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   VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99   

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VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99 (https://dejure.org/1999,20892)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.1999 - 10 K 59/99 (https://dejure.org/1999,20892)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 10 K 59/99 (https://dejure.org/1999,20892)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    Eine solche Besorgnis kann sich auch aus der nicht sorgfältigen Verwahrung einer Waffe ergeben, durch die einer zum Waffenbesitz nicht berechtigten Person der Zugriff auf die Waffe ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteile.v. 06.12.1978, Buchholz 402.5, Waffengesetz, Nr. 14, Urt. v. 18.02.1983, DÖV 1983, S. 591 u. B.v. 03.03.1994, NVwZ-RR 1994, S. 442).

    Ein Waffenbesitzverbot steht der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die von ihm erfassten Gegenstände - "Schusswaffen und Munition" - zwingend entgegen; es hindert damit einerseits die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und erzwingt andererseits den Widerruf einer zuvor erteilten Waffenbesitzkarte, weil Personen, gegen die ein Verbot nach § 40 WaffG ergangen ist, selbstverständlich auch die weitere Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen nicht erlaubt werden darf (vgl. BVerwG, Urt.v. 06.12.1978, aaO u. Urt.v. 18.02.1983, aaO).

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    Gerade der Umstand, dass der Kläger - wie er auch in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck brachte - die von ihm praktizierte Art der Aufbewahrung während eines begrenzten Zeitraums offenbar für noch vertretbar hält, spricht gegen einen erforderlichen grundlegenden Charakterwandel, der weitere Sorgfaltsverstöße unwahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. dazu Bay.VGH, B.v. 19.03.1996, BayVBl. 1996, S. 534).
  • VGH Bayern, 08.12.1993 - 21 B 92.799
    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    In diesem Sinne liegen beim Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl.: Bay.VGH, Urt.v. 08.12.1993, BayVBl. 1994, S. 404) Tatsachen vor, die auf die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen und Munition schließen lassen.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94

    Waffenbesitzverbot wegen missbräuchlicher Verwendung einer Waffe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    Eine solche Besorgnis kann sich auch aus der nicht sorgfältigen Verwahrung einer Waffe ergeben, durch die einer zum Waffenbesitz nicht berechtigten Person der Zugriff auf die Waffe ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteile.v. 06.12.1978, Buchholz 402.5, Waffengesetz, Nr. 14, Urt. v. 18.02.1983, DÖV 1983, S. 591 u. B.v. 03.03.1994, NVwZ-RR 1994, S. 442).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    Im Hinblick auf das von den Vorschriften des Waffengesetzes verfolgte Ziel, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 26.03.1997 - 1 B 9/97 ), müssten beim Kläger konkrete Anhaltspunkte für eine zu seinen Gunsten durchschlagende Prognose vorliegen.
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10

    Waffenrecht: Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auch eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen und Munition kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.08.2006 - 3 L 56/06 - VG Ansbach, Beschluss vom 31.03.2003 - AN 15 S 03.00324 - VG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.1999 - 10 K 59/99 - alle Entscheidungen dokumentiert bei juris).
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