG; BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9 a RVs 1/91 -).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt nichts anderes, da der Gleichheitsanspruch nur gegenüber dem nach der Kompetenzordnung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt besteht (vgl. BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz nicht nur gegen die mit höherrangigem Recht unvereinbaren Rechtssetzungsakte des Normgebers, es schließt Rechtsschutz auch gegen ein mit höherrangigem Recht unvereinbares normgeberisches Unterlassen ein (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989, a. a. O. und Urteil vom 03.11.1988, BVerwGE 80, 355).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1996 - 1 S 435/95

    Gleichbehandlung geschiedener Eltern bei der Vergabe freiwilliger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2005 - 3 K 3481/04
    Der Satzungsgeber wird durch das Gleichheitsgebot auch nicht daran gehindert, anstelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983, BVerfGE 85, 325; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.1996 - 1 S 435/95 -).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 10 K 5261/19

    Befreiung von der Hundesteuer für Rettungshunde

    Die Bestandskraft des Bescheides der Beklagten vom 18.01.2019, mit dem die Klägerin zur Hundesteuer veranlagt wurde, steht der Zulässigkeit der Verpflichtungsklage nicht entgegen, da die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Beklagten nur auf Antrag gewährt wird, insoweit mithin ein selbständiges Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.03.2005 - 3 K 3481/04 -, juris Rn. 16).
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